2008 | OriginalPaper | Chapter
Bilanzierung ergebnisneutral zu erfassender Erfolge
Published in: Gewinnkonzeptionen und Erfolgsdarstellung nach IFRS
Publisher: DUV
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Nach IAS 12 sind prinzipiell auf alle zu versteuernden temporären Differenzen zwischen IFRS- und Steuerbuchwerten latente Steuern in Höhe des maßgeblichen Steuersatzes zu bilden (IAS 12.15, 24). Unter zu versteuernden temporären Differenzen sind zeitlich begrenzte und quasi-permanente Differenzen zu subsumieren. Während sich zeitlich begrenzte Differenzen in einem absehbaren Zeitraum wieder ausgleichen (z.B. Bildung einer Drohverlustrückstellung), gleichen sich quasi-permanente Differenzen erst bei Liquidation des Unternehmens, Veräßerung von Unternehmensteilen oder Vermögenswerten sowie durch Verbrauch oder Begleichung von Vermögenswerten und Schulden aus (z.B. Neubewertung von Vermögenswerten). Permanente Differenzen, die durch Nichtberücksichtigung gewisser Aufwendungen und Erträge bei der steuerlichen Gewinnermittlung entstehen und sich folglich nie ausgleichen (z.B. hälftige nichtabzugsfähige Aufsichtsratvergütung), führen hingegen nicht zur Bildung latenter Steuern (IAS 12.5).
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