Zusammenfassung
Zur Sichtbarkeitssteigerung ökologischer und sozialer Folgen unternehmerischen Handelns hat der Gesetzgeber im April 2017 die CSR-Richtlinie der Europäischen Kommission in deutsches Recht überführt (European Union 2014). Damit ist die Berichterstattung zu CSR-Belangen erstmals gesetzlich reguliert.
Die sich hieraus ergebenden neuen Anforderungen für berichtspflichtige Unternehmen können anhand einer Analyse des Geschäftsjahres 2017 in Deutschland und Rheinland-Pfalz aufgezeigt werden. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine sehr heterogene Berichterstattung im ersten Anwendungsjahr stattgefunden hat. Insbesondere sind unterschiedliche Ansätze in der Berichterstattung und Prüfung zwischen den Börsensegmenten und Branchen der berichtspflichtigen Unternehmen erkennbar. Die Berichterstattung zwischen kapitalmarktorientierten Unternehmen und berichtspflichtigen nichtkapitalmarktorientierten Unternehmen (z. B. bestimmte Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen) ist sehr unterschiedlich.