Für eine Didaktik, die Wirtschaft innerhalb ihrer gesellschaftlichen Zusammenhänge (be)greifbar machen möchte, ist das Gemeinwohl ein elementarer Bildungsgegenstand. Die didaktische Herausforderung besteht dabei darin, die Schülerinnen und Schüler nicht mit einem definierten Gemeinwohlverständnis zu überwältigen, sondern sie zur Entwicklung eines aufgeklärten Gemeinwohlverständnisses zu befähigen. Der Beitrag versteht sich als didaktische Grundlage dafür. Ausgehend von einer Auseinandersetzung mit dem Gemeinwohl als Legitimationsgrundlage von Politik und Wirtschaft werden zunächst verschiedenartige Bezugnahmen auf das Gemeinwohl innerhalb der Volkswirtschaftslehre thematisiert (Abschn.
1. Das Gemeinwohl: Legitimationsgrundlage von Politik, Wirtschaft und Volkswirtschaftslehre). Dabei wird am Beispiel des Wohlstandes der Nationen gezeigt, dass die Disziplin respektive ihr Analysegegenstand alle Voraussetzungen für eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Gemeinwohl mitbringt (Abschn.
1.1 Das Gemeinwohl als Gegenstand einer als Politische Ökonomie verstandenen Volkswirtschaftslehre). Anschließend wird anhand der Neoklassik problematisiert, dass populäre ökonomische Theorien fragwürdige Bezugnahmen auf das Gemeinwohl implizieren und sich als wirkmächtige politische Ideologien erweisen, die Bürgerinnen und Bürger mit einem einseitigen und defizitären Gemeinwohlverständnis überwältigen (Abschn.
1.2 Die fragwürdige Bezugnahme auf das Gemeinwohl durch den „Vulgärliberalismus“). Sodann wird auf wegweisende Überlegungen Ernst Fraenkels zu einer demokratiekonformen Bestimmung des Gemeinwohls eingegangen (Abschn.
2. Überlegungen zu einer demokratiekonformen Theorie des Gemeinwohls). Auf Grundlage dieser sozialwissenschaftlichen Analysen wird anschließend (Abschn.
3.) „[D]ie Entwicklung eines individuellen Gemeinwohlverständnisses als Bildungsaufgabe“ umrissen. Die Ausarbeitung „[sozioökonomiedidaktische[r] Grundsätze zur Förderung eines individuellen Gemeinwohlverständnisses“ (Abschn.
4.) mündet als Hauptteil des Beitrags in der Entwicklung von zwei fachdidaktischen Grundsätzen (Abschn.
4.1 Erster Grundsatz: Orientierung am „Beutelsbacher Konsens“, Abschn.
4.2: Zweiter Grundsatz: Konfrontation mit außer- und überwirtschaftlichen Werten und Interessen). Sodann werden mittels der Problemstudie und der Konfliktanalyse „Methodische Ansatzpunkte für eine mündige Auseinandersetzung mit dem Gemeinwohl im sozioökonomischen Unterricht“ (Abschn.
5) skizziert. Im Sinne der entwickelten sozioökonomiedidaktischen Ansätze wird mit dem Fazit dafür plädiert, „6. Die Bestimmung des Gemeinwohls als Bildungsaufgabe (nicht als Vorrecht von Didaktik)“ zu verstehen.