Drei Jahre hatten deutsche Unternehmen Zeit, der Bundesregierung zu beweisen, dass sie keine Regeln benötigen, um die Menschenrechte entlang ihren Lieferketten sorgfältig zu bewachen. Die Mission Freiwilligkeit ist gescheitert. Belege dazu liefert eine Studie.
Der Zweck, also der geschäftliche Erfolg, heiligt nicht mehr die Mittel. Konsumenten wollen wissen, ob Produkte nachhaltig sind und ob Unternehmen verantwortlich handeln. Das Prinzip Freiwilligkeit scheint allerdings bei den Menschenrechten kaum zu funktionieren.
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"Keines der größten deutschen Unternehmen hat laut Analyse durchgängig ein Grundniveau bei der Achtung der Menschenrechte erreicht.“ Das Fazit der Studie "Achtung der Menschenrechte" ist niederschmetternd und doch wenig überraschend. Vom Textilhersteller über den Lebensmittelkonzern bis zum Autobauer: In die hinterste Ecke der Produktion will sich keiner schauen lassen. Das ist die Schmuddelecke. Dort in den nahezu rechtsfreien Räumen der billigen Löhne, ganz am Ende der Lieferkette ist Arbeit weder geregelt, noch sicher, noch so vergütet, dass sie ein Mindestmaß der existenziellen Grundbedürfnisse - wohnen, essen, lernen, gesund bleiben - garantiert.
Menschenrechte auf der Hinterbank
Das jüngste Beispiel für die verschleierte Sicht transnationaler Konzerne auf menschenrechtliche Missstände vor Ort, liefern die China-Geschäfte von VW, BASF und Siemens. Haben die Unternehmen wirklich nicht geahnt, dass die chinesische Regierung, wie die China Cables offen legen, die ethno-religiöse Minderheit der Uiguren in der autonomen Provinz Xinjiang interniert und ideologisch umerzieht? Wenn VW verlauten lässt, die Entscheidung für den produktionstechnisch eher überflüssigen Standort "auf Grundlage rein wirtschaftlicher Überlegungen" getroffen zu haben, ist das nicht ein weiteres Indiz dafür, dass menschenrechtliche Bedenken im strategischen Geschacher zwischen Unternehmungen und Regierungen auf die Hinterbänke verwiesen werden?
Mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hatte die Bundesregierung im Dezember 2016 deutsche Unternehmen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang ihren Lieferketten aufgerufen. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aus dem Jahr 2011, die auf den drei Säulen Schutz, Achtung und Abhilfe basieren, sollen damit in Deutschland umgesetzt werden. Ziel ist, dass bis 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern einen effektiven Menschenrechtsschutz eingeführt haben. Strategien und Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt sind zu etablieren, "um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen".
Zu Schutz, Achtung, Abhilfe aufgerufen
Die Bundesregierung formuliert allerdings nur Erwartungen. Sie setzt auf Freiwilligkeit und ein Druckmittel: Kommen die Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bis 2020 nicht hinterher, werden sie dazu verpflichtet. Disziplinierend könnte etwa ein Lieferkettengesetz wirken. Auf welchem Stand sich die menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse befinden, klärt ein vom Auswärtigen Amt durchgeführtes Monitoring.
Der Recherchebericht "Sorgfältig verwässert" von Brot für die Welt, Global Policy Forum und Misereor zeigt unterdessen, dass Unternehmen auf die Überprüfung per Fragebogen schwerfällig reagieren - benötigt werden mindestens 400 Antworten, die mühselig zusammengetrommelt wurden -, Arbeitgeberverbände die Überprüfung zu verzögern versuchten und gleichzeitig beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) auf den Entwurf für ein Lieferkettengesetz Einfluss nehmen wollten. Der Recherchebericht zeigt aber auch, Unternehmen stehen einem Lieferkettengesetz wesentlich aufgeschlossener gegenüber als Wirtschaftsverbände. Wie also ist es um die Verantwortungsübernahme der Top-20 Konzerne in Deutschland bestellt?
Handlungsebenen | Instrumente |
Überbetriebliche Ebene (Makroebene) | • UN Global Compact (UNGC) • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen • Social Accountability 8000 • DIN ISO 26000 |
Innerbetriebliche Ebene (Meso- und Mikroebene) | • Corporate Social Responsibility (CSR) • Unternehmensleitbild und Unternehmenskultur • Verhaltenskodex • Compliance- und Integrityansatz • Personalmanagement • Ethikmanagement-, Wertemanagementsysteme |
Konzepte und Instrumente für die Institutionalisierung von Ethik in international tätigen Unternehmen ( Annelis Straubhaar & Jochen Schellinger, Seite 24)
Menschenrechte "mangelhaft"
Die Studie "Achtung Menschenrechte" bewertet auf Basis von zwölf Kernindikatoren des Corporate Human Rights Benchmark (CHRB), die branchenübergreifend einsetzbar sind, wie die größten deutschen Konzerne die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) umsetzen. Dafür wertete die Schweizer ZHAW School of Management and Law gemeinsam mit dem Business and Human Rights Resource Center aus London Informationen, Dokumente und Berichte aus, die von den Unternehmen selbst veröffentlicht wurden. Sie vergaben für jeden der zwölf Kernindikatoren Punkte: null (keine Anforderungen erfüllt), eins (grundlegende Anforderungen erfüllt), zwei (über die Anforderungen hinaus erfüllt). Die Ergebnisse können mit der Note "mangelhaft" zusammengefasst werden:
- keines der 20 untersuchten Unternehmen erreichte bei jedem Menschenrechtsindikator mindestens einen Punkt
- nur Daimler und Siemens, erhielten Punkte für alle vier Kernindikatoren, die sich mit Verfahren der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht befassen
- das Unternehmen mit der höchsten Punktzahl war Siemens mit 14,5 von 24 Punkten
Governance-Strukturen & Selbstverpflichtungen (Schutz)
- alle Unternehmen haben sich öffentlich zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet
- 13 von ihnen weiten diese Verpflichtung auf Arbeitsrechte aus und erwarten dies gleichzeitig von Zulieferern
- die Selbstverpflichtung zur Abhilfe gehört insgesamt zu den Indikatoren mit der niedrigsten Punktzahl
Verankerung der Achtung der Menschenrechte & menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (Achtung)
- Mit durchschnittlich drei, neun von zehn maximalen Wertungspunkten ist die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, der insgesamt am schlechtesten bewertete Bereich
- 18 Unternehmen belegten nicht, wie und ob sie ihre Menschenrechtsrisiken ausreichend managen, sie kommen also ihrer menschenrechtliche Sorgfaltspflicht nicht nach
- 17 Unternehmen erzielten bei der menschlichen Sorgfaltspflicht null Punkte, da sie Prozesse zur Bewertung von Menschenrechtsrisiken im Einklang mit den UNGPs – und/oder die Ergebnisse einer solchen Analyse – nicht ausreichend darlegen.
Beschwerdemechanismen & Abhilfe
- alle analysierten Unternehmen verfügen über die eine oder andere Art von Beschwerdemechanismus
- nur BASF spezifiziert, wie es sicherzustellen versucht, dass betroffene Personen und Gemeinschaften Beschwerden (in diesem Fall beim Zulieferer) über Missstände in Lieferketten einreichen können
Wer trägt bei Menschenrechtsschutz Verantwortung?
"Einem schwach ausgestalteten Menschenrechtsschutz steht gegenwärtig ein hartes Wirtschaftsvölkerrecht gegenüber", schreibt Springer-Autorin Sofia Massoud zusammenfassend über Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftsaktivitäten transnationaler Unternehmen (Seite 238). Systematische Menschenrechtsverletzungen in den Tochter- und Zulieferbetrieben können durch freiwillige Verhaltenskodizes offenbar nicht gelöst werden.
Zugegeben, komplexe weltumspannende Lieferketten sind schwer zu überwachen. Missstände in den Produktionsprozessen werden von der Gesellschaft aber längst nicht mehr akzeptiert. Wenn Texilfabriken brennen, Beschäftige Gift- und Gefahrenstoffen ausgesetzt sind, Kinder arbeiten und Zwangsarbeit nicht erkannt wird, wird der Mutterkonzern ethisch zur Verantwortung gezogen. Aber wer haftet, wer zahlt, wenn es brennt?
Unternehmen sind vom Gesetz her nicht menschenrechtsverpflichtet. Die Pflicht liegt beim Staat. Der Bürger und damit sein Unternehmen sind menschrechtsberechtigt. Daraus ergibt sich für Springer-Autor Leonhard Hübner in "Grundlagen der Haftungsmöglichkeiten im nationalen Zivilrecht" eine bislang wenige erforschte, aber zunehmend drängende Frage: "Können Menschenrechte als Grundlage bzw. Katalysator für eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen dienen?" (Seite 15).
Darum ein Lieferkettengesetz
Hinweise auf eine innovative Lösung liefert Hübner der Rechtsvergleich mit Frankreich: "Mit der unmittelbaren Regelung von Sorgfaltspflichten im Gesetz und dem neu eingeführten Begriff des plan de vigilance betritt Frankreich rechtspolitisches Neuland. Bemerkenswert ist, dass sich der plan de vigilance der Gesellschaft auch auf Subunternehmer und Zulieferer erstrecken soll" (Seite 28).
In Deutschland macht sich die Initiative Lieferkettengesetz dafür stark, dass Unternehmen für die Schäden ihres Handelns auf anderen Kontinenten künftig haften müssen. Dass Entschädigungsklagen vor deutschen Gerichten verhandelt werden können. Und dass Geschäftspraktiken nicht per Gesetz geändert werden und nicht länger auf Freiwilligkeit gehofft wird. Unternehmen, die sich dem Lieferkettengesetz öffnen, helfen mit, Konzernvergehen und Ausbeutung ein Ende zu bereiten. Unternehmerisches Bekenntnis zu einer gesetzlich regulierten Sorgfaltspflicht wird sich zunehmend auf das öffentliche Image, die Reputation und den Markenwert auswirken.