Zusammenfassung
Öffentlich‐rechtliche Körperschaften, die sich wirtschaftlich betätigen, müssen sich genauso organisieren und genauso behandeln lassen wie privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen. Schließlich treten sie als Konkurrenten im Wettbewerb auf. In der Praxis bereitet allerdings häufig die Abgrenzung dieser Tätigkeiten zu hoheitlichen Leistungen Probleme. Aber auch für diesen klassisch hoheitlichen Bereich werden von der Gesellschaft zunehmend Transparenz und eine Darstellung der finanziellen Situation gefordert.
Damit ist die Erwartung verbunden, dass auch die Gebietskörperschaften, etwa Kommunen, über ein leistungsfähiges und modernes sowie aussagefähiges Rechnungswesen verfügen. Auch die zahlreichen Berufsverbände mit öffentlich‐rechtlichem Charakter sowie die sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Sozialversicherungsträger und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden sich diesen Herausforderungen stellen müssen.