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31-01-2017 | Bilanz | Schwerpunkt | Article

Fehlerhafte Bilanzierung erhöht das Risiko einer DPR-Prüfung

Author: Sylvia Meier

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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat im vergangenen Jahr nur wenige Bilanzfehler festgestellt. Das Auswahlverfahren für die zu prüfenden Firmen wird künftig dennoch verschärft. 

In ihrem Tätigkeitsbericht 2016 kann die DPR positive Zahlen bekannt geben: 96 Prüfungen wurden abgeschlossen. Die Fehlerquote lag lediglich bei 16 Prozent. Die Rechnungslegung vieler Unternehmen kann sich also sehen lassen. Auch bei der Nachschau für die Rechnungslegung 2015 zeigt sich, dass die Konzerne um eine einwandfreie Bilanzierung bemüht sind, denn festgestellte Fehler wurden fast immer korrigiert.

Neue Prüfungsgrundsätze  

Trotz dieser positiven Entwicklungen hat die DPR das Auswahlverfahren von Unternehmen zur stichprobenartigen Prüfung verschärft. Werden Fehler in der Bilanz festgestellt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Konzernabschlüsse erneut geprüft werden, künftig wesentlich höher. Die DPR wird nicht umsonst oft auch als Bilanzpolizei bezeichnet. Wird sie auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam, lässt eine Prüfung nicht lange auf sich warten. Sie ist Teil des zweistufigen Enforcement-Verfahrens. 

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Springer-Autor  Christoph Freichel erklärt in seinem Buchkapitel "Grundlagen des wirtschaftlichen Prüfungswesens" (Seite 44), dass der DPR auf Basis einer freiwilligen Mitwirkung der Unternehmen die Überprüfung der Einhaltung der nationalen sowie internationalen Rechnungslegungsvorschriften obliegt. Ziel sei es, die Qualität der Rechnungslegung präventiv zu verbessern, Unregelmäßigkeiten aufzudecken und dadurch das Vertrauen in den Kapitalmarkt zu stärken. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird erst in der zweiten Stufe tätig, beispielsweise, wenn das Unternehmen nicht zur Mitwirkung bereit ist oder mit den Feststellungen der DPR nicht einverstanden ist. Dann kann die BaFin jedoch auch hoheitliche Mittel einsetzen. Diese Form der Aufsicht setzt das Management eines Unternehmens unter Druck; denn werden Fehler aufgedeckt, ist das regelmäßig mit Reputationsverlusten verbunden. Und wie man an dem Fall Bastei Lübbe gesehen hat nicht nur für das betroffene Unternehmen: Auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Bilanzierung zuvor abgesegnet hat, gerät in die Kritik. KPMG hat im Fall von Bastei Lübbe sein Mandat an den Konkurrenten Ebner & Stolz verloren.

Schwerpunkte werden jährlich bekannt gegeben 

Was folgt daraus? Gute Vorbereitung ist alles! Die DPR veröffentlicht jährlich die neuen Prüfungsschwerpunkte. CFOs und auch Wirtschaftsprüfer sollten großen Wert darauf legen, dass gerade diese Punkte in der Bilanzierung akribisch geprüft werden. In dem Tätigkeitsbericht weist die DPR noch einmal ausdrücklich auf die Prüfungssaison 2017 hin, bei der neben den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten national zudem der Impairment-Test des Sachanlagevermögens – also der Werthaltigkeitstest – und Konsolidierungsaspekte im Fokus stehen werden.

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