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2008 | Book

Compliance in der Unternehmerpraxis

Grundlagen, Organisation und Umsetzung

Editors: Gregor Wecker, Hendrik van Laak

Publisher: Gabler

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About this book

Vorwort Compliance verstanden als Gesamtkonzept organisatorischer Maßnahmen, mit denen die Rechtmäßigkeit der unternehmerischen Aktivitäten gewährleistet werden soll, ist kein (r- nes) Rechtsproblem. Die Identifikation der (rechtlichen) Risiken bildet nur einen – wenn auch einen wichtigen – Ausgangspunkt, von dem aus der Handlungsbedarf ermittelt und die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen entwickelt und umgesetzt werden, um diesen Risiken zu begegnen. Dass der Aufbau und die Implementierung einer derartigen Organisation ein schwieriger, umfangreicher und auch kostspieliger Prozess sein kann, muss hier nicht besonders betont werden. Gleichwohl hat der Deutsche Corporate Governance Kodex in Ziff. 4.1.3 nunmehr die Compliance ausdrücklich als Geschäftsleitungsaufgabe verankert und macht durch seine sprachliche Darstellung deutlich, dass er Compliance als geltendes Gesetzesrecht versteht. Wenn der Deutsche Corporate Governance Kodex auch grundsätzlich nur für börsennotierte Aktiengesellschaften relevant ist, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Pflicht zu einer entsprechenden Organisation auch nicht börsennotierte Aktiengesellschaften und Unt- nehmen anderer Rechtsformen trifft. Eine solche Verpflichtung ist Anlass genug, sich mit der Compliance im eigenen Untern- men zu befassen. Wichtig dürfte aber ein weiterer Aspekt sein, der in der weiten Compliance- Diskussion unberechtigterweise häufig in den Hintergrund gedrängt wird. Eine gut integrierte Compliance-Organisation erschöpft sich keinesfalls in der Funktion eines „Risikomi- mierers“ oder „Schadens- und Haftungsverhinderers“. Vielmehr steigert eine solche Orga- sation die Unternehmenseffizienz und kann dadurch den Unternehmenserfolg fördern. Die Risikominimierung stellt sich bei zunehmend funktionierenden Compliance-Strukturen led- lich als ein Aspekt und ein Effekt guter Corporate Compliance dar.

Table of Contents

Frontmatter
Compliance in der Unternehmerpraxis
Auszug
Compliance war vor gut zehn Jahren in Deutschland ein noch gänzlich unbekannter Begriff. Er umschreibt die Pflicht, die für das Unternehmen geltenden Gesetze einzuhalten. Dies ist keine neue Erkenntnis. Insoweit ist Compliance zu Recht als eine Binsenweisheit bezeichnet worden.1 Neu ist jedoch die Einbettung der Compliance in einen größeren Zusammenhang. Es wäre für die Geschäftsleitung eine Illusion zu glauben, Compliance vollziehe sich im Unternehmen stets von selbst. Richtig ist vielmehr, dass eine vorbildliche Compliance sowohl aus organisationstheoretischer Sicht wie auch aus rechtlicher Sicht ein proaktives Vorgehen der Geschäftsleitung erforderlich macht und das gesamte Unternehmen erfassen muss. Compliance beschränkt sich deshalb nicht allein auf das Postulat der Rechtstreue des Unternehmens, sondern umschreibt die Summe der organisatorischen Maßnahmen eines Unternehmens, mit denen gewährleistet werden soll, dass sich die Geschäftsleitung wie auch die Mitarbeiter des Unternehmens rechtmäßig verhalten.
Eberhard Vetter
Pflichten der Geschäftsleitung & Aufbau einer Compliance Organisation
Auszug
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen, die an Unternehmen vom Gesetzgeber gestellt werden, kann es keinen allgemeingültigen Compliance Begriff geben. Vielmehr variieren die Anforderungen individuell bei jedem Unternehmen. Entsprechend kann man in der täglichen Beratungspraxis feststellen, wie unterschiedlich das Thema Compliance angegangen wird. Während Banken und Versicherungen aufgrund der hohen Regulierungsdichte in diesem Geschäftsbereich längst eine diversifizierte Compliance Struktur — meist mit Compliance Officer — eingeführt haben und das Thema unternehmensintern einen hohen Stellenwert hat, kennt man den Begriff Compliance in kleinen und mittelständischen Unternehmen teilweise nur vom Hörensagen. Das soll natürlich nicht bedeuten, dass sich solche Unternehmen nicht bemühen die für sie geltenden Vorschriften einzuhalten.
Gregor Wecker, Stefan Galla
Praxistipps Produkthaftung
Auszug
Schlechtes Krisenmanagement beim Umgang mit einer Produktkrise kann für das betroffene Unternehmen in jeglicher Hinsicht teuer werden. Im „worst case“ endet sie in der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der handelnden Personen. Ein gut aufgestelltes Unternehmen sorgt auch für diesen Ernstfall rechtzeitig vor — und entledigt sich durch ein vorausschauendes Handeln bereits im Vorfeld einer Vielzahl von Problemen. Der vorliegende Beitrag erläutert, woran hier im Einzelnen zu denken ist.
Volker Steimle, Guido Dornieden
Due Diligence: Compliance bei M&A Transaktionen
Auszug
Im Rahmen der aktuellen Compliance Diskussion wird der Bereich der M&A — Transaktionen oftmals ausgespart. Dies geschieht — wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen werden — zu Unrecht, haben doch die involvierten Parteien selbstverständlich auch bei der Durchführung derartiger Transaktionen sicherzustellen, dass nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Christofer Rudolf Mellert
Compliance in der Außenwirtschaft: Exportkontrolle
Auszug
Die Bundesrepublik Deutschland nimmt für sich gerne den Titel des Exportweltmeisters in Anspruch. Gerade Exporte können jedoch für die Geschäftsleitung eines Unternehmens mit hohen — auch persönlichen — Risiken verbunden sein. Nicht nur die klassischen Rüstungsgüter, sondern auch scheinbar harmlose zivile Technologien können in den falschen Händen — die man wiederum zunächst einmal als solche erkennen muss — erhebliche Auswirkungen nicht nur auf die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublick Deutschland, sondern auch auf ihr außenpolitisches Ansehen haben. Dementsprechend streng sind die drohen den Sanktionen für die Verantwortlichen, wenn gegen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts verstoßen wird.
Henning Lustermann, Markus Witte
Compliance — Auslandsrisiken erkennen und steuern (Schwerpunkt Asien)
Auszug
Compliance ist ein Thema, mit dem sich Unternehmen nicht nur in ihren Heimatländern, sondern in jedem Land, in dem sie geschäftlich aktiv sind, befassen müssen. Compliance-Anforderungen bestehen in verschiedenen Ländern bereits beim Eintritt in den ausländischen Markt und erstrecken sich auf komplexe Themen wie unter anderem die vertragliche Gestaltung von Rechtsverhältnissen, der Beschäftigung von Mitarbeitern im Ausland und die Durchsetzung von Ansprüchen vor Ort. Die Nichtbeachtung lokaler Anforderungen kann zu gravierenden Nachteilen führen und den Erfolg einer Investition im Ausland gefährden.
Thomas Weidlich, Angelika Yates
Rechtliche Aspekte von IT-Compliance
Auszug
Sowohl Corporate Governance (die verantwortungsvolle Steuerung des Unternehmens) als auch Corporate Compliance (die Umsetzung der notwendigen Kontrollmaßnahmen) sind angesichts der stetig zunehmenden Komplexität von Geschäftsprozessen in einem Unternehmen heutzutage ohne den Einsatz von Informationstechnologie (IT) nicht mehr vorstellbar. Corporate Governance und Compliance sind daher untrennbar mit IT-Compliance, dem verantwortungsvollen Umgang mit allen Aspekten von IT, verbunden. IT-Compliance reicht von der Etablierung eines (am besten IT-gestützten) Informations- und Kontrollsystems (IKS) und der Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit über die Sicherstellung von IT-Security bis hin zur gesetzeskonformen elektronischen Archivierung. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die große Bandbreite von IT-Compliance bieten.
Michael Rath
Datenschutzrechtliche Compliance im Unternehmen
Auszug
Im Laufe der letzten Jahre ist das Thema „Datenschutz“ immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Nicht nur die Verschärfung der Rechtslage innerhalb Deutschlands bzw. im gesamten europäischen Raum hat dazu beigetragen, sondern auch die stetige Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich des Umgangs mit ihren Daten. Neben der Forderung nach einer technisch ausgereiften und möglichst sicheren Datenverarbeitung hat sich auch ver stärkt ein Bewusstsein gebildet, dass Daten nicht beliebig für jeden Zweck verarbeitet und genutzt werden dürfen. Damit einhergehend sind die Anforderungen an Unternehmen, Daten im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben—also “compliant„—zu verarbeiten, gestiegen.
Silvia C. Bauer
IP-Compliance
Auszug
IP-Compliance betrifft den Bereich gewerblicher Schutzrechte (z. B. Marken, Patente, Geschmacksmuster) und Urheberrechte sowie weitere Rechte geistigen Eigentums (z. B. Betriebsgeheimnisse und Know-How). Ein mögliches Haftungsrisiko für betroffene Unternehmen kann sich z. B. aus der Verletzung fremder Schutzrechte und daraus resultierender Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz und Vernichtungsansprüche ergeben. Zudem kann die Reputation des jeweiligen Unternehmens beschädigt werden. Darüber hinaus stellen IP-Rechte einen oft wesentlichen Vermögenswert des Unternehmens dar.
Detlef Mäder
Kartellrechts-Compliance
Auszug
Eine funktionierende Kartellrechts-Compliance vermeidet oder verringert im Wesentlichen folgende Risiken: drastische Bußgelder gegen das Unternehmen und damit Wertminderung des Unternehmens, Bußgelder gegen Vorstand, Geschäftsführung und Mitarbeiter, Schadenersatzansprüche gegen Unternehmen und Mitarbeiter, Störung der betrieblichen Abläufe durch Ermittlungsverfahren, Strafverfolgung und Haftstrafen im In- und Ausland. Dabei ist eine Kartellrechts-Compliance in vielen Unternehmen ohne größeren organisatorischen Aufwand möglich. Oft genügen eine intelligente Organisation der Mitarbeiter, regelmäßige Schulungen sowie einige überschaubare Verhaltensregeln. Auch wenn bei einzelnen Unternehmen, je nach Größe und Branche, der Aufwand größer sein kann: er wird sich zum Schutz der Führung, der Mitarbeiter und der Eigentümer des Unternehmens stets lohnen. Zumindest muss die Kartellrechts-Compliance der Unternehmensleitung vor Augen führen, wo Risiken im eigenen Unternehmen liegen, wie sie zu bewerten sind und wie mit ihnen umgegangen werden kann.
Helmut Janssen
Compliance in der arbeitsrechtlichen Praxis
Auszug
Auch wenn der Ursprung des Themenfeldes Compliance sicherlich im Bereich der großen, an den US-amerikanischen Börsen notierten Unternehmen der Kredit- und Finanzwirtschaft zu suchen ist, hat Compliance längst Einzug in deutsche Unternehmen aller Branchen erhalten. Hierzu hat nicht zuletzt das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beigetragen, das in § 12 Abs. 1 AGG den Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen im Sinne des Gesetzes zu treffen, wobei ausdrücklich auch vorbeugende Maßnahmen umfasst sind. Auch wenn es—zumindest bisher—glücklicherweise nicht zu der vielfach befürchteten Flut von Schadensersatz- und Entschädigungsklagen nach dem AGG gekommen ist und vor dem Hintergrund der deutschen Rechtsprechungspraxis insbesondere Entschädigungssummen nach amerikanischem oder britischem „Vorbild“ ausbleiben dürften, wurde bis zum Inkrafttreten des AGG häufig übersehen, dass insbesondere die Einhaltung arbeitsrechtlicher Gesetze wichtiger Bestandteil der Compliance ist. Denn bei einer Verletzung arbeitsrechtlicher Vorschriften drohen empfindliche (materielle und immaterielle) Schäden sowohl für das Unternehmen als auch für die persönlich haftenden Organe. Vorbeugende Organisationsmaßnahmen sind damit für den Arbeitgeber unerlässlich.
Katrin Süßrich
Backmatter
Metadata
Title
Compliance in der Unternehmerpraxis
Editors
Gregor Wecker
Hendrik van Laak
Copyright Year
2008
Publisher
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-9729-6
Print ISBN
978-3-8349-0971-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9729-6