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13-11-2018 | Compliance | Schwerpunkt | Article

Kriminelle lauern überall

Author: Annette Speck

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Die Angst vor Wirtschaftskriminalität ist groß. Mit gutem Grund: Jedes dritte Unternehmen in Deutschland wurde in den vergangenen beiden Jahren Opfer von Wirtschaftskriminalität. Mehr Prävention ist gefragt.

Der Studie "Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2018" des Beratungsunternehmens KPMG zufolge sehen vier von fünf Unternehmen hierzulande ein hohes bis sehr hohes Risiko für wirtschaftskriminelle Vorfälle. Selbst betroffen waren im Schnitt 32 Prozent der 702 Unternehmen, die zwischen November 2017 und Januar 2018 befragt wurden. Mit zunehmender Größe trifft es Unternehmen jedoch öfter.

Am häufigsten geht es bei den kriminellen Aktivitäten um Betrug und Untreue (58 Prozent). Gegenüber 2016 ist hier ein erheblicher Anstieg von 13 Prozent zu verzeichnen. Zu den verbreitetsten Wirtschaftsdelikten gehören außerdem Diebstahl und Unterschlagung (40 Prozent) sowie Datendiebstahl/-missbrauch  (31 Prozent). Letzteres ist ebenfalls klar auf dem Vormarsch (2016: 24 Prozent).

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Compliance kein reines Juristenthema

Als größte Risikofaktoren für die Begehung eines Wirtschaftsdelikts identifiziert die Studie nach wie vor mangelndes Unrechtsbewusstsein, fehlende/mangelnde Kontrollen sowie Unachtsamkeit/Nachlässigkeit. Das wirft allerdings die Frage nach dem Wirken von Compliance-Abteilungen/-beauftragten auf, deren Aufgabengebiet ja genau dies beinhaltet. Alexander Schuchter, der sich mit der Entstehung von Wirtschaftskriminalität befasst, weist etwa auf den Überhang von Juristen im Fachbereich Compliance hin. Er plädiert dafür, hier auch eine betriebswirtschaftliche Pespektive stärker zu berücksichtigen.

"Es empfiehlt sich, Compliance-Teams mit Experten unterschiedlicher Disziplinen zu bilden, wobei die konkrete Aufgabenverteilung im Einzelfall variieren kann. Eine Begegnung der Spezialisten auf Augenhöhe erweist sich dabei als hilfreich." Alexander Schuchter, Seite 26

Die aktuelle KPMG-Befragung zeigt zudem eine deutliche Verschiebung des Verhältnisses von internen und externen Tätern. Bei der letzten Befragung hielten sie sich ungefähr die Waage. Jetzt hingegen kommt im Schnitt aller Deliktarten die Mehrheit der Täter (61 Prozent) von außen. Dies gilt umso mehr bei Datendelikten. Hier hat sich der externe Täteranteil von 30 auf 76 Prozent weit mehr als verdoppelt. Sogar fast ausschließlich von externen Tätern (98 Prozent) wird die Geldwäsche verübt. Demgegenüber werden Geschäfts-/Betriebsgeheimnisse naturgemäß überwiegend von Unternehmensangehörigen verraten (79 Prozent). Sie sind auch die Haupttätergruppe bei Diebstahl und Unterschlagung (75 Prozent).

Firmen setzen auf Hinweisgeber

Um kriminellem Verhalten auf die Spur zu kommen, nutzen zwei Drittel der befragten Unternehmen Hinweisgebersysteme. Verdachtsfälle können beispielsweise mittels Briefkästen, Postfächern oder spezieller Email-Adresse gemeldet werden. Wie die KPMG-Studie auch feststellt, flog gut die Hälfte der Taten aber nur zufällig auf. "Dass Unternehmen schlichtweg auf Entdeckerglück angewiesen sind, ist alarmierend. Dadurch werden wirtschaftskriminelle Vorfälle viel zu spät entdeckt und die Schäden fallen noch gravierender aus", stellt Alexander Geschonneck, Leiter Compliance & Forensic bei KPMG fest.

Er rät daher zu verstärkter Prävention. Noch immer sei die Investitionsbereitschaft von Unternehmen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität gering. Doch zeige die diesjährige Studie erstmals, dass deutlich mehr in Prävention als in Aufdeckung, Aufklärung und Reaktion investiert wurde. So würden die Vorfälle reduziert und die Schäden minimiert. Dies schützt auch die Reputation. Denn Unternehmen, die einmal gestrauchelt sind, schlägt massives Misstrauen entgegen. 47 Prozent der Befragten schließen jedenfalls grundsätzlich jede Geschäftsbeziehung zu Firmen aus, die in zweifelhafte Machenschaften verwickelt waren.

Gute Unternehmenskultur dient der Prävention

Dass wirksame und vorbeugende Maßnahmen ihre Delikte und daraus entstandene Schäden vermieden hätten, bestätigen die Wirtschaftsstraftäter, die Springer-Autor Alexander Schuchter im Rahmen seiner Forschung interviewt hat. Im Kapitel "Best Practice der Prävention" listet er aus Tätersicht effektive und weniger effektive Präventionsmaßnahmen (Seite 39/40).

Aus Tätersicht wirksamste Präventionsmaßnahmen
Weitere übliche, aber aus Tätersicht überschätzte Präventionsmaßnahmen
  • Der Wille, eine Vorbeugung mit der erforderlichen Durchsetzungskraft umzusetzen und nicht nur als Werbezweck für Stakeholder einzusetzen.
  • Wirksame Kontrollen oder Stärken im Kontrollsystem sind aufgrund der Abschreckung stark vorbeugend (weniger durch technische oder computerbasierte Kontrollen als in Bezug auf Sensibilisierung des Personals und Systematik).
  • Fachkräfte, um Abwehrsysteme wirksam zu gestalten
  • Pflege der Unternehmenskultur sowie wertschätzender und fairer Umgang untereinander
  • Achtsame Führungskräfte, die den "tone at the top" sicherstellen.
  • Kompetente Aufsichtsorgane
  • Gezielter Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen an finanznahen Stellen
  • Klar kommunizierte Verantwortlichkeiten, Methoden der Zielerreichung und unternehmensinterne Strukturen, die auch in Ausnahmesituationen eingehalten werden.
  • Staatliche Regulierung; aber ohne "Überregulierung“, denn sie bewirkt das Gegenteil.
  • Technische Kontrollen, da sich hinter jeder Kontrolle und jedem System ein Mensch befindet, der manipulieren kann oder manipuliert werden kann.
  • Verschärfung der Sanktionen, da der Wirtschaftsstraftäter fest davon überzeugt ist, nicht erwischt zu werden und deshalb auch keine Konsequenzen befürchtet.
  • Fristlose Entlassung der Täter und Abberufung der Verantwortlichen, da strukturelle Schwachstellen damit keinesfalls gelöst werden und die unternehmensinterne Situation unverändert bleibt.
  • Ombudsstelle oder Melde- und Hinweisgebersystem (Whistleblowing), da weder Täter noch das Umfeld Hinweise geben oder aufgrund unzu- reichender Sensibilisierung für Auffälligkeiten nicht imstande sind, Meldungen zu machen.
  • Integritätstests bei der Rekrutierung, da Delinquenten in der Regel bereits im Unternehmen sitzen und ausgeprägte sozialmanipulative (machiavellistische) Intelligenz potenzieller Täter eine Personalselektion unmöglich machen.
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