2008 | OriginalPaper | Chapter
Die BaFin und die FSA im Machtgeflecht der staatlichen Akteure
Published in: Finanzaufsicht in Deutschland und Großbritannien
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Die BaFin und die Deutsche Bundesbank kooperieren in der Bankenaufsicht. Da die BaFin als eine bundesunmittelbare Anstalt keinen eigenen Unterbau in Form von Mittel- und Unterbehörden haben darf (Art. 87 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz), hat die Zusammenarbeit mit der Bundesbank und deren Hauptverwaltungen Vorteile: Auf diese Weise kann doch eine gewisse lokale Präsenz gegenüber den Kreditinstituten gezeigt werden.
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Schließlich sind im Gegensatz zu Großbritannien die deutschen Bankinstitute über die Fläche verteilt und sitzen nicht alle in Frankfurt. Gerade für die regelmäßigen Aufsichtsgespräche und Aufsichtsbesuche bei Banken ist diese räumliche Nähe vorteilhaft. Etwa 860 der 900 Mitarbeiter, die bei der Bundesbank im Bereich Bankenaufsicht arbeiten, sind daher in den Hauptverwaltungen tätig.
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