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2016 | Book

Bewertungseinheiten nach HGB

Kritische Würdigung des § 254 HGB

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Astrid Schüler analysiert die Auswirkungen des, im Rahmen des BilMoG neuformulierten, § 254 HGB auf die Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Dabei zeigt die Autorin, dass das Ziel des Gesetzgebers, eine wirtschaftlich sachgerechtere Darstellung von Sicherungsbeziehungen bei gleichzeitiger Erhöhung des Informationsniveaus, mit der kodifizierten Regelung nur bedingt erreicht werden kann. Die traditionell prinzipienorientierte Ausgestaltung des § 254 HGB macht die neue Regelung auslegungsbedürftig, ermöglicht bilanzpolitische Gestaltungsspielräume und führt, gerade auf Grund der Komplexität dieses Themenfeldes, zu einer Vielzahl von Fragen zur Anwendung und Auslegung der neuen Rechtsnorm.

Table of Contents

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Unternehmen sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die beispielsweise aus schwankenden Warenpreisen, Währungskursen oder Zinssätzen resultieren können. Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung der Unternehmen und der damit verbundenen Intensivierung des Wettbewerbs haben diese Risiken in den letzten Jahren noch zugenommen. Daher hat die wertkompensierende Absicherung dieser Risiken nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch vermehrt für Industrie- und Handelsunternehmen an Bedeutung gewonnen. Die Absicherung erfolgt zumeist in Form von Bewertungseinheiten, in deren Rahmen Einzelgeschäfte mit gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme zur Risikokompensation zusammengefasst und so Sicherungszusammenhänge herbeigeführt werden. Im Schrifttum werden Bewertungseinheiten häufig auch als Sicherungsbeziehungen bezeichnet.
Astrid Schüler
2. Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung
Zusammenfassung
Die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses dient keinem Selbstzweck, sondern ist Mittel zur Zweckerreichung. Welche Zwecke im Einzelnen zu erreichen sind, wird im HGB nicht explizit beschreiben. Vielmehr sind die Zwecke des Jahresabschlusses aus den handelsrechtlichen Normen und den im Gesetz enthaltenen Hinweisen auf die vom Gesetzgeber beabsichtigten Zwecke abzuleiten. Da die Vorschriften zur handelsrechtlichen Rechnungslegung vom Gesetzgeber allerdings nicht detailliert formuliert werden, müssen diese wieder-um anhand der Jahresabschlusszwecke konkretisiert werden.
Astrid Schüler
3. Bewertungseinheiten nach § 254 HGB
Zusammenfassung
Bewertungseinheiten beruhen auf der Grundidee, Risiken, die einem Unternehmen aus einem Grundgeschäft erwachsen, durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten zu neutralisieren. Da Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt sind, haben Sicherungsgeschäfte für sie eine große Bedeutung. Insbesondere werden diese eingesetzt, um sich gegen Währungs- und Zinsrisiken aus bilanziellen Geschäften wie z.B. Forderungen, Wertpapieren oder Verbindlichkeiten abzusichern. Daneben spielt gerade in der Industrie wie auch im Handel die Sicherung von Absatz- und Beschaffungspreisen für Rohstoffe und Absatzwaren eine wichtige Rolle. Lange Zeit war jedoch die bilanzielle Behandlung von Sicherungsbeziehungen im Handelsrecht nicht explizit geregelt, weshalb Bewertungseinheiten unter zweckkonformer Auslegung der GoB abgebildet wurden. Der Mangel einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung führte dabei zu Unklarheiten über die grundsätzliche Zulässigkeit, die Weite des Anwendungsbereichs und die Strenge der Anwendungsvoraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten.
Astrid Schüler
4. Kritische Würdigung
Zusammenfassung
Mangels einer expliziten gesetzlichen Regelung zur handelsbilanziellen Abbildung von Bewertungseinheiten haben sich in der Bilanzierungspraxis in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen über den zulässigen Anwendungsbereich und die bilanzielle Behandlung von Sicherungsbeziehungen entwickelt. Die Kodifizierung der Bewertungseinheit im Handelsrecht schafft für den Bilanzierenden Rechtssicherheit und wird daher im Schrifttum grundsätzlich begrüßt. Die Regelungen des neugefassten § 254 HGB entsprechen dabei zumeist dem bisherigen in der Praxis verbreiteten Verständnis einer Bewertungseinheit. So wurden z.B. die Feststellung der Wirksamkeit oder die Durchhalteabsicht bereits vor der Kodifizierung als notwendige Voraussetzungen angesehen. Diese weitgehende Übereinstimmung wurde vom Gesetzgeber angestrebt, da er keine Änderungen an der bisherigen Bilanzierungspraxis vornehmen wollte.
Astrid Schüler
5. Zusammenfassung
Zusammenfassung
Die Absicherung von Risiken hat in den letzten Jahren für Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Daher bilden neben Kreditinstituten auch vermehrt Industrie- und Handelsunternehmen Bewertungseinheiten zur wertkompensierenden Absicherung von Risiken. Der Gesetzgeber hat mit der Neuformulierung des § 254 HGB im Rahmen des BilMoG erstmalig eine Regelung zur bilanziellen Behandlungen von Bewertungseinheiten ins Handelsrecht aufgenommen, die von allen Kaufleuten unabhängig von ihrer Rechtsform, Branche oder Größe anzuwenden ist. Für Kapitalgesellschaften ist zudem § 285 Nr. 23 HGB anzuwenden, der bestimmte Angaben zu gebildeten Bewertungseinheiten fordert.
Astrid Schüler
Backmatter
Metadata
Title
Bewertungseinheiten nach HGB
Author
Astrid Schüler
Copyright Year
2016
Electronic ISBN
978-3-658-12045-0
Print ISBN
978-3-658-12044-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-12045-0