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Published in: Bankfachklasse 7-8/2019

01-07-2019 | Rechnungswesen

Die Bilanz

Author: Meinrad Lippach

Published in: Bankfachklasse | Issue 7-8/2019

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Auszug

Begriffsbestimmung und Rechtsgrundlage
■ Die Bilanz ist eine kurzgefasste, wertmäßige Darstellung des Vermögens und des Kapitals eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem so genannten Bilanzstichtag.
■ Sie wird aus dem Inventar abgeleitet und fasst die Posten und Werte dieses detaillierten Bestandsverzeichnisses übersichtlich zusammen.
■ Zusammen mit der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist die Bilanz nach § 242 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) Kernbestandteil des Jahresabschlusses.
■ Rechtsgrundlage ist § 242 Abs. 1 HGB, der jeden Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Abschluss zu erstellen, der das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden zeigt.
Form und Inhalt der Bilanz
■ Nach § 266 Abs. 1 HGB ist die Bilanz in Kontoform aufzustellen. Darin werden Vermögen und Kapital gegenübergestellt.
■ Die linke Seite der Bilanz wird als Aktivseite bezeichnet. Sie weist das Vermögen oder die Aktiva des Unternehmens unterteilt nach Anlage- und Umlaufvermögen aus.
Anlagevermögen
■ Hierzu gehören alle Vermögenswerte, die dem Unternehmen als Grundlage des Betriebsgeschehens langfristig zur Verfügung stehen.
Umlaufvermögen
■ Hierzu gehören alle Vermögensteile, die nur kurzfristig im Unternehmen verbleiben und infolge des Betriebszwecks laufend umgesetzt werden.
■ Die rechte Seite der Bilanz ist die Passivseite. Sie zeigt das im Unternehmen arbeitende Kapital, das auch als Passiva bezeichnet wird. Unterschieden werden Eigen- und Fremdkapital.
Eigenkapital
■ Das ist der Teil des Kapitals, der von den Eigentümern, das heißt vom Unternehmer beziehungsweise von den Gesellschaftern in das Unternehmen eingebracht wurde.
Fremdkapital
■ Das sind die finanziellen Mittel, die der Unternehmung von Dritten, zum Beispiel Nichteigentümern oder Gläubigern, befristet zur Verfügung gestellt werden.
Bilanzaussagen und Bilanzgleichung
■ Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft über die Finanzierung der Unternehmung, das heißt darüber, woher das Kapital beschafft wurde.
■ Die Aktivseite informiert über die Investierung, das heißt darüber, wie das beschaffte Kapital verwendet wurde.
■ Aus dem Zusammenhang von Mittelbeschaffung und Mittelverwendung ergibt sich die Summengleichheit der Bilanz, die auch als Bilanzgleichung bezeichnet wird.
Aktiva
Bilanz
Passiva
Vermögen
=
Kapital
Mittel- oder Kapitalverwendung
=
Mittel- oder Kapitalbeschaffung
Investierung
=
Finanzierung
Summe der Aktiva (Vermögen)
=
Summe der Passiva (Kapital)
■ Abgeleitet von der Bilanzgleichung gilt:
→ Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital und
→ Eigenkapital = Vermögen - Fremdkapital sowie
→ Fremdkapital = Vermögen - Eigenkapital
Gliederung der Bilanz
■ Industrie- und Handelsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft müssen ihre Bilanz entsprechend dem durch § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgegebenen Schema aufstellen.
■ Einzelkaufleute und Personengesellschaften müssen für ihre Bilanz nur die in § 247 HGB angeführten inhaltlichen Vorgaben, jedoch keine gesetzlich vorgegebene Gliederung beachten.
■ Banken müssen ihren Bilanzen das Formblatt 1 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) zugrunde legen.
■ Die Bilanzschemata des HGB und der RechKredV sind entgegengesetzt gegliedert.
Arten von Bilanzen
Bilanzen können nach verschiedenen Gesichtspunkten unterschieden werden, zum Beispiel
■ nach dem Bilanzierungszeitpunkt
Ordentliche Bilanzen
■ Sie werden in regelmäßigen Zeitabständen erstellt.
■ Beispiele sind die handelsrechtliche Jahresbilanz und die Steuerbilanz.
Außerordentliche Bilanzen
■ Ihre Aufstellung erfolgt unregelmäßig, zumeist sogar nur einmalig.
■ Beispiele sind die Gründungsbilanz, auch Eröffnungsbilanz genannt, bei Aufnahme der Unternehmenstätigkeit oder die Abwicklungsbilanz im Insolvenzfall.
■ nach dem Bilanzierungszweck
Handelsbilanz
■ Sie wird als Teil des Jahresabschlusses nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und
■ dient internen Adressaten wie der Unternehmensleitung und externen Adressaten wie Anteilseignern, Gläubigern und Kapitalgebern als Informationsquelle über die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens.
Steuerbilanz
■ Sie wird unter Berücksichtigung spezieller steuerrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aus der Handelsbilanz abgeleitet und
■ dient der Finanzverwaltung als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung.
■ nach der Zahl der einbezogenen Unternehmen
Einzelbilanz
■ Sie stellt die Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens dar.
Konzernbilanz
■ Sie fasst die Einzelabschlüsse aller zu einem Konzern gehörenden Unternehmen zu einem einheitlichen Rechenwerk zusammen.

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Metadata
Title
Die Bilanz
Author
Meinrad Lippach
Publication date
01-07-2019
Publisher
Springer Fachmedien Wiesbaden
Published in
Bankfachklasse / Issue 7-8/2019
Print ISSN: 0170-6659
Electronic ISSN: 2192-8665
DOI
https://doi.org/10.1007/s35139-019-0067-3

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