01-07-2019 | Rechnungswesen
Die Bilanz
Published in: Bankfachklasse | Issue 7-8/2019
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Auszug
Begriffsbestimmung und Rechtsgrundlage
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■ Die Bilanz ist eine kurzgefasste, wertmäßige Darstellung des Vermögens und des Kapitals eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem so genannten Bilanzstichtag.
■ Sie wird aus dem Inventar abgeleitet und fasst die Posten und Werte dieses detaillierten Bestandsverzeichnisses übersichtlich zusammen.
■ Zusammen mit der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist die Bilanz nach § 242 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) Kernbestandteil des Jahresabschlusses.
■ Rechtsgrundlage ist § 242 Abs. 1 HGB, der jeden Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Abschluss zu erstellen, der das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden zeigt.
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Form und Inhalt der Bilanz
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■ Nach § 266 Abs. 1 HGB ist die Bilanz in Kontoform aufzustellen. Darin werden Vermögen und Kapital gegenübergestellt.
■ Die linke Seite der Bilanz wird als Aktivseite bezeichnet. Sie weist das Vermögen oder die Aktiva des Unternehmens unterteilt nach Anlage- und Umlaufvermögen aus.
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Anlagevermögen
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■ Hierzu gehören alle Vermögenswerte, die dem Unternehmen als Grundlage des Betriebsgeschehens langfristig zur Verfügung stehen.
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Umlaufvermögen
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■ Hierzu gehören alle Vermögensteile, die nur kurzfristig im Unternehmen verbleiben und infolge des Betriebszwecks laufend umgesetzt werden.
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■ Die rechte Seite der Bilanz ist die Passivseite. Sie zeigt das im Unternehmen arbeitende Kapital, das auch als Passiva bezeichnet wird. Unterschieden werden Eigen- und Fremdkapital.
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Eigenkapital
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■ Das ist der Teil des Kapitals, der von den Eigentümern, das heißt vom Unternehmer beziehungsweise von den Gesellschaftern in das Unternehmen eingebracht wurde.
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Fremdkapital
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■ Das sind die finanziellen Mittel, die der Unternehmung von Dritten, zum Beispiel Nichteigentümern oder Gläubigern, befristet zur Verfügung gestellt werden.
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Bilanzaussagen und Bilanzgleichung
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■ Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft über die Finanzierung der Unternehmung, das heißt darüber, woher das Kapital beschafft wurde.
■ Die Aktivseite informiert über die Investierung, das heißt darüber, wie das beschaffte Kapital verwendet wurde.
■ Aus dem Zusammenhang von Mittelbeschaffung und Mittelverwendung ergibt sich die Summengleichheit der Bilanz, die auch als Bilanzgleichung bezeichnet wird.
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Aktiva
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Bilanz
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Passiva
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Vermögen
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Kapital
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Mittel- oder Kapitalverwendung
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=
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Mittel- oder Kapitalbeschaffung
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Investierung
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=
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Finanzierung
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Summe der Aktiva (Vermögen)
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=
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Summe der Passiva (Kapital)
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■ Abgeleitet von der Bilanzgleichung gilt:
→ Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital und
→ Eigenkapital = Vermögen - Fremdkapital sowie
→ Fremdkapital = Vermögen - Eigenkapital
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Gliederung der Bilanz
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■ Industrie- und Handelsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft müssen ihre Bilanz entsprechend dem durch § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgegebenen Schema aufstellen.
■ Einzelkaufleute und Personengesellschaften müssen für ihre Bilanz nur die in § 247 HGB angeführten inhaltlichen Vorgaben, jedoch keine gesetzlich vorgegebene Gliederung beachten.
■ Banken müssen ihren Bilanzen das Formblatt 1 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) zugrunde legen.
■ Die Bilanzschemata des HGB und der RechKredV sind entgegengesetzt gegliedert.
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×
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Arten von Bilanzen
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Bilanzen können nach verschiedenen Gesichtspunkten unterschieden werden, zum Beispiel
■ nach dem Bilanzierungszeitpunkt
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Ordentliche Bilanzen
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■ Sie werden in regelmäßigen Zeitabständen erstellt.
■ Beispiele sind die handelsrechtliche Jahresbilanz und die Steuerbilanz.
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Außerordentliche Bilanzen
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■ Ihre Aufstellung erfolgt unregelmäßig, zumeist sogar nur einmalig.
■ Beispiele sind die Gründungsbilanz, auch Eröffnungsbilanz genannt, bei Aufnahme der Unternehmenstätigkeit oder die Abwicklungsbilanz im Insolvenzfall.
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■ nach dem Bilanzierungszweck
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Handelsbilanz
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■ Sie wird als Teil des Jahresabschlusses nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und
■ dient internen Adressaten wie der Unternehmensleitung und externen Adressaten wie Anteilseignern, Gläubigern und Kapitalgebern als Informationsquelle über die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens.
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Steuerbilanz
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■ Sie wird unter Berücksichtigung spezieller steuerrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aus der Handelsbilanz abgeleitet und
■ dient der Finanzverwaltung als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung.
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■ nach der Zahl der einbezogenen Unternehmen
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Einzelbilanz
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■ Sie stellt die Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens dar.
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Konzernbilanz
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■ Sie fasst die Einzelabschlüsse aller zu einem Konzern gehörenden Unternehmen zu einem einheitlichen Rechenwerk zusammen.
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