Zusammenfassung
Die Idee Georg Winters, die „Rechte der Natur“ in einer neuen Begriffsdefinition des Nachhaltigkeitsgedankens zu postulieren wird im vorliegenden Beitrag aufgegriffen. Der zunehmend beliebiger werdende und rein ökonomisch adressierte Nachhaltigkeitsbegriff wird dabei im Sinne einer Erweiterung der „Demokratie“ zur „Biokratie“ erhoben, die allen Lebewesen Rechte einräumt. Hat aber eine solche Erweiterung im betriebswirtschaftlichen Diskurs Aussicht auf Erfolg? Dies wird insbesondere vor dem Hintergrund der zukünftigen Megatrends und der heranwachsenden Generation Y und Z diskutiert. Dabei ist der Beitrag nicht als umfassende Reform des Nachhaltigkeitsgedankens, sondern als Impuls zum Mitdenken und Diskutieren angelegt.