Für Unternehmen spielt das Thema Personalmanagement eine große Rolle. Die Ressourcen sollen schließlich gezielt eingesetzt werden können. Eine Hilfestellung gibt das Personalcontrolling. Doch wo ist das Personalcontrolling anzusiedeln? In der Personal- oder Controllingabteilung?
Das Personalcontrolling wird vor allem eingesetzt, um die Unternehmensführung hinsichtlich der Personalentwicklung beraten zu können. Dazu werden die Personaldaten ausgewertet und interpretiert. Auf diese Weise erhält das Management ein konkretes Bild zur Belegschaft, den Personalkosten, den damit verbundenen Risiken und Potenzialen.
Gerade in kleinen Unternehmen werden die Aufgaben des Personalcontrollings meist von der Personalabteilung übernommen, manchmal jedoch auch vom Unternehmenscontrolling. Bei größeren Unternehmen wird häufig ein Personalcontroller eingesetzt. Als Faustregel gilt hier: Ab 1.000 Mitarbeitern lohnt es sich, einen Personalcontroller Vollzeit einzusetzen.
In seinem Buchkapitel "Personalcontrolling" befasst sich Springer-Autor Dirk Holtbrügge mit der Frage, wo das Personalcontrolling im Unternehmen angesiedelt werden soll. Dabei weist Holtbrügge darauf hin, dass sowohl bei der Zuordnung des Personalcontrollings zur Personalabteilung als auch zur Controllingabteilung, Vorteile bestünden (s. Tabelle aus dem Buchkapitel "Personalcontrolling" S. 268):
Bewertung alternativer Zuordnungsformen des Personalcontrolling | |
Unterordnung des Personalcontrolling unter die Personalabteilung | Unterordnung des Personalcontrolling unter die Controllingabteilung |
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Fazit: Letztendlich muss jedes Unternehmen für sich entscheiden, welche Zuordnung sinnvoll erscheint. Gerade bei der Zuordnung zum Personalbereich, soll zwar einerseits eine höhere Akzeptanz bei den Mitarbeitern herrschen. Allerdings besteht auch die Befürchtung, dass dem Personalcontrolling dann die erforderliche Unabhängigkeit zur Personalabteilung fehlt. Holtbrügge empfiehlt hier: "Diese Gefahr kann durch die Anwendung des dotted-line-Prinzips begrenzt werden, bei dem eine disziplinarische Unterstellung unter die Personalabteilung bei gleichzeitiger funktionaler Zuordnung zur Controllingabteilung stattfindet (vgl. Wunderer/ Schlagenhaufer 1994, S. 89)."