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2021 | Book

Die körperschaftsteuerliche Organschaft im Spannungsfeld des supranationalen und bilateralen Rechts

Eine Untersuchung der Tatbestandsvoraussetzungen am Maßstab der Diskriminierungsverbote

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About this book

Unbeschadet vorsichtiger Schritte hin zu einer grenzüberschreitenden Öffnung bleibt die körperschaftsteuerliche Organschaft im Kern binnenorientiert. Damit kontrastiert das deutsche Organschaftsrecht nicht nur mit der zumeist multinationalen Konzernwirklichkeit, sondern steht im Verdacht, gegen die im Unions- und Abkommensrecht normierten Diskriminierungsverbote zu verstoßen. Aufbauend auf einer tiefgehenden Analyse der unionsrechtlichen Anforderungen an eine grenzüberschreitende Konzernbesteuerung untersucht der Verfasser, inwieweit die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen zur Begründung eines Organkreises mit der Niederlassungsfreiheit in Einklang stehen. Zudem beleuchtet der Verfasser die Vereinbarkeit des Organschaftsrechts mit den zuvörderst für Drittstaaten-Sachverhalte relevanten abkommensrechtlichen Diskriminierungsverboten.

Table of Contents

Frontmatter
Kapitel 1. Problemstellung
Zusammenfassung
Das deutsche Unternehmenssteuerrecht ist maßgeblich durch seine Rechtsformabhängigkeit geprägt. Insbesondere das zivilrechtsakzessorisch an die Rechtspersönlichkeit anknüpfende Trennungsprinzip im Bereich der Körperschaftsteuer führt zu einer weitgehenden Überzeichnung des realökonomischen Tatbestands der Unternehmung. Dies wird zuvörderst im Rahmen der Besteuerung von Konzernen sichtbar, wenn § 1 Abs. 1 KStG nicht die Konzernunternehmung als solche, sondern vielmehr die einzelnen Konzernkapitalgesellschaften ungeachtet ihrer Konzernverbundenheit zu eigenständigen Körperschaftsteuersubjekten erhebt.
Matthias Pick
Kapitel 2. Grundzüge der körperschaftsteuerlichen Organschaft
Zusammenfassung
Das Rechtsinstitut der Organschaft hat seinen Ursprung in der Rechtsprechung des Preußischen OVG, das in Abkehr vom Grundsatz der eigenständigen Steuerpflicht eines jeden Rechtssubjekts der wirtschaftlichen Abhängigkeit rechtlich selbständiger Personen – in dieser Weise erstmals – steuerlich Bedeutung zukommen ließ. Getrieben waren die Erwägungen des Preußischen OVG gleichwohl weniger von der Idee einer einheitlichen Besteuerung verbundener Unternehmen, als vielmehr von der Zielsetzung, preußisches Gewerbesteuersubstrat von der Steuerhoheit der übrigen Länder abzugrenzen. Nach der sog.
Matthias Pick
Kapitel 3. Das Unionsrecht als zentraler Maßstab für die Besteuerung grenzüberschreitend tätiger Konzerne
Zusammenfassung
Die EU ist ganz wesentlich durch den gemeinsamen Binnenmarkt geprägt, der stets Kernelement des europäischen Integrationsprozesses war. Begrifflich und in seiner heutigen Grundkonzeption existiert der europäische Binnenmarkt seit 1993. Abgeschlossen ist die wirtschaftliche Integration damit jedoch nicht, sie ist vielmehr ein dynamischer Prozess, dessen Ende nicht abzusehen ist.
Matthias Pick
Kapitel 4. Anforderungen an die Organgesellschaft
Zusammenfassung
Wie bereits in Kapitel B.1.3 kursorisch dargelegt, qualifizieren als Organgesellschaft i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG zunächst nur die dort enumerierten Gesellschaftsformen, namentlich die Europäische (Aktien-)Gesellschaft (Societas Europaea), die Aktiengesellschaft sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Hintergrund dieser Einschränkung ist die explizite Bezugnahme des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG auf die Regelungen zum Gewinnabführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 AktG, die unmittelbar nur auf die vorstehenden Gesellschaftsformen Anwendung finden können.
Matthias Pick
Kapitel 5. Anforderungen an den Organträger
Zusammenfassung
An den Organträger in seiner Funktion als den Organkreis beherrschendes Unternehmen sind grundsätzlich andere Anforderungen zu stellen als an dessen Gegenpart, die abhängige Organgesellschaft. Ihren Ausgangspunkt nimmt die Legaldefinition des Organträgers in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, wonach es sich bei einem Organträger um „ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen“ handeln muss. Daraus ist zum einen der Grundsatz abzuleiten, dass ein Organkreis nur einen ‚einzigen‘ Organträger umfasst.
Matthias Pick
Kapitel 6. Die sachlichen Organschaftsvoraussetzungen
Zusammenfassung
Die Begründung eines Organschaftsverhältnisses setzt grundlegend voraus, dass die Organgesellschaft finanziell in ihren Organträger eingegliedert ist. Dazu muss der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn ihres Wirtschaftsjahrs an ununterbrochen in einem solchen Maße beteiligt sein, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht, § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG.
Matthias Pick
Kapitel 7. Zusammenfassung
Zusammenfassung
In diesem Buch wird untersucht, inwieweit die Tatbestandsvoraussetzungen zur Begründung eines Organkreises mit der Niederlassungsfreiheit in Einklang stehen.
Matthias Pick
Backmatter
Metadata
Title
Die körperschaftsteuerliche Organschaft im Spannungsfeld des supranationalen und bilateralen Rechts
Author
Matthias Pick
Copyright Year
2021
Electronic ISBN
978-3-658-32623-4
Print ISBN
978-3-658-32622-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-32623-4