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2012 | Book

Die neuen besitzlosen Mobiliarsicherheiten des französischen Rechts im Vergleich zum deutschen Mobiliarsicherungsrecht

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About this book

Nach mehr als 200 Jahren hat sich der französische Gesetzgeber von dem wirtschaftlich unsinnigen Faustpfandrecht und den spezialgesetzlichen Registerpfandrechten gelöst und das französische Mobiliarsachenrecht grundlegend reformiert: In dem Bestreben, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der französischen Wirtschaft zu steigern, hat er in den Jahren 2006 und 2007 die fiducie eingeführt und allgemeine besitzlose Registerpfandrechte (gage, gage des stocks und nantissement) zugelassen. Die vorliegende Arbeit stellt die neu geschaffenen Rechtsfiguren den bereits vor den Reformen vorhandenen französischen Mobiliarsicherheiten gegenüber und beleuchtet die französische Rechtslage vor dem Hintergrund des deutschen Kreditsicherungsrechts. Abschließend werden die französischen Neuregelungen unter rechtsvergleichenden Aspekten daraufhin untersucht, ob sie den richtigen Schritt in Richtung Modernisierung und europäische Vereinheitlichung darstellten. Die Untersuchung wendet sich sowohl an Dozenten und Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften als auch an interessierte Führungskräfte europaweit agierender Unternehmen.

Table of Contents

Frontmatter
Kapitel 1. Einleitung
Zusammenfassung
Zumindest seit der Insolvenzrechtsreform im Jahre 1999 wurden die Grundzüge des deutschen Mobiliarsicherungsrechts nicht mehr in Frage gestellt, wenngleich bis heute immer wieder Einzelfragen – vor allem insolvenzrechtlicher Art – auftauchen. In der juristischen Fachwelt Frankreichs hingegen wurde der Ruf nach einer grundlegenden Reform des Kreditsicherungsrechts in den letzten Jahren immer lauter. Gründe hierfür stellten vor allem die unbefriedigende französische und internationale Rechtslage dar.
Patricia Müller
Kapitel 2. Grundlagen
Zusammenfassung
Das französische System der Kreditsicherheiten war zumindest bisher nicht homogen ausgestaltet. Daraus ergaben sich Konflikte nicht nur auf nationaler Ebene. Auch unter internationalprivatrechtlichen Gesichtspunkten bestanden Probleme, die vielen unterschiedlich ausgestalteten, sich teils sogar widersprechenden Sicherheiten anzuerkennen. Die daraus folgende Rechtsunsicherheit trug nicht gerade zur Beliebtheit des französischen Mobiliarsicherungsrechts bei.
Patricia Müller
Kapitel 3. Die fiducie im französischen Recht
Zusammenfassung
Statt Kreditgeschäfte mittels beschränkt dinglicher Pfandrechte abzusichern, ist es denkbar, auf Eigentumssicherheiten (fiducie-sûretés oder propriété-sûretés) zurückzugreifen. Wie bereits oben dargelegt, wird bei einer Eigentumssicherheit das unbeschränkte Eigentum am Sicherungsgegenstand oder die Inhaberschaft von Rechten oder Forderungen vorübergehend zu Sicherungszwecken auf den Gläubiger übertragen. Das rechtliche Können des Gläubigers im Verhältnis zu Dritten übersteigt dabei das rechtliche Dürfen im Innenverhältnis zwischen den Sicherungsparteien, welches sich nach dem Sicherungsvertrag richtet.
Patricia Müller
Kapitel 4. Die neuen besitzlosen Pfandrechte im französischen Recht
Zusammenfassung
Wie bereits eingangs erwähnt, hatte der französische Versuch, die Unzulänglichkeiten des Faustpfandrechts zu überwinden, zu einem unschönen Flickenteppich besitzloser Pfandrechte geführt. Zu diesen gehören insbesondere Registerpfandrechte, Mobiliarhypotheken sowie die mittels Pfandscheinen zu bestellenden Pfandrechte an bestimmten Wirtschaftsgütern („warrants“). Bedauerlicherweise führten die jüngsten Reformen nicht zu einer Harmonisierung dieser spezialgesetzlich normierten Mobiliarsicherungsrechte, sondern eröffneten mit der Einführung neuer besitzloser Pfandrechte, welche neben die unverändert fortbestehenden Mobiliarsicherheiten treten, eine noch größere Auswahl an Sicherungsmitteln.
Patricia Müller
Kapitel 5. Abschliessende Betrachtung des deutschen und des französischen Mobiliarsicherungsrechts
Zusammenfassung
Abschließend soll beurteilt werden, ob die jüngsten französischen Reformen die im deutsch-französischen Rechtsverkehr bestehenden Anerkennungs- und Substitutionsprobleme beseitigen konnten und der richtige Schritt in Richtung Modernisierung und europäische Vereinheitlichung des Mobiliarsicherungsrechts waren. Es besteht ein genereller Konsens darüber, welchen Anforderungen Mobiliarsicherheiten genügen müssen, um als wirtschaftlich zeitgerecht zu gelten: Sicherungsrechte sollten einen möglichst weiten Anwendungsbereich haben, gegenüber jedermann wirksam sein und über ein effektives Publizitätssystem verfügen. Weiterhin sollten nicht nur Bestellung und Aufrechterhaltung des Sicherungsrechts, sondern auch dessen Verwertung einfach und günstig sein.
Patricia Müller
Backmatter
Metadata
Title
Die neuen besitzlosen Mobiliarsicherheiten des französischen Rechts im Vergleich zum deutschen Mobiliarsicherungsrecht
Author
Dr. Patricia Müller
Copyright Year
2012
Electronic ISBN
978-3-658-23932-9
Print ISBN
978-3-658-23931-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-23932-9