2004 | OriginalPaper | Chapter
Der schleichende Abschied von der Ausschüttungsbilanz — Grundsätzliche Überlegungen zum Inhalt einer Informationsbilanz
Authors : Hannes Streim, Marcus Bieker, Maik Esser
Published in: Steuern, Rechnungslegung und Kapitalmarkt
Publisher: Deutscher Universitätsverlag
Included in: Professional Book Archive
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by
Auf europäischer Ebene ist am 19. Juli 2002 die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards“ verabschiedet worden. Danach müssen ab dem 1. Januar 2005 alle Unternehmen innerhalb der EU, die Kapital auf einem geregelten Markt aufnehmen oder einen Zulassungsprospekt für diese Märkte erstellen, ihren Konzernabschluss zwingend nach International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen.1 Weiterhin werden die Mitgliedstaaten ermächtigt, allen Unternehmen vorzuschreiben oder zu gestatten, ihren Konzernabschluss und ihren Einzelabschluss gemäß IAS aufzustellen. Seit Dezember 2003 liegt ein Referentenentwurf des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) vor. Über den Pflicht-Anwendungsbereich der EU-Verordnung hinaus soll zukünftig in Deutschland die Anwendung der IFRS ermöglicht werden (Unternehmenswahlrecht) werden für den Konzernabschluss der nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen (§ 315a Abs. 1 HGB-E),den Einzelabschluss der im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB großen Kapitalgesellschaften, unabhängig davon, ob sie kapitalmarktorientiert sind oder nicht, zur Erfüllung der Offenlegungspflichten nach §§ 325–329 HGB (§ 325 Abs. 2a HGB-E). Für Zahlungsbemessungszwecke (Ausschüttungs- und Steuerbemessung) soll weiterhin die Aufstellung des Einzelabschlusses nach den bisher geltenden Regeln des HGB zwingend vorgeschrieben bleiben.