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10-12-2018 | Compliance | Schwerpunkt | Article

Menschenrechte in Risiko- und Compliance-Prozessen verankern

Authors: Christian Hell, KPMG, Carmen Auer

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Menschenrechte im Unternehmen zu verankern, ist eine Herausforderung. Denn die Erwartungen an die gesellschaftliche Verantwortung werden größer, die Regularien komplexer, schreiben Christian Hell und Carmen Auer.


Unternehmen agieren immer internationaler, ihre Lieferketten verlaufen oftmals global und damit wächst auch die gesellschaftliche Verantwortung über die eigenen Unternehmens- und Landesgrenzen hinaus. Immer relevanter wird dabei das Thema Menschenrechte. Das zeigen nicht zuletzt der Trend zu immer dichteren Regularien und die aktuell schon gegebene Rechtslage. 

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Zahlreiche Berührungspunkte bei Menschenrechten

Ein maßgeblicher Punkt ist es für Unternehmen, zu klären, wo sie im Zusammenhang mit ihren Prozessen überhaupt in Berührung mit der Wahrung von Menschenrechten kommen. Fakt ist, dass diese Berührungspunkte zahlreich sind. Denn von Diskriminierung bis Datenschutz, Niedriglöhnen oder Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit: Das Thema fordert Unternehmen in unterschiedlichen Anwendungsfeldern und sollte daher unbedingt in Risiko- und Compliance Management-Prozessen verankert werden.

Für Unternehmen steht hier einiges auf dem Spiel. Genauso vielfältig wie die Anwendungsbereiche und so lang wie manche Wertschöpfungs- und Dienstleistungskette, ist beim Thema Menschenrechte nämlich auch die Bandbreite an möglichen Risiken. Diese zu erkennen, trägt einen großen Teil zur gesellschaftlichen Verantwortung und Ethik von Unternehmen bei. 

Bedeutung für das wirtschaftliche Bestehen

Branchenspezifische und nationale Siegel oder Standards reichen hier oftmals nicht mehr aus. Denn zwischen immer komplexeren nationalen und internationalen Gesetzgebungen oder auch kulturellen Unterschieden entsteht schnell ein Spannungsfeld. Dieses kann nicht nur unbewusste rechtliche Verstöße verursachen oder negativen Einfluss auf die Reputation nehmen. Kurz: Es geht zusammenfassend bei der Verankerung der Menschenrechte in der Unternehmenskultur auch um das wirtschaftliche Bestehen eines Unternehmens.

Human Rights Compliance Management-System

Um genau dieses mit Blick auf die Wahrung der Menschenrechte zu sichern, gilt es, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Hilfreich ist es dabei, ein Human Rights Compliance Management-System aufzubauen und im Unternehmen zu etablieren. Das System ermöglicht es, Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungs- und Dienstleistungskette früh zu identifizieren und dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte systemisch gewahrt werden. Dabei sind unter anderem die folgenden Punkte zu beachten:  

  • Definition von Menschenrechtszielen
  • Identifikation von Risiken
  • Entwicklung eines Maßnahmenprogramms
  • Klärung von Verantwortlichkeiten 
  • Definition der (Unternehmens-) Kommunikation 
  • Entwicklung einer Strategie zur Überwachung und Verbesserung der Systeme

Es zeigt sich, dass die Verankerung der Menschenrechte in der Unternehmenskultur ein Thema mit vielen Facetten ist. Unternehmen, die sich dieser Herausforderung stellen, erfüllen damit aber nicht nur die Regularien. Sie zeigen, dass sie sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind und ihr nachkommen, und profitieren dabei auch von den positiven Einflüssen, die sich daraus für die eigene Markenbildung ergeben. 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Das wichtigste Regelwerk im Zusammenhang mit der Wahrung der Menschenrechte sind die von den Vereinten Nationen 2011 festgelegten "Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte". So spiegelt sich deren Inhalt auch im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ der Bundesregierung von 2016 wider. Die EU verpflichtet Unternehmen zudem mit den CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz dazu, den Umgang mit Menschenrechten und Nachhaltigkeit in ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung abzubilden.
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