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2018 | Book

Das Recht des technischen Produkts

Praxishandbuch für Unternehmensjuristen

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About this book

Das Werk behandelt die den Wirtschaftsteilnehmer treffenden öffentlich-rechtlichen Pflichten bei und nach Bereitstellung technischer Geräte. Dieser sieht sich dabei mit einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsquellen, unterschiedlichen Regelungsansätzen und zum Teil widersprüchlichen Anforderungen konfrontiert. Das Werk stellt die komplexe Materie systematisch dar, berücksichtigt unionsrechtliche und nationale Vorgaben und ihr Verhältnis zueinander. Im ersten Teil werden die Grundlagen erläutert und die geschichtliche Entwicklung wird dargestellt. Der zweite Teil widmet sich den Anforderungen an das technische Design mit den Schwerpunkten Produktsicherheit, Umweltproduktrecht, Straßenverkehrszulassungsrecht und sonstiges Produktrecht. Der dritte Teil behandelt die nicht-designbezogenen Marktzugangsvoraussetzungen, während der abschließende vierte Teil der Nachmarktphase gilt. Das „Recht des technischen Produkts“ ist als Handwerkzeug für den Unternehmensjuristen gedacht, um ihm die Materie verständlich und für die tägliche Arbeit handhabbar zu machen.

Table of Contents

Frontmatter

Grundlagen des Rechts des technischen Produkts

Frontmatter
Freizügigkeit
Zusammenfassung
Das auf Unionsebene verfolgte Ziel der Beseitigung von Freiverkehrshindernissen veranlasst das Recht des technischen Produkts heutiger Prägung und bestimmt seine Strukturen und Funktionsweise. Nur im Zusammenhang mit dem ihm übergeordneten Interesse des Binnenmarkts wird das Recht des technischen Produkts verständlich. So ist nationales Produktrecht im europäisch nicht geregelten Bereich an der primärrechtlich gewährleisteten Warenverkehrsfreiheit zu messen. Die Gewährleistung des Binnenmarkts bestimmt auch die auf sekundärrechtlicher Ebene verfolgten Regelungskonzeptionen des europäischen Produktrechts und wirkt auf den Regelungsumfang und -inhalt der technischen Vorschrift ein. Weiter gibt sie Reichweite und Grenzen der beim nationalen Gesetzgeber verbliebenen und der dem Unionsgesetzgeber übertragenen Rechtssetzungskompetenzen vor. Die Beseitigung technischer Schranken zwischen den Mitgliedstaaten beschäftigt allerdings nicht nur den Unionsgesetzgeber. Im Bewusstsein, dass auch technische Regelwerke zu Marktsegmentierungen führen können, sind auch die Normungsorganisation um einen ungehinderten Zugang zu den Teilmärkten durch Harmonisierung der nationalen technischen Regeln bemüht. Kurzum ist die Binnenmarktverwirklichung die ideologische Grundlage des heutigen Rechts des technischen Produkts.
Matthias Bauer
Geschichtliche Entwicklung und Überblick über das heutige Recht des technischen Produkts
Zusammenfassung
Das vornehmlich durch EU-Recht veranlasste Recht des technischen Produkts ist im stetigen Wandel. Im Laufe der Zeit haben sich die Regelungsansätze, -inhalte, -umfänge, und -systematiken sowie Begrifflichkeiten geändert oder wurden verfeinert. Einzelne Sach- und Regelungsbereiche werden neuen Ansätzen zugeführt, während andere im alten System verbleiben. Bei erster Befassung mit dem Recht des technischen Produkts sieht sich der Rechtsanwender denn auch mit einer Vielzahl älterer, neuerer und neuerster Richtlinien, Verordnungen und Konzepten konfrontiert, deren Verhältnis zueinander es zu bestimmen gilt. Das Gewirr an Vorschriften, Ansätzen und Systemen ist zu entwirren, sind diese chronologisch und gegenständlich zu ordnen und ist zu bestimmen, was und in welchem Umfang noch aktuell ist und was nicht. Dies ist vornehmliches Ziel des Kapitels „Geschichtliche Entwicklung und Überblick über das heutige Recht des technischen Produkts“. Zugleich gibt die hier unternommene chronologische Ordnung der Materie Einblicke in die Entstehungsgeschichte des ein oder anderen Regelwerks und erschließen sich die Zusammenhänge.
Matthias Bauer
Technische Regeln und Recht
Zusammenfassung
Die Verkehrsfähigkeit eines Produkts mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu den Aspekten der Sicherheit und Gesundheit, dem Umweltschutz, der Messgenauigkeit und sonstigen Allgemeininteressen ist unabhängig von den dem Privatsektor vorbehaltenen Aspekten, wie etwa der Qualität, Gebrauchstauglichkeit, Funktionsfähigkeit, Beständigkeit und Handhabbarkeit. Technische Regeln, etwa zum technischen Design, erfassen aber nicht nur, und noch nicht einmal vornehmlich, Aspekte mit Gemeinwohlbelang, sondern eben auch vom öffentlichen Produktverkehrsrecht offengelassene und dem Privatsektor überantwortete Aspekte. Das dem Verständnis der Funktionsweise zwischen technischer überbetrieblicher Spezifikation und Recht gewidmete Kapitel „Technische Regeln und Recht“ behandelt denn auch recht unterschiedliche Fragestellungen, nämlich öffentlich-, zivil- und strafrechtliche. Erörtert werden namentlich die gesetzgeberischen Normverweisungen im öffentlichen Produktverkehrsrecht, der „Stand der Technik“ als übergreifendes Anforderungsprofil öffentlich- und zivilrechtlicher Design-Anforderungen sowie die Vermutungswirkung technischer Regeln bei der Konkretisierung technischer Anforderungsprofile.
Matthias Bauer
Pflichtenbegründung
Zusammenfassung
Das Kapitel „Pflichtenbegründung“ behandelt Grundbegriffe des Rechts des technischen Produkts, nämlich, i) – im Abschnitt „Verpflichtete“ – den Hersteller, namentlich den sogenannten Eigenmarken-Hersteller, den Einführer, den Händler/Vertreiber, den Bevollmächtigten und den Aussteller, ii) – im Abschnitt „Pflichtenbegründende Handlungen“ – die Bereitstellung und das Inverkehrbringen, mit besonderem Augenmerk auf den Abgabebegriff und das Feilbieten, Feilanbieten und Anbieten, sowie die Inbetriebnahme und das Ausstellen und iii) – im Abschnitt „Das Produkt“ – das den Gegenstand der Bereitstellung bildende Produkt, mit der rechtlichen Einordnung von Bauteilen und -gruppen, Einzelteilen, Ersatz-, Ausrüst- und Nachrüstteilen, Bausätzen und -kästen.
Matthias Bauer

Anforderungen an das technische Design

Frontmatter
Einführung in Teil 2
Zusammenfassung
Das die Anforderungen an das technische Design einführende Kapitel zeigt die Stellung gesetzlicher Produktanforderungen im Entwicklungs- und Konstruktionsprozess auf und sind diese als den ingenieurmäßigen Gestaltungsrichtlinien übergreifende Restriktionen zu begreifen. Das erfolgreiche Produkt muss sowohl die Kundenanforderungen als auch die Restriktionen erfüllen, die sich aus dem gesamten Produktentstehungsprozess und -lebenszyklus ergeben. Entwickler und Konstrukteure haben eine Fülle von Gestaltungsrichtlinien zu beachten und gilt es, eine Vielzahl gegenseitig vernetzter und teilweise sich widersprechender Forderungen und Restriktionen unter Abwägung ihrer Wichtigkeit zu berücksichtigen. Die vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Gestaltungsrichtlinien führen dazu, dass gesetzliche Anforderungen Design-Aspekt-übergreifend wirken. Weiter wird der Inhalt gesetzlicher Design-Anforderungen als an die Bauweise gerichtet aufgezeigt und grenzen sie sich gegenüber Regelungen zur Produktverwendung/-nutzung ab. Der für die Beurteilung der Marktfähigkeit eines Produkts maßgebliche Zeitpunkt und die Adressaten gesetzlicher Design-Anforderungen werden bestimmt.
Matthias Bauer
Produktsicherheit
Zusammenfassung
Die an sich kreative Tätigkeit des Konstruierens unterliegt mehreren gesetzlichen Vorgaben. Die wohl praktisch bedeutendste Vorgabe ist die des sicherheitsgerechten Konstruierens. Die Hersteller müssen in eigener Verantwortung recherchieren, welche Rechtsvorschriften für ihr Produkt relevant sind: Aufzüge, Druckbehälter, Druckgeräte, elektrische Betriebsmittel, Funkanlagen, Gasverbrauchseinrichtungen, Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, Maschinen, Medizinprodukte, Sportboote, etc. Dem dient der erste Abschnitt des Kapitels „Produktsicherheit“ und wird neben den Harmonisierungsrechtsvorschriften und deren Verhältnis zueinander u. a. deren Verhältnis zur Produktsicherheitsrichtlinie und zur Marküberwachung geklärt. Weiter wird der sachliche Geltungsbereich, nämlich Inhalt und Umfang des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes, aufgezeigt. Der zweite Abschnitt ist der Vorgehensweise zur Erfüllung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen gewidmet und behandelt u. a. die Risikobeurteilung, das hierarchische Sicherheitskonzept, die bestimmungsgemäße und die vorhersehbare Verwendung und wird der Umfang der geforderten Gefährdungsabwehr bestimmt.
Matthias Bauer
Umweltproduktrecht
Zusammenfassung
Produktbezogene Regelungen zum Zwecke des Umweltschutzes stellen Beschaffenheitsanforderungen an Produkte, durch welche deren Auswirkungen auf die Umwelt verringert werden sollen. Die Beschaffenheitsanforderungen können die Umweltfreundlichkeit der Produkte in jeder Phase des Produktlebenszyklus, also „von der Wiege bis zur Bahre“ betreffen: Stoffregelungen und recyclinggerechtes Konstruieren (REACH, RoHS / ElektroStoffV, ELV-Richtlinie, BattG), Emissionsregelungen (Outdoor-Richtlinie, mobile Maschinen und NRMM-Motoren) und Energieeffizienz/-verbrauch (insbesondere Ökodesign-Richtlinie). Fürwahr gibt es im Recht des technischen Produkts kein allgemeines Umweltschutzgebot und trifft das Umweltproduktrecht immer nur punktuelle Regelungen zur Verkehrsfähigkeit des Produkts. Mithin ermangelt es dem europäischen Umweltproduktrecht an einem einheitlichen Rechtsrahmen im Sinne einer durchgängigen Regelungskonzeption. Insoweit unterscheidet sich das Umweltproduktrecht bereits konzeptionell vom Produktsicherheitsrecht. Die hier auf Unionsebene aufgestellten Instrumente stehen mehr oder weniger lose nebeneinander und lassen ein in sich abgestimmtes Ganzes vermissen. Die unterschiedlichen Regelungskonzeptionen zeigt das Kapitel „Umweltproduktrecht“ auf und stellt die einzelnen Regelwerke dar.
Matthias Bauer
Straßenverkehrszulassungsrecht
Zusammenfassung
Die verkehrsrechtlichen Bau- und Betriebsvorschriften regeln die gesetzlich geforderte Beschaffenheit der zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmten Fahrzeuge und der für diese bestimmten Fahrzeugteile. Sie sind Gegenstand des Kapitels „Straßenverkehrszulassungsecht“. Die Rechtsquellen und Regelungsbereiche der Anforderungen an das kraftfahrzeugtechnische Design werden hier behandelt, der Leser in die Materie eingeführt und diese geordnet. Grundlegende praktische Fragen werden beantwortet: Welche Design-Anforderungen gelten für welche Fahrzeugtypen (PkW, zwei- und dreirädrige Fahrzeuge, forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge, Bagger, Quads, selbstfahrende Arbeitsmaschine, Fahrrad, etc.) und Fahrzeugteile? Wie ist die Artikulation zwischen den verkehrsrechtlichen Vorschriften und dem sonstigem Produktrecht? Wie und wo wird der Stand der Technik im Kraftfahrzeugsektor konkretisiert? Etc.
Matthias Bauer
Sonstige(s) Produktverkehrsrecht/öffentliche Interessen
Zusammenfassung
Die in verschiedensten Regelwerken aufgestellten Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit bezwecken eine verträgliche Koexistenz von Betriebsmitteln wie beispielsweise Maschinen, Medizinprodukte, Hauselektronik und Funk- und Telekommunikationsanlagen bzw. im Produktsicherheitsrecht deren Störfestigkeit. Ausschluss- und Vorrangregelungen mit ihren Rück- und Querverweisungen regeln die Artikulation der hier einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften. Sich in tolerierten Fehlergrenzen und Anforderungen an die Langzeitstabilität ausdrückende Messrichtigkeitsanforderungen dienen dem Verbraucherschutz und geht es um die Gewährleistung richtigen Messens im geschäftlichen und amtlichen Verkehr. Mit dem Mess- und Eichgesetz vom 25.7.2013 übernimmt der deutsche Gesetzgeber auch für national geregelte Messgeräte die aus dem EU-Recht bekannten Regelungskonzeptionen. Funk ist bei einer Vielzahl von Produkttypen die zur Funktionserfüllung herangezogene technische Methode. Zentrale Regelwerke sind hier die RED-Richtlinie und das FuAG mit funktechnischen Anforderungen an Funkanlagen. Der produktbezogene Arbeitsschutz mit sicherheitstechnischen Anforderungen an Arbeitsmittel ist geregelt in Vorschriften für deren Inverkehrbringen (vorgelagerter Arbeitsschutz) und Vorschriften für deren Zurverfügungstellung an Beschäftigte (betrieblicher Arbeitsschutz).
Matthias Bauer

Sonstige Marktzugangsregelungen

Frontmatter
Konformitätsbewertung
Zusammenfassung
Konformitätsbewertung bezeichnet die Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit des Produkts und erfasst die dieser Feststellung vorgelagerten Prüfungen und Kontrollen. Konformitätsbewertungsverfahren bezeichnet das Verfahren, mittels dessen der Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit zu führen ist und betrifft das „Wie“ der Konformitätsbewertung. Das einzelne Produkt darf erst in Verkehr gebracht werden, wenn nachgewiesen wurde, dass die auf es bezogenen Design-Anforderungen erfüllt sind, d. h. die Verkehrseinheit den Design-Anforderungen gemäß konzipiert und hergestellt wurde. Dieser Nachweis ist regelmäßig prozessualer Art und wird er regelmäßig nicht am fertigen Produkt, sondern durch vom Hersteller aufzustellende Verfahren und Prozesse geführt. Die Bewertung der Konformität eines jeden einzelnen – aus demselben Herstellungsprozess hervorgegangenen und derselben Bauart zugehörigen – Produkts wird rationalisiert und wird aus der Fähigkeiten von Prozessen, konforme Produkte zu gewährleisten, auf die Konformität des aus einem solchen Prozess hervorgegangenen einzelnen Produkts geschlossen. Es geht unter dem Aspekt der Konformitätsbewertung im industriellen Bereich der Sache nach darum, Konformität bei Serienfertigung sicherzustellen. Zu unterscheiden sind hierauf gerichtete gesetzliche Anforderungen i) in den Harmonisierungsrechtsvorschriften nach der Neuen Konzeption und dem Gesamtkonzept, ii) im Kraftfahrzeugsektor und iii) in nationalen Vorschriften zu nicht harmonisierten Produkten.
Matthias Bauer
Hinweis-, Kennzeichnungs-, Mitteilungs- und Registrierungs- und Anzeigepflichten
Zusammenfassung
Zu unterscheiden sind die verwendungsbezogenen Informationspflichten, die auf die Sicherstellung einer der Konstruktion zugrundeliegenden Verwendung abzielen, einerseits, und die ein sonstiges Informationsinteresse befriedigenden Informationspflichten, andererseits. Es geht den öffentlich-rechtlichen Instruktionspflichten, also den verwendungsbezogenen Informationspflichten, nicht um qualitativ hochwertige Gebrauchs- bzw. Bedienungsanleitungen. Entscheidend ist nicht, dass Dank der Qualität der mitgelieferten Informationen das Produkt seine Funktionen allesamt erfüllt. Entscheidend ist, dass Dank ihrer das Produkt die Gesundheit nicht gefährdet, ordnungsgemäß misst, keine elektromagnetischen Störungen verursacht, etc. Obschon zum Teil die Inhalte der Instruktionspflicht spitz vorgegeben werden, bleiben die Anforderungen an die eigentliche Instruktion letztlich doch regelmäßig unbestimmt. Dieser Unbestimmtheit gilt es zu begegnen. Die hier ebenfalls behandelten nicht verwendungsbezogenen Informationspflichten sind solche nach der Outdoor-Richtlinie, solche zur Energieverbrauchskennzeichnung, zu CO2-Emissionen neuer PkWs, zu den Bedingungen der Nutzung von Frequenznutzbändern bei Funkanlagen sowie solche nach ElektroG und BattG. Weiter werden die verschiedenen Produktkennzeichnungspflichten zur Rückverfolgbarkeit von Produkten, die Konformitätskennzeichnungen, die Registrierungs-, Mitteilungs- und Informationspflichten nach REACH und die Registrierungs- und Anzeigepflichten nach ElektroG und BattG dargestellt.
Matthias Bauer

Nachmarktphase

Frontmatter
Nachmarktpflichten
Zusammenfassung
Die Produktverantwortung des Wirtschaftsakteurs dauert über die Bereitstellung hin an. Ihn treffen nicht nur Pflichten in Bezug auf die Produkte, die er hier und jetzt bereitstellt, sondern auch in Bezug auf diejenigen, die er in der Vergangenheit bereitgestellt hat: i) Pflicht zur Produktüberwachung nach dem Inverkehrbringen, ii) Pflicht zu auf- und abwärtsgerichteter Identifikation der Wirtschaftsakteure, iii) nachmarktliche Konformitäts-, Risikoabwendungs- und behördliche Notifikationspflichten sowie das Erfordernis rechtsgüterübergreifender nachmarktlicher Risikowertung, iv) Errichtung eines Rückrufmanagements und v) Nachmarktpflichten nach ElektroG und BattG. Die öffentlich-rechtlichen Pflichten zur Produktüberwachung und zu nachmarktlicher Konformität weißen starke Parallelen zu den entsprechenden straf- und zivilrechtlichen Pflichtenregimen auf und werden Letztere des Zusammenhangs wegen im Überblick mit dargestellt.
Matthias Bauer
Marktüberwachung, Straf- und Bußgeldvorschriften
Zusammenfassung
Der Marktüberwachung, verstanden als hoheitliche Produktüberwachung, kommt die ökonomisch und wettbewerblich bedeutende Aufgabe zu, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die Aufstellung wirksamer Durchsetzungsmechanismen auf Unionebene ist seit Längerem Gegenstand eines sich regelmäßig wandelnden Marktüberwachungsrechts. Im Interesse des Binnenmarkts ist eine unionsweit gleichwertige und einheitliche mitgliedstaatliche Durchsetzung der materiell-rechtlichen Unionsvorschriften durch Regelungen zum indirekten Vollzug sicherzustellen. Die nicht dem indirekten Vollzug zugehörigen sekundärrechtlichen Schutzklauseln schließen inhaltliche Lücken der auf das technische Produkt anwendbaren materiell-rechtlichen Unionsvorschriften und richten sich gegen das konforme Produkt. Der Steuerung und Koordinierung nationaler Durchführungsmaßnahmen auf Unionsebene dient das in den Harmonisierungsrechtsvorschriften vorfindliche Bewertungsverfahren der Union. Solchermaßen wurde auf Unionsebene ein hierarchisch aufgebautes Marktüberwachungssystem geschaffen. Ergänzt wird die vom EU-Recht determinierte Marktüberwachung durch dem nationalen Gesetzgeber vorbehaltene Bestimmungen des Ordnungswidrigkeiten- und Nebenstrafrechts.
Matthias Bauer
Backmatter
Metadata
Title
Das Recht des technischen Produkts
Author
Matthias Bauer
Copyright Year
2018
Electronic ISBN
978-3-658-21585-9
Print ISBN
978-3-658-21584-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-21585-9