Die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet Unternehmen, transparent über ihre ESG-Aktivitäten zu berichten. Was fällt unter diese Richtlinie, welche Herausforderungen sind damit verbunden und wie können Unternehmen das Thema effizient angehen?
Mal ehrlich: Kaum ein Begriff ist heutzutage so überstrapaziert wie das Adjektiv 'nachhaltig'. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass Sustainability allzu oft für Marketingzwecke missbraucht wurde. Greenwashing, Pinkwashing, Rainbowwashing in allen Schattierungen hat dazu geführt, dass dem Thema mit Misstrauen begegnet wird.
Daher ist es zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Unternehmen inzwischen verpflichtet, ihre Initiativen mit belastbaren Zahlen zu untermauern. Die EU tut dies mit ihrer Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD. Mit dieser Richtlinie erweitert sie die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU.
Gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) waren bislang nur bestimmte öffentliche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, um ihre Bemühungen auf diesem Gebiet besser einschätzen zu können. Nun wird dieser Anforderungsbereich schrittweise ausgeweitet:
- Seit dem 1. Januar 2024 betrifft dies öffentliche Unternehmen mit über 500 Beschäftigten.
- Ab dem 1. Januar 2025 sind alle anderen großen Unternehmen gemäß Bilanzrecht betroffen.
- Ab dem 1. Januar 2026 gilt dies für kapitalmarktorientierte KMUs, wobei diese eine Verschiebung bis 2028 beantragen können.
- Nur die kleinsten Unternehmen sind von dieser Berichtspflicht ausgenommen.
Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen und so zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft in Europa beizutragen.
Herausfordernde ESG-Komplexität
Viel Zeit bleibt den Unternehmen nicht, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Herausfordernd ist auch der Umfang der Berichterstattung: Es geht um Umwelt, Soziales, Umgang mit Mitarbeitern, Menschenrechte, Diversität oder Korruptionsbekämpfung, also alles, was sich hinter dem Kürzel ESG verbirgt. Allein die Umweltleistung umfasst etwa Energie- und Wasserverbrauch, Treibhausgasemissionen, Abfallaufkommen und Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität. Hinzu kommen soziale Auswirkungen wie Arbeitspraktiken, geschlechtsspezifisches Lohngefälle, Menschenrechte, Vielfalt und Integration, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, Engagement in der Gemeinschaft und Lieferkettenmanagement. Und es gibt noch keinen allgemeingültigen Standard, wie darüber berichtet werden soll.
Unternehmen müssen daher in diesem Jahr schnell Antworten auf folgende Fragen finden:
- Welche Zahlen sind relevant?
- Wo werden die Zahlen erhoben?
- Wer ist dafür verantwortlich?
- Wie werden die Daten gesammelt und aufbereitet?
Diese drei Vorgehensweisen haben sich im Dickicht der neuen Aufgabe als hilfreich erwiesen:
1. Zentrale Stabsstelle einrichten in der Finanz- oder Strategieabteilung
Es ist eine Binsenweisheit, dass bei neuen Projekten zunächst die Zuständigkeiten geklärt werden müssen. Im Fall der ESG-Berichterstattung kristallisiert sich ein klarer Favorit heraus: die Finanzabteilung.
Hier ist das Thema gut aufgehoben, weil die Experten den Umgang mit Zahlen und Datenanalysen bereits beherrschen. Im Rahmen der Finanzberichterstattung haben sie bereits Prozesse, Best Practices, Know-how und Tools gesammelt, die sich auf die ähnlich gelagerte Aufgabe der nicht-finanziellen Berichterstattung übertragen lassen. Wie im Geschäftsbericht geht es darum, Zahlen aus verschiedenen Unternehmensbereichen zu erheben, zusammenzuführen und transparent zu machen. Nur dass es hier um Werte wie Stromverbrauch, Abfallvolumen oder Schadstoffausstoß geht.
Das bedeutet nicht, dass nicht auch andere Mitarbeitende in die Stabsstelle kommen können. Im Gegenteil: Enthusiasten, die für das Thema brennen und die Ergebnisse der Analysen in Taten umsetzen, sind sogar besonders wichtig. Nur ist die Finanzabteilung der beste Ort, um das Ganze zu steuern.
2. Auf Technologie setzen - am besten mit zentraler Datendrehscheibe
Angesichts der Komplexität des Themas ESG-Reporting ist die Gefahr groß, sich zu verzetteln. Daher ist bereits an dieser Stelle davon abzuraten, die Daten mit Excel zu erheben. Auch wenn die Vorgaben noch so genau sind, werden die Datenverantwortlichen beim Ausfüllen individuelle Wege gehen. Diese müssen dann mehr oder weniger aufwändig homogenisiert werden.
Eine zentrale Datenbanklösung mit einer benutzerfreundlichen Oberfläche für die Datenlieferanten kann hier viel Zeit sparen und bringt weitere Vorteile: Sie zwingt die Datenhalter nicht nur zu standardisierten Eingaben. Die Datenbank kann um zusätzliche, hilfreiche Funktionen erweitert werden: Sie kann zum Beispiel regelbasiert auf Plausibilität prüfen, erläuternde Kommentare einfordern und die Zahlen bereits berichtsfertig ausgeben. Auch KI-Funktionen könnten früher oder später hinzukommen, etwa um den Berichtstext automatisch zu formulieren.
3. ESG-Reporting ist keine Pflichtübung - sondern Chance für positive Wirkung
ESG-Reporting bedeutet mehr Aufwand. Das sollte Unternehmen aber keinesfalls dazu verleiten, die Berichterstattung als reine Compliance-Fleißaufgabe zu sehen, bei der es darum geht, möglichst effizient alle Häkchen zu setzen, wie es bei komplexen Themen häufig der Fall ist. Denn wer so handelt, vergibt eine große Chance, die im ESG-Reporting steckt: die positiven Veränderungen, die das Unternehmen schafft, transparent und glaubwürdig zu machen.
Die Vorteile gehen noch weiter: Wenn Verantwortlichkeiten und Kapazitäten definiert (1) und die richtigen Werkzeuge (2) etabliert sind, können sich die Verantwortlichen noch besser darauf konzentrieren, aus ihren Daten weitere Verbesserungspotenziale zu identifizieren und damit den positiven Impact weiter zu steigern. Zum Beispiel durch Energiesparmaßnahmen, die nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch die Kosten senken. Ebenso kann die Förderung von Vielfalt und Inklusion die Zufriedenheit, Motivation, das Zugehörigkeitsgefühl und die Produktivität der Mitarbeiter steigern.
In diesem Sinne stellt die EU-Richtlinie die Unternehmen an einen Scheideweg: Geht es wirklich nur darum, die Vorschriften zu erfüllen? Oder geht es nicht vielmehr darum, dem Geist dieser Vorschriften zu folgen? Das heißt: ein nachhaltiges Unternehmen aufzubauen, schonend mit der Erde umzugehen sowie über den finanziellen Erfolg hinaus positive Werte zu schaffen.