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2010 | Book

Bilanzielle Bewertung von Finanzinstrumenten

Vergleich der Bewertungskonzeption nach HGB und IFRS hinsichtlich der Informationsfunktion der Rechnungslegung

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Table of Contents

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Die Rechnungslegung als Teil der Unternehmensberichterstattung befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel und widmet sich dabei verstärkt dem Zweck der Informationsvermittlung. Ausgangspunkt dieser Entwicklung ist der stetig zunehmende Wettbewerb an den globalen Kapitalmärkten um günstige respektive risikoadäquate Konditionen bei der Kapitalaufnahme. Daraus erwächst zugleich ein Druck auf die Unternehmen, einen Jahresabschluss mit möglichst aussagekräftigen Informationen über die jeweilige Entwicklung ihrer wirtschaftlichen Lage offenzulegen; ein durch zahlreiche empirische Studien nachgewiesener Zusammenhang. Inzwischen beschränkt sich diese Anforderung nicht mehr auf börsennotierte oder kapitalmarktorientierte Unternehmen. Eine elementare Herausforderung besteht in der Konkretisierung der Informationsfunktion der Rechnungslegung, die in diesem Zusammenhang den Maßstab für die Beurteilung der Einzelvorschriften bildet.
Farhood Torabian
2. Vereinbarkeit des handelsrechtlichen sowie internationalen Verständnisses vom Informationszweck der Rechnungslegung
Zusammenfassung
Bereits die römischen Verträge von 1957 formulieren das Ziel, einen freien Kapitalverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu gewährleisten, indem u.a. eine Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsvorschriften durch eine Harmonisierung herbeigeführt werden soll. Die Schaffung eines liquiden europäischen Finanzmarkts soll den Wettbewerb fördern und zur Vollendung des europäischen Binnenmarkts beitragen. Nach Ansicht der Europäischen Kommission bedarf dieses Ziel u.a. der Harmonisierung der Rechnungslegung, um durch vergleichbare, transparente und verlässliche Finanzinformationen in Form von Jahresabschlüssen den freien grenzüberschreitenden Kapitalfluss zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurden am 25. Juli 1978 die 4. EG-Richtlinie und fünf Jahre später die 7. EG-Richtlinie verabschiedet; im Weiteren auch allgemein als (europäische) Bilanzrichtlinien bezeichnet. Sie sollen in Bezug auf Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung der Koordinierung der einzelstaatlichen Vorschriften zum Jahresabschluss dienen. Die 4. EG-Richtlinie befasst sich mit dem Inhalt und der Gliederung des Jahresabschlusses sowie den anzuwendenden Bewertungsmethoden und der Offenlegung, während die 7. EG-Richtlinie die Erstellung des Konzernabschlusses regelt. Die europäischen Bilanzrichtlinien stellen eine Mindestharmonisierung unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips dar. Sie fanden durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz und der damit verbundenen Einführung des Dritten Buchs im HGB Eingang in das deutsche Bilanzrecht.
Farhood Torabian
3. Analyse der Vorschriften zur Bewertung von Finanzinstrumenten nach HGB und IFRS
Zusammenfassung
Im HGB wurde der Begriff des Finanzinstruments erstmals im Rahmen des Bankbilanzrichtlinie-Gesetzes in § 340c Abs. 1 Satz 1 HGB verwendet. Demnach haben Banken in der Gewinn- und Verlustrechnung ihre Finanzgeschäfte differenziert nach Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands, Finanzinstrumenten sowie Devisen und Edelmetallen auszuweisen. Der Gesetzgeber hat die Definition von Finanzinstrumenten bewusst offen gelassen. Mithilfe des unbestimmten Rechtsbegriffs soll die Notwendigkeit der ständigen Anpassung der Definition an die rasante Entwicklung von Finanzinnovationen umgangen werden.
Farhood Torabian
4. Vergleich der Konzeption zur Bewertung von Finanzinstrumenten gemäß HGB und IFRS
Zusammenfassung
Aus dem Wortlaut der handelsrechtlichen Vorschriften zur Folgebewertung von Vermögensgegenständen lässt sich in Bezug auf das Umlaufvermögen ableiten, dass der niedrigere beizulegende Wert auf Basis des Fair Value zu ermitteln ist, während bei Finanzanlagen offen gelassen wird, welcher Vergleichswert zur Prüfung des Vorliegens einer Wertminderung heranzuziehen ist. Nach vielfach geäußerter Kommentarmeinung entspricht der nach dem Niederstwertprinzip beizulegende Wert des Anlagevermögens einem niedrigeren Wiederbeschaffungswert, der bei aktiv gehandelten Finanzinstrumenten dem Marktpreis gleicht. Sofern kein Marktpreis verfügbar ist, kann dieser mithilfe von Bewertungsmethoden näherungsweise bestimmt werden. Folglich ist zur Feststellung von Wertminderungen in Bezug auf Finanzanlagen analog zum Umlaufvermögen grundsätzlich der Fair Value heranzuziehen. Im Gegensatz zum Umlaufvermögen ist eine Abschreibung jedoch nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung zwingend erforderlich.
Farhood Torabian
5. Thesenförmige Zusammenfassung
Zusammenfassung
Der deutsche Gesetzgeber hat sich zu einer freiwilligen Modernisierung des Handelsbilanzrechts und zur Fortsetzung der Annäherung des HGB an die IFRS entschlossen. Unter Wahrung der Ausschüttungsbemessungsfunktion des handelsrechtlichen Einzelabschlusses soll der Informationsgehalt des Jahresabschlusses erhöht werden. Dabei kommt der bilanziellen Bewertung von Finanzinstrumenten zum Fair Value eine hohe Bedeutung zu. Hinsichtlich der Eignung des Fair Value für die Informationsvermittlung besteht ein langjähriger und noch immer andauernder wissenschaftlicher Disput, der mit der Bilanzrechtsmodernisierung neu entfacht wurde.
Farhood Torabian
Backmatter
Metadata
Title
Bilanzielle Bewertung von Finanzinstrumenten
Author
Farhood Torabian
Copyright Year
2010
Publisher
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-8912-3
Print ISBN
978-3-8349-2392-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8912-3