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15-04-2020 | Corporate Finance | Nachricht | Article

KfW-Schnellkredit für Mittelstand ab sofort abrufbar

Author: Angelika Breinich-Schilly

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Ab sofort stehen dem Mittelstand die sogenannten KfW-Schnellkredite als Teil des Schutzschirms der Bundesregierung zur Verfügung. Beim bestehenden Sonderprogramm gib es ebenfalls Verbesserungen. So wurden unter anderem Laufzeiten verlängert.

"Für diese Pandemie gibt es keine Blaupause", hatte der Bundesfinanzminister Olaf Scholz anlässlich der neuen Hilfsmaßnahme für die Wirtschaft vergangene Woche gesagt. Nun hat die Genehmigung der Europäischen Kommission vom 11. April den Weg für den KfW-Schnellkredit frei gemacht. Alle notwendigen Schritte zur Umsetzung Hilfsmaßnahme für den Mittelstand bei der KfW und den Hausbanken seien geschaffen worden, teilt die Förderbank mit.

Der Schnellkredit stelle den mittelständischen Unternehmen dringend benötigte Liquidität zur Verfügung. Der Vorteil: Der Staat übernimmt 100 Prozent der Kreditrisiken. Die Kreditlaufzeit liegt bei zehn Jahren. Die Hausbanken tragen kein eigenes Risiko.

Haftungsfreistellung und Verzicht auf Risikoprüfung

Die 100-prozentige Haftungsfreistellung und der Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung soll sicherstellen, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen. "Wir rechnen mit sehr vielen Anträgen", sagte KfW-Vorstandschef Günther Bräunig bereits in der vergangenen Woche. 

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll der Sofortkredit mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind. 
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mehr als 50 Mitarbeitern und maximal 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50. 
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. 
  • Der Zinssatz beträgt aktuell drei Prozent bei einer Laufzeit von zehn Jahren. 
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. 
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. 

Laufzeiten bei KfW-Sonderprogramm verlängert

Darüber hinaus gibt es laut KfW Verbesserungen beim bereits bestehenden Sonderprogramm. Hier wurde die Laufzeit von bis zu fünf auf bis zu sechs Jahre verlängert, für Kredite bis 800.000 Euro sogar bis zu zehn Jahre. Zudem werde für die Annahme einer positiven Fortführungsprognose darauf abgestellt, dass die Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufgewiesen haben.

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