Zusammenfassung
Wir werden jetzt im Folgenden zunächst einen Blick auf die GuV und Bilanz der zu analysierenden Firma werfen und wir beginnen mit dem maximalen Gliederungsschema, das vom Gesetzgeber vorgegeben wird. Wir werden jetzt im Folgenden zunächst einen Blick auf die GuV und Bilanz der zu analysierenden Firma werfen und wir beginnen mit dem maximalen Gliederungsschema, das vom Gesetzgeber vorgegeben wird. Größere Firmen müssen mehr Details ausweisen als Kleine. Nicht erschrecken – ich weiß, das ist für Leser mit wenig Bilanzerfahrung schon ein heftiges Detailniveau. Wir gehen dann aber so vor, dass wir in 2 Durchläufen die Komplexität verringern, in dem wir die GuV und Bilanz quasi in einen ‚Schraubstock‘ einspannen und ‚den Umfang reduzieren‘. Sie werden sehen, das ist recht einfach und bei der Analyse brauchen wir die Details häufig gar nicht. Wir greifen dann immer auf den Wert aus der 1 oder 2. Vereinfachung oder einen kurz zunächst in einem Hilfsblatt ermittelten Wert zu.