2019 | OriginalPaper | Chapter
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Individuelle Datenverarbeitung in Zeiten von Banking 4.0
Die Aufsicht verwendet den Begriff der IDV als „von den Fachbereichen selbst entwickelte Anwendungen“. Diese muss, um eindeutig identifiziert zu werden gegen andere Formen der Datenverarbeitung wie die Schatten-IT oder die Nutzung von Standard-Software abgegrenzt werden. Selbst Standard-Software kann zu einer IDV werden, wenn für eine Nutzung Anpassungen durch Dritte für das Institut vorgenommen werden. Eine weitere Abgrenzung muss gegen das Personal Computing vorgenommen werden, bei dem es sich nicht um eine Anwendung im engeren Sinne handelt, sondern um eine Automatisierung von Vorgängen und weniger um eine Datenverarbeitung.
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- Title
- Definition von individueller Datenverarbeitung (IDV)
- DOI
- https://doi.org/10.1007/978-3-658-25696-8_1
- Author:
-
Holger Biernat
- Publisher
- Springer Fachmedien Wiesbaden
- Sequence number
- 1
- Chapter number
- Kapitel 1