Beim Konto handelt es sich um eine kontenartig geführte Rechnung eines Bankkunden, die auf der Grundlage eines Kontokorrentvertrages gemäß den §§ 355 bis 357 Handelsgesetzbuch oder auf der Grundlage eines Darlehensvertrages im Sinne der §§ 488 ff. BGB von einem Kreditinstitut geführt wird. Das Bankkonto kann kreditorisch oder debitorisch geführt werden. Wird das Bankkonto debitorisch geführt, handelt es sich um ein Darlehenskonto nach § 488 BGB. Wird das Bankkonto kreditorisch geführt, besitzt der Kunde als Inhaber des Bankkontos eine Forderung gegenüber dem Kreditinstitut.