Skip to main content
Top

2018 | Book

Die Institutsvergütungsverordnung 3.0

Eine Analyse im Licht des Betriebsverfassungsgesetzes

insite
SEARCH

About this book

Im Zentrum dieses essentials stehen die zahlreichen Schnittstellen zwischen der IVV 3.0 und dem kollektiven Arbeitsrecht. Hier geht es um Fragen wie etwa, was in Instituten mit Betriebsrat oder Personalvertretung der zwingenden Mitbestimmung unterliegt und deshalb durch Kollektivvereinbarung zu regeln ist und unter welchen Voraussetzungen Risikoträger als leitende Angestellte qualifiziert werden können. Die Mitbestimmung ist aber auch in sachlicher Hinsicht relevant, nämlich wenn es um die Ziehung der Grenze geht, welche Abweichungen von aufsichtsrechtlichen Vorgaben aufgrund arbeitsrechtlicher Gegebenheiten hinzunehmen sind. Das essential schließt mit einem eigenen Kapitel zur aufsichtskonformen Auswahl externer Berater.

Table of Contents

Frontmatter
Kapitel 1. Einleitung
Zusammenfassung
Dieses essential beschäftigt sich im Wesentlichen mit den Schnittstellen zwischen dem kollektiven Arbeitsrecht und dem Aufsichtsrecht, die mit Erlass der IVV 3.0 nochmals zahlreicher und vor allem auch komplexer geworden sind. Die diesbezüglichen Kernüberlegungen finden sich in Kap. 12 sowie, was die personelle Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung anbelangt, in Kap. 5 und Abschn. 13.2.
Jens Jensen
Kapitel 2. § 1 IVV: Der Anwendungsbereich der IVV
Zusammenfassung
§ 1 Abs. 1 IVV ist weitestgehend unverändert geblieben. Es bleibt dabei, dass die IVV nur für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie auf inländische Zweigstellen von Drittstaaten-Unternehmen, die Bankgeschäft oder Finanzdienstleistungen betreiben, und für die Vergütungssysteme von deren Mitarbeitern unmittelbar anwendbar ist.
Jens Jensen
Kapitel 3. § 2 Abs. 7 IVV: Der neue Mitarbeiterbegriff
Zusammenfassung
Die IVV 3.0 regelt den Begriff des Mitarbeiters umfassend neu.
Jens Jensen
Kapitel 4. Neuordnung der Vergütung
Zusammenfassung
Die IVV 3.0 bringt eine grundlegende Neuordnung der unterschiedlichen Vergütungskategorien mit sich. Die IVV 2.0 differenzierte für Zwecke des § 25a Abs. 5 KWG noch zwischen fixer Vergütung, variabler Vergütung und Nichtvergütung, während Abfindungen für Zwecke des § 25a Abs. 5 KWG außen vor blieben. Nicht eindeutig klassifizierbare Vergütung schlug die IVV 2.0 im Zweifel der Fixvergütung zu.
Jens Jensen
Kapitel 5. § 4 IVV: Ausrichtung an der Institutsstrategie
Zusammenfassung
Gemäß § 4 IVV muss ein Institut seine Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme auf die Geschäfts- und Risikostrategien sowie nunmehr auch auf die Unternehmenskultur ausrichten. § 4 IVV ist dabei im Zusammenspiel mit § 11 Abs. 1 IVV zu verstehen, dem zufolge die Grundsätze zu den Vergütungssystemen wiederum in den Organisationsrichtlinien des Instituts festzulegen sind.
Jens Jensen
Kapitel 6. § 6 IVV: Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung
Zusammenfassung
Der Entwurf der Auslegungshilfe zu § 6 IVV definiert erstmalig, wie das jeweilige Oberverhältnis zwischen variabler und fixer Vergütung abstrakt zu berechnen ist.
Jens Jensen
Kapitel 7. § 7 IVV: Gesamtbetrag der variablen Vergütung
Zusammenfassung
Die IVV 3.0 bringt zunächst in Gestalt von § 7 Abs. 2 eine Neuerung mit sich. Nach dieser Vorschrift dürfen eine Ermittlung und eine Erdienung von variabler Vergütung nur erfolgen, wenn und soweit zu den jeweiligen Zeitpunkten die Voraussetzungen gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IVV erfüllt sind. Hierbei dürfte es sich um eine erhebliche Verschärfung gegenüber der bisherigen Fassung des § 7 IVV handeln, die erst bei dem Prozess zur Bildung eines Gesamtbetrags der variablen Vergütungen ansetzte, weil die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 S. 2 IVV künftig auch bei Erdienung, also während eines eventuellen Zurückbehaltungszeitraums, vorliegen müssen.
Jens Jensen
Kapitel 8. § 8 IVV: Umgehungsverbot und Vier-Augen-Prinzip
Zusammenfassung
Der neu eingefügte § 8 Abs. 1 S. 2 IVV konkretisiert das auch schon bislang geltende Verbot von Absicherungsmaßnahmen dahin gehend, dass keine Instrumente oder Methoden angewandt werden dürfen, durch welche die Anforderungen der IVV umgangen werden.
Jens Jensen
Kapitel 9. § 9 IVV: Vergütung in den Kontrolleinheiten
Zusammenfassung
Zwar hat sich § 9 IVV inhaltlich nicht geändert. Die BaFin hat § 9 IVV aber erstmals mit konkretisierenden Ausführungen in dem Entwurf der Auslegungshilfe unterlegt.
Jens Jensen
Kapitel 10. § 10 IVV: Vergütung der Geschäftsleiter
Zusammenfassung
Der Entwurf der Auslegungshilfe zu dem unverändert gebliebenen § 10 IVV wurde um die Bestimmung ergänzt, dass in Bezug auf eine in Instrumenten zugewendete variable Vergütung angemessene Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Unabhängigkeit des Urteils des Geschäftsleiters nicht zu beeinflussen. Konkret wird als Beispiel für eine solche Maßnahme die Festlegung von Verfügungssperrfristen bis zum Ablauf des Mandats genannt. Hier dürfte wohl nicht das Ende der jeweiligen turnusmäßigen Bestellung gemeint sein, sondern tatsächlich der Ablauf des Mandats, d. h. das endgültige Ausscheiden aus dem Amt als Vorstand oder Geschäftsführer.
Jens Jensen
Kapitel 11. § 13 IVV: Information über die Vergütungssysteme
Zusammenfassung
Eine schriftliche Unterrichtung der Mitarbeiter nach § 13 Abs. 1 IVV meint in der Sache nicht nur eine Informations-, sondern auch eine Dokumentationspflicht. Dies stellt der Entwurf der Auslegungshilfe zu § 13 IVV auch noch einmal ausdrücklich klar, wenn sie eine Dokumentation des Beurteilungsprozesses im Hinblick auf die individuelle Leistung fordert.
Jens Jensen
Kapitel 12. § 14 IVV: Arbeits- und Mitbestimmungsrecht
Zusammenfassung
In den vorherigen Kapiteln wurde bereits immer wieder auf Schnittstellen zum Arbeitsrecht hingewiesen, die teilweise durch die IVV 3.0 erst begründet wurden. Dies gibt Anlass zu den nachfolgenden grundlegenden Überlegungen zum Verhältnis zwischen dem Bankenaufsichtsrecht und dem Arbeitsrecht mit Blick auf die Schnittstellennorm des § 14 Abs. 1 IVV.
Jens Jensen
Kapitel 13. §§ 18–22 IVV: Risikoträger
Zusammenfassung
Die Bestimmungen betreffend Risikoträger wurden im Rahmen der Novellierung der IVV grundlegend überarbeitet. Allein die Ausführungen in dem Entwurf der Auslegungshilfe zu den Risikoträger-Vorschriften der §§ 18 bis 22 IVV haben einen Umfang angenommen, der fast dem Gesamtumfang (!) der bisherigen Auslegungshilfe entspricht.
Jens Jensen
Kapitel 14. § 27 IVV im Licht der Mitbestimmung
Zusammenfassung
Die Anordnung des § 27 Abs. 1 S. 1 IVV, dass ein übergeordnetes Unternehmen einer Gruppe im Sinne des § 10a Abs. 1 KWG (vgl. § 2 Abs. 12 IVV) eine gruppenweite Vergütungsstrategie festzulegen hat, ist für Zwecke des BetrVG insofern relevant, als es sich hierbei um eine Materie im Sinne von § 58 Abs. 1 BetrVG handelt, die im Falle des Bestehens eines Konzernbetriebsrats diesem gemäß zugewiesen ist (so LAG Hamm Beschluss vom 22. März 2016 – 7 TaBV 50/15, Rdnr. 31, juris).
Jens Jensen
Kapitel 15. Die aufsichtskonforme Auswahl externer Berater
Zusammenfassung
Vergütungssysteme von Banken sind eine komplexe, schwierige und haftungsträchtige Rechtsmaterie. Bei Einschaltung externer Berater sollte daher im Regelfall auf Rechtsanwälte zurückgegriffen werden. Vergütungsberater sollten dagegen ausschließlich für wirtschaftliche Beratung in den Bereichen Benchmarking und Grading hinzugezogen werden, weil anderenfalls RDG-Verstöße drohen, die aufsichtsrechtlich, haftungsrechtlich und aus Sicht der Compliance relevant sind und daher unbedingt vermieden werden sollten.
Jens Jensen
Backmatter
Metadata
Title
Die Institutsvergütungsverordnung 3.0
Author
Dr. Jens Jensen
Copyright Year
2018
Electronic ISBN
978-3-658-19598-4
Print ISBN
978-3-658-19597-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-19598-4