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2018 | OriginalPaper | Chapter

6. Detailanalysen am konkreten Beispiel der GH Mobile

Authors : Bernd Heesen, Wolfgang Gruber

Published in: Bilanzanalyse und Kennzahlen

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Dazu werden sehr häufig Kennzahlenberechnungen aus verschiedensten Perspektiven gemacht. Häufig hört man auch den Begriff Kennziffern. Man kann nämlich nachweisen, und das ist wissenschaftlich mit den so genannten Multiplen Diskriminanzanalysen sogar bestätigt, dass Kennzahlengruppen mit gewissen Werten eindeutig nachweisen können, ob Unternehmen Bonitätsproblemen entgegenlaufen.

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Footnotes
1
Dabei handelt es sich um eine Gruppe, mit denen wir gute Erfahrungen gemacht haben. Es gibt aber noch weitere Vermögenskennzahlen. Uns geht es hier nicht um eine vollständige Abarbeitung aller möglichen Kennzahlen, sondern um eine aus unserer Erfahrung heraus gute Zusammenstellung von möglichen Kennzahlen, mit denen man Unternehmen umfassend analysieren kann. Auch bei den weiteren Gruppen (Kapitalstruktur‐, Liquiditätskennzahlen, etc.) erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
 
2
Der Autor Bernd Heesen hat längere Zeit die Automobilbranche in vielen Projekten betreut und ist auch mit den Strukturen im Handel sehr gut vertraut.
 
3
Siehe dazu Heesen Bernd: Bilanzplanung und Bilanzgestaltung – Fallorientierte Bilanzerstellung und Beratung, 4. Aufl., Springer Gabler, Wiesbaden.
 
4
Diese sieht man manchmal auch nicht berücksichtigt.
 
5
Da Unternehmen alle 3 Monate Einkommen‐ bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen leisten müssen, handelt es sich damit in den Posten Kasse/Bank auch um versteuerte Gelder.
 
6
Siehe § 13b UStG: Nach derzeit geltendem Umsatzsteuerrecht muss der Leistende die Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichten. Der Leistungsempfänger kann die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, sofern er Unternehmer ist und die übrigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben sind. Bei der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft geht dagegen bei bestimmten Leistungen diese Schuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über. Dies führt zu einer Vereinfachung des Steuerverfahrens für die Finanzbehörden sowie für den Leistenden und dient der Bekämpfung der Steuerverkürzung im Bereich der Umsatzsteuer (Steuerbetrug). Aber auch der Leistungsempfänger hat Vorteile, da er die an den Leistenden gezahlte Umsatzsteuer nicht bis zur Erstattung durch die Finanzverwaltung vorfinanzieren muss. Die beiden typischen Geschäftsvorfälle für die Übertragung der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger – Reverse Charge – sind:
– Werklieferungen in Deutschland eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. UStG).
– Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 2. Alt. UStG), wenn die Leistungen nicht in Deutschland steuerpflichtig sind. Der ausländische Unternehmer hat hierbei seine Umsatzsteuer‐Identifikationsnummer zu verwenden.
 
8
Zum 01.01.2008 wurde die Körperschaftsteuer von 25 % auf 15 % gesenkt. Einschließlich Gewerbeertrag und Solidaritätszuschlag errechnet sich seitdem durchschnittlich eine Belastung von Körperschaften in Höhe von 25 bis 27 %. Wir arbeiten hier mit 26 %.
 
10
Nur bei Zahlenwerken nach altem Recht oder bei Abschlüssen ausländischer Gesellschaften. Über die Veränderungen in diesem Punkt in Deutschland nach Inkrafttreten des BilMoG haben wir bereits genügend gesprochen.
 
11
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer gibt es allerdings Einschränkungen bei den Zinsen und Mieten (Stichwort ‚Dauerschulden‘). Dies ist aber hier nicht Gegenstand der Betrachtungen.
 
Metadata
Title
Detailanalysen am konkreten Beispiel der GH Mobile
Authors
Bernd Heesen
Wolfgang Gruber
Copyright Year
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-19305-8_6