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2021 | OriginalPaper | Chapter

3. Der luxemburgische Kontext: „push–pull“-Faktoren

Authors : Claudia Hartmann-Hirsch, Fofo Senyo Amétépé

Published in: Zwischen Europäisierung und Renationalisierung der Freizügigkeit

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Mittels des „push-pull“-Modells beleuchten wir bestimmte wirtschaftliche Indikatoren und Mechanismen „pertaining to inequality in a European cross-border context“ (Faist, 2015: 284), die Gründe für ein Emigrationsprojekt und die Wahl des Ziellandes sein können. Auch wenn viele Migranten keine genauen Zahlen kennen, haben sie womöglich unbewusst ein positives Bild von Luxemburg und schätzen das Land höher ein als das eigene oder andere EU-Länder. Dieser Vergleich wird in den nachfolgenden Kapiteln fortgeführt, insbesondere in Kapitel 5 zur Europäisierung, wo wir zwei Typen von Sozialleistungen vergleichen. Insgesamt geht es hier nicht um eine vergleichende Wirtschaftsanalyse, vielmehr zeigen wir Daten zu verschiedenen Indikatoren, die starke Unterschiede aufweisen und die gegebenenfalls zum Aufbruch aus einem südlichen in einen nördlichen Mitgliedstaat, in diesem Fall Luxemburg, einladen.

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Footnotes
1
Hier ist eine wichtige Unterscheidung (vgl. Glossar) für ein kleines Land wie Luxemburg zu machen: Die EU-Bewertungen (in der Lissabon-Strategie oder Europa 2020) erfolgen auf der Basis von Daten zum nationalen Arbeitsmarkt; der inländische Arbeitsmarkt ist jedoch hinsichtlich der wirtschaftlichen Performanz aussagekräftiger.
 
2
Zahlen von 2016: Vgl. STATEC: „Bevölkerung nach Geschlecht und Nationalität“. „Entlohnte Beschäftigung auf dem inländischen Markt nach Wohnland und Nationalität“. „Beschäftigungsstatus im öffentlichen Dienst“ auf: https://​statistiques.​public.​lu/​fr/​population-emploi/​index.​html.
 
3
STATEC: „Bevölkerung nach Geschlecht und Nationalität am 1. Januar“.
 
4
Der Anteil der Migranten, mehr noch der Grenzpendler, sorgt für diesen europaweit unbekannten Verjüngungseffekt der Versicherten (Di Bartolomeo, 2009).
 
5
Vgl. MISSOC: Vergleichende Tabellen und z. B. Abschn. 5.​1.​2.
 
8
Quelle: EUROSTAT: Beschäftigte und Erwerbspersonen nach Alter und Geschlecht [lfsi_emp_a]. Vgl. Honig et al. 2015; Hartmann-Hirsch 2010a.
 
9
Gemäß Verordnung (EWG) 1408/71 melden sie ihre Arbeitslosigkeit im Wohnland, von dem sie auch Arbeitslosengeld beziehen. Seit 2012, mit Inkrafttreten der neuen Verordnung (EG) 883/2004 (in den anderen EU-Ländern 2010; in Luxemburg galt eine bis Mai 2012 verlängerte Übergangsfrist), sieht das europäische Recht vor, dass Aufwendungen für das Arbeitslosengeld der ersten drei Monate vom EU-Beschäftigungsland, dem zuständigen Mitgliedstaat, dem EU-Wohnland erstattet werden.
 
10
Kündigungsfrist und Höhe der Abfindung nehmen entsprechend der Dauer der Beschäftigung zu (Art. L 521–14 des luxemburgischen Arbeitsrechts („Code du travail“).
 
11
Wir gehen bei unseren Überlegungen nicht auf die Spezifika der Finanzierung dieser Leistungen (durch Beiträge oder Steuern oder Beides) mit Bezug auf die Verordnung (EG) 883/2004 ein. Die oben genannten Daten sollen lediglich die potenziellen Anreize hervorheben.
 
12
Vgl. OECD-Daten: Jahres-Durchschnittslöhne (in US Dollar): https://​data.​oecd.​org/​fr/​earnwage/​salaires-moyens.​htm
 
13
In Anlehnung an den „welfare magnet“ von Borjas, 1999; vgl. Abschn. 6.​2.​2.
 
14
In keinem anderen EU-Land ist der Unterschied zwischen BNE und BIP so groß. Kein anderer Mitgliedstaat kennt einen vergleichbaren Effekt, der den erwerbstätigen nicht-gebietsansässigen Grenzgängern geschuldet ist. Nur in Irland gibt es mit 15 % einen ähnlich starken Unterschied zwischen beiden Indikatoren, was der sehr offenen Volkswirtschaft mit hohen ausländischen Investitionen zugeschrieben wird, doch kennt man hier das Phänomen der Pendler nicht. Im Jahre 2008 betrug in Luxemburg der Unterschied zwischen BNE und BIP 25 %, während er 1990 bei einem damals geringen Anteil an Grenzgängern nur bei 5 % lag (STATEC, 2010: 100).
 
15
Vgl. Graphik 34 in STATEC, 2011: 103; die Vereinigten Staaten stehen an erster Stelle.
 
16
EUROSTAT: Armutsrisiko vor Transfers (inklusive Alters- und Hinterbliebenenrenten).
 
18
Personen, die infolge dieses Gesetzes (vom 23. Oktober 2008) die luxemburgische Staatsangehörigkeit erhielten und seitdem zwei Nationalitäten besitzen, werden in der amtlichen Statistik nur als Luxemburger geführt.
 
Metadata
Title
Der luxemburgische Kontext: „push–pull“-Faktoren
Authors
Claudia Hartmann-Hirsch
Fofo Senyo Amétépé
Copyright Year
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-31896-3_3