Skip to main content
Top

07-07-2015 | Bilanz | Schwerpunkt | Article

Denkbare Erleichterungen bei der E-Bilanz

2 min reading time

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
print
PRINT
insite
SEARCH
loading …

Kann man die E-Bilanz noch umgehen? Gibt es Erleichterungen? Ein Gastbeitrag von Springer-Autor Benjamin Feindt.

„Manche Unternehmer werden sich fragen, ob es gar keinen Weg um die Strapazen der E-Bilanz herum gibt. Schließlich hält das deutsche Steuerrecht enorme Mengen an Ausnahmeregelungen vor, auch Ausnahmen von einer Ausnahme sind durchaus die Regel.“ So wird dies in dem Buchkapitel „Von der E-Bilanz betroffene Unternehmen“ (Seite 11) beschrieben.

„Offline“ darf die E-Bilanz der meisten Unternehmen nur noch nach erfolgreichem Härteantrag eingereicht werden.

Härtefallantrag

Weitere Artikel zum Thema

Und wie sollte der Antrag gestellt werden? Laut dem Buchkapitel „Von der E-Bilanz betroffene Unternehmen“ (Seite 11) empfiehlt sich: „Ein Antrag mit einem gesonderten Schreiben und mit etwas mehr inhaltlicher Begründung ist für einen positiven Antragsbescheid sicherlich nicht hinderlich.“ Ob der Härtefallantrag jedoch in vielen Fällen zum Erfolg und zu Erleichterungen führen wird, kann bezweifelt werden. Dies kommt wohl nur für Kleinstbetriebe in Betracht.

Übrigens: „Unternehmen, die Steuerberater mit der Erstellung der Bilanz beauftragen, haben deutlich schlechtere Chancen auf einen erfolgreichen Härtefallantrag. Dem Berufsstand wird zugemutet, dass er die E-Bilanz-Anforderungen bewältigt.“

Strafen bei Papierbilanz

Wer trotz Ablehnung eines solchen Antrags Papierbilanzen einreicht, riskiert, dass sie als nicht eingereicht gelten. Das Finanzamt kann nach schriftlicher Androhung dafür Strafen bis 25.000 Euro festsetzen.

Mögliche Erleichterungen?

Um Unternehmern diesen Zwang etwas zu erleichtern, gäbe es durchaus Möglichkeiten:

  • Ein kostenloses Softwaretool der Finanzverwaltung, mit dem die erforderlichen Daten eingereicht werden können, auch wenn die eigene Software keine Schnittstellt zum Finanzamt hat.

  • Die Abkehr von der Pflicht zur Übermittlung der NIL-Werte.

  • Die automatischen Übermittlung der notwendigen Daten an das Handelsregister durch das Finanzamt, um Unternehmern den Aufwand zur Hinterlegung oder Offenlegung zu ersparen.

  • Akzeptanz von anderen Formaten als XML nach dem Vorbild des Handelsregisters.

  • Schließlich könnte für künftige E-Government-Projekte im Steuerbereich die Erkenntnis abgeleitet werden, dass wegen der Vielzahl von Unwägbarkeiten ein größerer zeitlicher Rahmen viel Ärger und Kosten auf Seiten von Unternehmen, aber auch Verwaltung ersparen kann.

Background information for this content