Skip to main content
Top

02-03-2017 | Datensicherheit | Schwerpunkt | Article

Ungeklärte Datenschutz-Fragen bei Smart Cams, Drohnen & Co.

Author: Sven Eisenkrämer

4:30 min reading time

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
print
PRINT
insite
SEARCH
loading …

Beim vermehrten Einsatz von Geräten mit intelligenten Kameras, wie Drohnen, stellen sich immer häufiger Rechtsfragen. Datenschutz, Luftfahrtrecht, Haftung – vieles ist noch ungeklärt.

Intelligente Kameras werden in Zukunft immer wichtiger. In autonom fahrenden Fahrzeugen werden Sie die Umgebung beobachten, in Service-Robotern Kunden erkennen und deren Stimmung analysieren. Logistik-Drohnen werden unter anderem durch Kamerasysteme künftig vollautomatisch zu ihrem Ziel gelenkt, um Pakete abzuliefern. Und in der Videoüberwachung zur Sicherheit aller werden die "Smart Cams" sowieso eingesetzt werden. Doch wie verhält es sich mit dem Datenschutz, wenn jederzeit alles gefilmt wird?

Editor's recommendation

01-03-2017 | Schwerpunkt

Datenbrillen, Drohnen, Dashcams …

Bilder, die Personen erkennbar zeigen, sind personenbezogene Daten besonderer Art. Konflikte um die Herstellung und Verwendung solcher Bilder beschäftigen die Gerichte schon seit langem in großer Zahl und Vielfalt. Das Konfliktgeschehen zwischen …


"Die Kamera in all‘ ihren Varianten ist auf dem Weg, zur wichtigsten Schnittstelle zwischen der realen Lebenswelt und Big Data zu werden", meint Edgar Rose von der Universität Oldenburg in seinem Beitrag "Datenbrillen, Drohnen, Dashcams …" in der neuen Ausgabe des Springer-Magazins Datenschutz und Datensicherheit (3/2017). "In dem Maße, wie künftig künstliche Intelligenz in den Alltag vordringt, werden Kameras als visuelle Sinnesorgane der jeweiligen KI-Hardware die Erzeugung und Verwertung von Bilddaten weiter vervielfachen. Umso bedenklicher ist angesichts einer solchen Zukunft, dass die Rechtsprechung schon den gegenwärtigen Entwicklungsstand der visuellen Erfassung des öffentlichen Raums nicht angemessen bewältigen kann", so Rose weiter. Das BMBF-geförderte Forschungsprojekt "Smart Cams im öffentlichen Raum" (ChaRiSma) sucht daher nach Regelungsalternativen, mit denen der Gesetzgeber Persönlichkeitsrechte sinnvoll schützen kann. Darauf geht Rose in dem DuD-Beitrag aus datenschutzrechtlicher Sicht genauer ein.

Datenschutz rückt bei Drohnen erstmals ins Bewusstsein der Gesellschaft

"Zu den auffälligsten Ergebnissen des BMBF-geförderten Projekts ChaRiSma gehört das ungewöhnlich große Interesse der Öffentlichkeit an Fragen, die die Ausbreitung von Smart Cams betreffen", schreibt Rose zu den Schlüssen aus dem Projekt. "Sowohl auf öffentlichen Veranstaltungen als auch auf Fachtagungen werden intensive Diskussionen ausgelöst. Das Fotografieren oder Filmen ohne Einwilligung wird von den Betroffenen als besondere Zumutung empfunden. Dabei dominiert der Widerspruchsgeist gegen jene Technologie, die gerade besonders ins Auge springt. Gegenwärtig sind dies vor allem Drohnen. Beim Thema Bilddaten der eigenen Person in fremden Händen bekommt Datenschutz – für viele erstmals – eine konkret spürbare Relevanz."

Gerade die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS), im allgemeinen Sprachgrbrauch "Drohnen" genannt, nimmt immer weiter zu. "Zunehmend günstigere und vielfältig einsetzbare Drohnen erobern immer neue Anwendungsbereiche und etablieren sich dort als geschätzte Helfer in besonderen Situationen", schreibt Claudia Bischof, wissenschaftliche Mitarbeiterin im ChaRiSma-Projekt in ihrem Beitrag "Drohnen im rechtlichen Praxistest", der ebenfalls in der neuen DuD-Ausgabe erschienen ist.

Landwirte beobachten Pflanzen aus der Luft

In seinem Buchkapitel "Grundlagen Industrie 4.0" beschreibt Springer-Autor Till Hänisch genauer die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen heute und in Zukunft: "Etwa in der Landwirtschaft liefern Drohnen Informationen in einer bisher nicht erreichbaren Qualität. Insbesondere Infrarotaufnahmen zeigen deutlich, wenn Pflanzen in einem Teil eines Feldes Wasser oder Dünger brauchen oder von Schädlingen befallen werden. […] Energieversorger können ohne großen Aufwand ihre großen Überlandleitungen oder Solarfelder inspizieren. Weitere Beispiele für den industriellen Einsatz sind die Inspektion von Windkraftanlagen, Bauwerken, Pipelines, eben alles, was direkt nur schwer erreichbar ist." Doch genauso könnten "natürlich auch Menschen beobachtet werden. Die Überwachung von Schülern einer belgischen Schule bei Prüfungen dürfte hier das harmloseste Beispiel sein. Weniger amüsant ist schon die Überwachung von Staatsgrenzen oder gar von Innenstädten durch die Polizei", meint Hänisch. Neben diesen Beobachtungsaufgaben könnten Drohnen aber auch Dinge transportieren, was in Innenstädten eher uninteressant sei, aber in dünner besiedelten Gebieten für Händler infrage kommen könnte, um Kunden innerhalb kurzer Zeit zu beliefern, was auf anderen Wegen nicht wirtschaftlich realisierbar sei.  

Kaum Diskussionen gibt es derzeit zum Einsatz von Logistikdrohnen. Abgesehen von vereinzelten Pressemitteilungen zu Forschung und Tests im Transportwesen und der Verleihung eines Mobilitätspreises durch das Verkehrsministerium für den Endkundenzugang eines Paketkopters, hat dieses Einsatzgebiet den (rechtlichen) Diskurs in Deutschland noch nicht erreicht. Österreich scheint hier einen Schritt weiter zu sein und forderte kürzlich im Europäischen Parlament, entlang von Autobahnen, Zugtrassen und Bahnhöfen Flugkorridore für Drohnenflüge einzurichten. Das angekündigte Zukunftskonzept für den europäischen Güterverkehr, welches im Dezember im Europäischen Parlament beschlossen werden sollte, lässt jedoch auf sich warten."
Claudia Bischof in "Drohnen im rechtlichen Praxistest" in der Fachzeitschrift "Datenschutz und Datensicherheit" (3/2017, Seite 146).

Rechtsunsicherheit fliegt mit

Claudia Bischof weist in ihrem Beitrag darauf hin, dass sich mit den vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten "diverse rechtlich zu klärende Fragen" ergeben, um die Chancen dieser neuen Technologie zu nutzen und rechtlichen Risiken effizient zu begegnen. "So gilt es, unter anderem Aspekte des Luftfahrt-, Datenschutz-, Urheber- und Haftungsrechts zu beachten." Bischof geht auf drei Drohnen-Arten ein: Die ohne Zusatzkomponenten, solche mit Kameras und Logistikdrohnen. Als Fazit zieht sie: "Statt eines Piloten fliegt bei der Drohne an Bord aktuell eine gewisse Rechtsunsicherheit mit. Weder gibt es eine abschätzbare Rechtsprechung zum Thema noch ist die rechtliche Regulierung ausgereift. Beides befindet sich im 'Betastadium'. Allen Akteuren – seien es private Drohnenpiloten, Betroffene einer Vogelperspektivaufnahme oder Entwickler von Geschäftsmodellen – wäre mit einer zügigen Regulierung dieses Bereichs gedient, um sich im rechtssicheren Luftraum bewegen zu können."

Mehr zum Thema des Datenschutz im Hinblick auf die Nutzung von Drohnen und Smart Cams lesen Sie in der neuen Ausgabe des Springer-Magazins "Datenschutz und Datensicherheit" (3/2017).

print
PRINT

Related topics

Background information for this content

2017 | OriginalPaper | Chapter

Grundlagen Industrie 4.0

Source:
Industrie 4.0

01-03-2017 | Schwerpunkt

Datenbrillen, Drohnen, Dashcams …

01-03-2017 | Schwerpunkt

Drohnen im rechtlichen Praxistest

01-03-2017 | Schwerpunkt

Nummernschilder für Drohnen

2016 | OriginalPaper | Chapter

Wirtschaft 4.0

Source:
Deutschland 4.0

Related content

13-01-2017 | Cebit | Schwerpunkt | Article

Cebit ist digitaler Trendgeber 2017

Premium Partner