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22-05-2020 | Corona-Krise | Kommentar | Article

Schufa-Einträge torpedieren Corona-Soforthilfen

Author: Prof. Dr. Peter Fissenswert

3:30 min reading time

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Obwohl sie nach den Richtlinien der Soforthilfen von Bund und Ländern förderwürdig sind, gehen einige Unternehmen dennoch leer aus. Das Problem: eine Regelungslücke rund um alte Schufa-Einträge. Ein Kommentar von Peter Fissenewert.
 

Laut Medienberichten bearbeiten Banken und Sparkassen viele der im Zuge der Corona-Krise gestellten Kreditanträge nur zögerlich, weil dies aufwändig ist und ein Restrisiko besteht. Die Gründe dafür sind demnach vielfältig: Zum einen ist es Überforderung der Bankmitarbeiter, zum anderen das geringe Interesse der Finanzinsitute an der niedrigen Marge dieser Kreditvermittlung. Aber auch das verbleibende Restrisiko bei den Banken spiele eine Rolle. Doch dieses hat der Bund zwischenzeitlich mit einer 100-prozentigen Garantie für die Rückzahlung der Kredite beseitigt. 

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Ungerechtigkeiten bei der Kreditbearbeitung

Dennoch gibt es noch immer Ungerechtigkeiten bei der Kreditbearbeitung durch Banken und Sparkassen. Denn einige Unternehmen kommen erst gar nicht zu einem Kreditantrag, selbst wenn ihr Geschäftsmodell so gut ist, dass das Restrisiko des Kreditinstituts eigentlich gar keines mehr ist. Gemeint sind Unternehmen die vor Jahren in der Krise steckten oder vielleicht sogar eine Insolvenz mit entsprechenden Schufa-Einträgen hinnehmen mussten.

Viele dieser Unternehmen haben sich eine völlig neue und gesunde Existenz aufgebaut, stolpern aber jetzt über die Altlast des Schufa-Eintrags, obwohl die bearbeitenden Banker bei der geschäftlichen Entwicklung nichts zu beanstanden haben und sie durchaus als kreditwürdig einstufen. Das ist ein Schlag ins Gesicht erfolgreicher Unternehmer, die dadurch durch das Soforthilferaster fallen.

Schufa ist kein Gesetz

Die Schufa ist aber kein Gesetz, sondern lediglich eine privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei. Zu den Aktionären gehören Kreditinstitute, Handelsunternehmen und sonstige Dienstleister. Ihr Geschäftszweck ist, die Geschäftspartner mit Informationen zur Bonität Dritter zu versorgen. Und selbst wenn die Kreditwürdigkeit hoch und eine Kreditausfallwahrscheinlichkeit sehr niedrig ist, verhindert der alte Schufa-Eintrag die Weiterbearbeitung des Kredites.

Dies soll kein Schufa- oder Banken-Bashing sein, sondern auf eine Regelungslücke bei der Vergabe von Soforthilfen hinweisen. Aber von der Bundesregierung ist die Soforthilfe mit ganz klaren Prämissen ins Leben gerufen worden: Wer 2019 nicht in der Krise war, gilt grundsätzlich als förderwürdig. Hätte ein Unternehmen also etwa seit 2017 einen Schufa-Eintrag, aber 2019 ein vielleicht sogar sehr gutes Geschäftsjahr, müsste es eigentlich gefördert werden.

Unternehmen mit krisenhafter Vergangenheit sehen sich in der Corona-Krise also mit handfesten Nachteilen konfrontiert: Obwohl ehemalige Schuldner nach einer Restschuldbefreiung aus einer Insolvenz schuldenfrei sind, bleibt der eigentliche Eintrag über die Insolvenz noch mindestens drei Jahre in der Schufa bestehen. Dazu kommt, dass eine Löschung des Eintrags über die Insolvenz dann auch nicht immer taggenau geschieht, sondern zum 31.12. des Kalenderjahres. Wurde die Restschuldbefreiung im Januar des Jahres 2017 ausgesprochen, erfolgt die Löschung des dazugehörigen Eintrages in der Schufa erst am 31.12.2021. Eine lange Zeit, die dafür sorgt, dass trotz Schuldenfreiheit noch nicht alles wieder so reibungslos läuft, wie sich das wieder erfolgreiche Unternehmer wünschen.

Unternehmen mit überwundener Krise in 2019

Auch Unternehmen, die 2019 in der Krise waren, sind nach allen Förderrichtlinien fast durchgängig von der Soforthilfe ausgeschlossen. Ein Geschäftsjahr ist allerdings lang und es gibt viele Unternehmen, die zwar 2019 in der Krise waren, diese aber nachweisbar überwunden haben. Hierzu zählen etwa Firmen, denen eine positive Fortführungsprognose testiert wurde, aufgrund derer sie weitere Gelder der Hausbank erhalten haben. Doch auch deren Anträge auf Soforthilfe werden nicht weiterbearbeitet, weil eben in 2019 eine Krise vorlag und dies weiß auch die Bank.

Seitens der Bundesregierung gibt es keine Handhabung, wie mit derartigen Grenzfällen umzugehen ist. Hier wäre es ein Einfaches, die Kriterien etwas klarer zu fassen und auch solche Unternehmen zuzulassen, die zwar 2019 in der Krise, dann aber auf einem guten Weg waren, um letztlich von Corona gestoppt zu werden.

Alle tagesaktuellen Beiträge rund um die Corona-Krise finden Sie hier

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