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2020 | OriginalPaper | Chapter

Die Oesterreichische Entwicklungsbank als Klimabank

Authors : Susanne Boesch, Nastassja Cernko, Sabine Gaber, Clemens Regehr, Michael Renz

Published in: CSR und Klimawandel

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Die Herausforderungen des Klimawandels sind in das Zentrum der Aufmerksamkeit der globalen Öffentlichkeit gerückt. Die Finanzierung von klimafreundlichen Vorhaben gewinnen dadurch an Bedeutung. Die dabei zu deckenden Finanzierungslücken sind enorm und bedürfen eines Zusammenwirkens aller relevanten Akteure und Akteurinnen, um das Ausmaß des Klimawandels reduzieren zu können. Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB), gegründet 2008, hat mit fast 300 Projekten in ihrem ersten Jahrzehnt zu nachhaltigem Wachstum und wirtschaftlicher Entwicklung weltweit beigetragen. Sie ist zu einem erfolgreichen Player in der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit avanciert. In ganz Österreich leistet sie mittlerweile den größten Beitrag für Klimafinanzierungen in Entwicklungs- und Schwellenländern und unterstützt damit den Kampf gegen den Klimawandel. Dadurch trägt sie auch signifikant zum Erreichen der Sustainable Development Goals (SDG) bei.

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Footnotes
1
Die Oesterreichische Entwicklungsbank (OeEB) wurde im Jahr 2008 als 100%ige Tochter der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) als Spezialinstitut gegründet. Wir handeln im Auftrag der Republik Österreich als Entwicklungsbank gemäß § 9 des Ausfuhrförderungsgesetzes und des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes (AusfFG 1981 idgF; EZA-G 2002 idgF). Infolge unseres Mandats unterstützen wir nachhaltige Investitionen des Privatsektors in Entwicklungsländern mithilfe des Einsatzes unserer Instrumente; Finanzierungen zu marktnahen Konditionen, Beteiligungen an Unternehmen und Fonds (treuhändisch für die Republik Österreich) sowie auch finanzielle Unterstützung für Beratungsleistungen zur Erhöhung der entwicklungspolitischen Wirkung unserer Projekte. Der Einsatz dieser technischen Assistenz wird bedarfsorientiert in einer Vielzahl unterschiedlicher Bereiche und Projektphasen eingesetzt. Die OeEB ist den Zielen und Prinzipien der österreichischen Entwicklungspolitik gemäß Entwicklungszusammenarbeitsgesetz verpflichtet (EZA-G 2002 idgF).
 
2
Die Ziele und die Strategie der OeEB stehen im Einklang mit dem Drei-Jahres-Programm der österreichischen Entwicklungspolitik (BMEIA 2018).
 
3
Die rechtliche Basis für die Umsetzung Internationaler Klimafinanzierung durch Industrieländer ist in Art. 4 des United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) verankert, 1994 in Kraft getreten und wurde damals von 154 Staaten unterschrieben. Hier wird u. a. die Umsetzung der Unterstützung von Entwicklungsländern konkret beschrieben und periodisch überarbeitet (UNFCCC 1992).
 
4
Ab 2020 soll im Rahmen der nächsten Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP) auf der Ebene der Vereinten Nationen über ein nächstes, höheres Finanzierungsziel für die Zeitspanne nach 2025 verhandelt werden.
 
5
Die drei Hauptziele der EU Klima- und Energiepolitik 2030 lauten: Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % (gegenüber dem Stand von 1990), Erhöhung des Anteils Erneuerbarer-Energie-Quellen auf mindestens 27 % und Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 % (EC 2014).
 
6
Internationale Entwicklungsfinanzinstitutionen umfassen neben den multilateralen Akteuren, wie z. B. die International Finance Corporation (IFC), die European Bank for Reconstruction and Development (EBRD) oder den Privatsektorbereich von Regionalbanken.
 
7
Die Platzierung an sechster Stelle ist gemessen am Portfolio der ausstehenden Finanzierungsleistungen.
 
8
Einige EDFI sind Vorreiter in der Ausarbeitung neuer Instrumente, um die Auswirkungen ihrer Aktivitäten an das Pariser Klimaabkommen anzupassen; z. B. in ihrer Berechnung der Treibhausgasemissionen (GHG) für das ganze Portfolio anstelle des Ansatzes der Vermeidung von GHG, der Berechnung von Scope-3-Emissionen oder der Berechnung des Netto-Carbon-Footprint.
 
9
National festgelegte Beiträge (Nationally Determined Contriutions, NDC) in Art. 4 Abs. 2 sind das Kernstück des Pariser Abkommens und die Erreichung dieser langfristigen Ziele. NDC beinhalten die Bemühungen jedes Landes, die nationalen Emissionen zu reduzieren und sich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen (EUR-Lex 2016).
 
10
Hierbei werden u. a. Risiken analysiert, Schritte zu deren Minimierung definiert, wie auch Maßnahmen zu deren Abfederung ausgearbeitet.
 
11
Dies beginnt bei der Informationseinholung zu aktuellen Debatten und Definition von Maßnahmenkriterien, Standards und Berichterstattungsanforderungen, geht über die kontinuierlichen Schulung von Mitarbeitenden, der Auswahl und Miteinbeziehung externer Konsulenten und Konsulentinnen, der Erstellung von Leitfäden und Standards, der Entwicklung von Instrumenten zur einheitlichen und transparenten Datenerfassung bis hin zum inhaltlichen Dialog mit öffentlichen Stakeholdern und internationalen Institutionen und der Verpflichtung der Projektpartner und -partnerinnen zum Einsatz klimafreundlicher Technologien.
 
12
Die rechtliche Grundlage hierfür ist im Bundesgesetz betreffend die Übernahme von Haftungen für Rechtsgeschäfte und Rechte (Ausfuhrförderungsgesetz) verankert (AusfFG 1981 idgF).
 
13
Nach Fertigstellung geht das Projekt in Betrieb und mit dem Anschluss an das Energieversorgungsnetz erfolgt die Elektrizitätsabnahme. Mit den Einnahmen aus dem Elektrizitätsverkauf werden die Kredite über die Laufzeit getilgt. Neben der Strukturierung wirtschaftlicher und finanzieller Themenstellungen erfolgt auch immer eine Umwelt- und Sozialprüfung begleitet von internationalen Expertinnen und Experten und die Überprüfung von entwicklungspolitischen Beitragsleistungen im Rahmen einer umfassenden Due Diligence sowie das Monitoring über die Kreditlaufzeit.
 
14
Vergleiche dazu den Evaluierungsbericht Şekerbank Türkei, eines Engagements der OeEB im Bereich Energieeffizienz und Investitionen für Haushalte und KMU (OeEB 2014).
 
Literature
go back to reference IPCC, Intergovernmental Panel on Climate Change (2018) Annex I: Glossary [Matthews JBR (Hrsg)]. In: Global warming of 1.5°C. An IPCC Special Report on the impacts of global warming of 1.5°C above pre-industrial levels and related global greenhouse gas emission pathways, in the context of strengthening the global response to the threat of climate change, sustainable development, and efforts to eradicate poverty [Masson-Delmotte V, Zhai P, Pörtner H-O, Roberts D, Skea J, Shukla PR, Pirani A, Moufouma-Okia W, Péan C, Pidcock R, Connors S, Matthews JBR, Chen Y, Zhou X, Gomis MI, Lonnoy E, Maycock T, Tignor M, Waterfield T (Hrsg)]. In Press. https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/sites/2/2019/02/SR15_AnnexI_Glossary.pdf. Zugegriffen: 12. Apr. 2019 IPCC, Intergovernmental Panel on Climate Change (2018) Annex I: Glossary [Matthews JBR (Hrsg)]. In: Global warming of 1.5°C. An IPCC Special Report on the impacts of global warming of 1.5°C above pre-industrial levels and related global greenhouse gas emission pathways, in the context of strengthening the global response to the threat of climate change, sustainable development, and efforts to eradicate poverty [Masson-Delmotte V, Zhai P, Pörtner H-O, Roberts D, Skea J, Shukla PR, Pirani A, Moufouma-Okia W, Péan C, Pidcock R, Connors S, Matthews JBR, Chen Y, Zhou X, Gomis MI, Lonnoy E, Maycock T, Tignor M, Waterfield T (Hrsg)]. In Press. https://​www.​ipcc.​ch/​site/​assets/​uploads/​sites/​2/​2019/​02/​SR15_​AnnexI_​Glossary.​pdf. Zugegriffen: 12. Apr. 2019
Metadata
Title
Die Oesterreichische Entwicklungsbank als Klimabank
Authors
Susanne Boesch
Nastassja Cernko
Sabine Gaber
Clemens Regehr
Michael Renz
Copyright Year
2020
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-59748-4_16