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2017 | Book

Bodenmanagement in der Praxis

Vorsorgender und nachsorgender Bodenschutz – Baubegleitung – Bodenschutzrecht

Authors: Dr. Frank-Michael Lange, Hellmuth Mohr, Dr. Andreas Lehmann, Jürgen Haaff, Prof. Dr. Karl Stahr

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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About this book

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen werden vorgestellt und die Rechtslage an Hand aktueller Rechtssprechung dargelegt. Erkundungs- und Bewertungstechniken werden beschrieben und kommentiert und die relevanten Normen und technischen Regelwerke sind aufgeführt. Das Buch gliedert sich in die drei Bereiche Altlasten, Abfalltechnik - soweit Bodenkundlich relevant - und Oberbodenmanagement. Letzteres wird im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen zu Bauvorhaben vermehrt von zuständigen Behörden eingefordert.

Table of Contents

Frontmatter

Boden – mehr als Dreck

Frontmatter
1. Einführung – Boden als Ressource
Zusammenfassung
Definition
Böden sind vierdimensionale Ausschnitte aus der oberen Erdkruste, in denen sich Gestein, Wasser, Luft und Lebewelt durchdringen. Immer da, wo die vier Komponenten Lithosphäre, Hydrosphäre, Atmosphäre und Biosphäre gleichzeitig zu beobachten sind, reden wir von Böden, die die Pedosphäre aufbauen. Definitionsgemäß fangen deshalb alle Böden an der Erdoberfläche an. Aber wie tief reichen sie? Da Böden Naturkörper sind, finden wir sie nur in der Landschaft und nicht in Gefäßen oder auf künstlich geschaffenen Oberflächen. Werden solche Oberflächen aber mit Algen und Bakterien oder später mit Flechten und Moosen besiedelt, so können wir bereits von Boden reden. Dieser Boden ist nur wenige Millimeter oder gar nur Mikrometer mächtig. Böden reichen typischerweise bis in Tiefen von ein bis zwei Meter. Sie umfassen dabei den Wurzelraum der höheren Pflanzen. Die Belebung in Böden und in Hohlräumen reicht aber oft wesentlich tiefer, zum Beispiel in Karstökosystemen oder in tief verwitterten saprolitischen Bereichen tropischer Regionen. Hier können 30, 50 oder auch mal 100 m erreicht werden. Eine besondere Betrachtung verdient dabei die in Böden oder Gestein mit Grundwasser gesättigte Zone. Nach allgemeingültiger Meinung ist das Grundwasser außerhalb des Bodenbereichs und muss deshalb getrennt betrachtet werden. Andererseits enthält Wasser oft gelöste Gase und ist auch als Grundwasserkörper meist belebt. Es erfüllt also doch den Bodenbegriff. Trotzdem hat sich in der Praxis eingebürgert, dass wir da, wo das Ende des Lebens oder wo die Wassersättigung beginnt, die Definition Boden enden lassen. Wichtig ist für uns auch zu betrachten, dass sich Böden in Raum und Zeit allmählich ändern und folglich ein Boden nicht zweimal in der vollständig gleichen Form beobachtet werden kann.
Karl Stahr
2. Kleine Bodenkunde für Techniker und Ingenieure
Zusammenfassung
Böden
sind die durch Verwitterung entstandene Schicht an der Grenze zwischen Atmosphäre und belebter Welt (Biosphäre), Gesteinsschicht (Lithosphäre) und z. T. wasserführenden Zonen (Hydrosphäre). Diese Schicht, der Boden (Pedosphäre), ist von Wasser, Luft und Lebewesen durchsetzt. Mit Böden ist fast die gesamte Landoberfläche der Erde bedeckt.
Frank-Michael Lange

Rechtliche Grundlagen beim Umgang mit Boden

Frontmatter
3. Rechtliche Grundlagen des vorsorgenden Bodenschutzes
Zusammenfassung
Vorgaben für den vorsorgenden Bodenschutz finden sich nicht nur im BBodSchG. Der Maßstab für die Bewertung einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen nach § 2 BBodSchG wird durch das BBodSchG vorgegeben. Der Vorsorgegrundsatz des BBodSchG wirkt auf andere Gesetze ein. Dies gilt für die Raumordnung (ROG), die Bauleitplanung (BauGB und LBO), die vielfältigen Gebiete der Fachplanungen (vom AEG bis zum WHG), den Immissionsschutz (BImSchG) und den Naturschutz (BNaSchG). Bei den Entscheidungen nach den hierbei einschlägigen Gesetzen sind immer auch die Belange des Bodens zu berücksichtigen, selbst wenn sie keinen Vorrang bei dieser Abwägungsentscheidung genießen.
Hellmuth Mohr
4. Rechtliche Aspekte des nachsorgenden Bodenschutzes und von Altlasten
Zusammenfassung
Der nachsorgender Bodenschutz ist das Kerngebiet des BBodSchG mit der größten praktischen Auswirkung wegen der damit verbundenen Haftung für schädliche Bo-denveränderungen/Altlasten. Nach polizeirechtlichen Grundsätzen haftet nicht nur der Ver-ursacher, sondern auch der gegenwärtige Eigentümer und unter besonderen Voraussetzun-gen auch der frühere Eigentümer als Zustandsstörer für die notwendige Sanierung. Große wirtschaftliche Bedeutung hat die Frage der Haftungsbegrenzung für den Zustandsstörer und für jeden Haftenden die Auswahl eines geeigneten Sanierungsverfahrens mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand. Sanierungspflichten und deren Umfang werden durch Verträge im Vorfeld von Sanierungen beeinflusst. Dies gilt besonders für Kauf- und Mietver-träge. Ohne rechtliche Beratung hierbei kann der Erwerb einer Immobilie zu großen wirt-schaftlichen Sanierungsrisiken führen.
Hellmuth Mohr
5. Boden als Abfall
Zusammenfassung
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sichert die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Um dies zu erreichen, bestehen weitreichende Pflichten nicht nur für den Abfallerzeuger, vergleichbar dem bodenschutzrechtlichen Verursacher, sondern auch für den Abfallbesitzer, vergleichbar dem bodenschutzrechtlichen Zustandsstörer. Außerdem ist die Trennungslinie zwischen Abfall und Boden bei der Bearbeitung von praktischen Fällen zu beachten.
Hellmuth Mohr

Bodenschutz und Bodenmanagement – Praxis

Frontmatter
6. Vorsorgender Bodenschutz – Bodenkundliche Baubegleitung – Optimieren von Böden bei Baumaßnahmen
Zusammenfassung
Böden sind eine zentrale Lebensgrundlage, zugleich wird durch die zunehmenden Ansprüche beim Wohnen, bei der Produktion, Freizeit und Infrastruktur Boden durch Bebauen so beansprucht, dass sein ökologisches Leistungsvermögen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt weiter besteht. Diese Einschränkungen durch Baumaßnahmen auf das gesellschaftlich akzeptierte Maß zu beschränken, ist auch Aufgabe der bodenkundlichen Baubegleitung. In der jüngeren Vergangenheit wich die bisherige Zurückhaltung der Genehmigungsbehörden, Investoren und Bauherren gegenüber dem Bodenschutz auf der Baustelle einer größeren Offenheit. Der mit zunehmendem Versiegelungsgrad steigende Bedarf an Bodenschutz sowie zahlreiche positive Erfahrungen mit der bodenkundlichen Baubegleitung haben zu einer gewachsenen Relevanz des Bodenschutzes geführt. Von den Verantwortlichen wurde vielfach erkannt, dass weiter reichende Kenntnisse zu Bodeneigenschaften und ein dementsprechend angepasstes Bauen die Qualität und Sicherheit, in manchen Fällen auch die Geschwindigkeit von Bauleistungen, erhöhen. Der Beitrag wendet sich an Bodenkundler sowie an Vertreter des Bauwesens und der öffentlichen Verwaltung. Er ermöglicht einen Einblick in die Prinzipien des Bodenschutzes beim Bau und nimmt zu deren Hintergrund Stellung. Darüber hinaus gibt er eine strukturierte Sammlung an Bodenschutzmaßnahmen wieder.
Andreas Lehmann
7. Nachsorgender Bodenschutz und Altlasten
Zusammenfassung
Vor der Erkundung, Untersuchung und Bewertung von Schadstoffen muss die Frage geklärt sein: Was sind Schadstoffe? (s. auch Kap. 3).
Frank-Michael Lange
8. Boden als Abfall
Zusammenfassung
Die Bedeutung der Probenahme an sich – das ist ganz besonders im Bereich Abfall gültig – und die Arbeit des Probenehmers wird heute immer noch unterschätzt und findet nicht immer die entsprechendeAnerkennung, die sie verdienen.Die Arbeit vor Ort, im Gelände entscheidet maßgeblich über die Qualität der Untersuchungsergebnisse. In Abb. 8.3 aus dem Altlastenhandbuch „Niedersachsen“ wird die Bedeutung der Probenahme sehr gut ersichtlich. Hier wird anhand des Anteils der Fehler der Probenahme sofort deutlich, welchen Einfluss die Probenahme hat.
Jürgen Haaff

Adressteil

Frontmatter
9. Wie findet man die zuständigen Bodenschutzbehörden?
Zusammenfassung
Oberste Bodenschutzbehörde
Die Oberste Bodenschutzbehörde ist das für den Bodenschutz zuständige Fachministerium. Zu ihren Aufgaben zählen im Allgemeinen:
  • Fachaufsicht über den Vollzug des Bundes‐Bodenschutzgesetzes, des Landesbodenschutzgesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen,
  • Aufsicht über die Oberen Bodenschutzbehörden,
  • Bestimmung der zuständigen Behörden,
  • Regelung von Einzelheiten bzgl. Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu erfüllenden Anforderungen, Art und Umfang der Aufgaben, Vorlage der Ergebnisse ihrer Tätigkeit und die Bekanntgabe von Sachverständigen,
  • Festlegung der Einzelheiten zum Inhalt von Bodenbelastungskarten zur Erfassung von schädlichen Bodenveränderungen und Verdachtsflächen,
  • Führung und Sammlung rechtlicher und fachlicher Materialien für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung,
  • ggf. Einrichtung von Bodeninformationssystemen.
Frank-Michael Lange, Hellmuth Mohr, Andreas Lehmann, Jürgen Haaff, Karl Stahr
Backmatter
Metadata
Title
Bodenmanagement in der Praxis
Authors
Dr. Frank-Michael Lange
Hellmuth Mohr
Dr. Andreas Lehmann
Jürgen Haaff
Prof. Dr. Karl Stahr
Copyright Year
2017
Electronic ISBN
978-3-658-10059-9
Print ISBN
978-3-658-10058-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-10059-9