Zusammenfassung
Den Smart Market zu gestalten bedeutet, den Elektrizitätsmarkt der Zukunft zu gestalten. Aus ordnungspolitischer Sicht unterscheidet sich der Elektrizitätsmarkt nicht grundsätzlich von anderen Märkten. Es handelt sich jedoch um einen Markt, der sich technisch und wirtschaftlich im Umbruch befindet. Welche Strukturen sich im Zuge dieses Umbruchs herausbilden werden, ist erst in Umrissen erkennbar.
Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, die gesellschaftspolitischen Ziele, die er mit der Energiepolitik verfolgt und die Rahmenbedingungen, die für Unternehmer und Verbraucher auf dem Elektrizitätsmarkt der Zukunft gelten sollen, festzulegen. In einer Zeit des Umbruchs hat er dabei besonders darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen weder technische Innovationen noch die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle behindern. Dagegen würde der Gesetzgeber gegen die Grundsätze der Ordnungspolitik verstoßen, wenn er ohne eine sachliche Rechtfertigung regulierend in den Markt eingriffe und den Betroffenen etwa bestimmte technische Lösungen oder Geschäftsmodelle vorgäbe.
Aus ordnungspolitischer Sicht ist es geboten, dass sich der Smart Market wirtschaftlich selbst trägt. Das ist der Fall, wenn Elektrizitätserzeuger, Netzbetreiber, Händler und Dienstleister im Tagesgeschäft üblicherweise auskömmliche Erträge erwirtschaften können, ohne darauf angewiesen zu sein, dass der Staat in den Markt eingreift und einzelnen Gruppen wirtschaftliche Vorteile gewährt.
Eine schlüssige ordnungspolitische Konzeption für den Smart Market kann sich nicht auf Teilbereiche beschränken, sondern muss sich auf das Energieversorgungssystem in seiner Gesamtheit beziehen. Mit den bestehenden Regelungen hat der Gesetzgeber dagegen noch keinen übergreifenden Ansatz verfolgt. Sie müssen daher überarbeitet und ergänzt werden, um einen tragfähigen ordnungspolitischen Rahmen für den Elektrizitätsmarkt der Zukunft bilden zu können.