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2018 | Book

Die partiell gemeinnützige (natürliche) Person

Zur rechtssystematischen Erfassung von individuellem Engagement für das Gemeinwohl

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Zentrales Anliegen der Abhandlung ist es, das Verhältnis von Individuen und ihrem Handeln zum staatlichen Gemeinwohlauftrag näher zu beleuchten. Beginnend mit der Einordnung der Gemeinnützigkeit als besonderes Instrument der Gemeinwohlförderung werden sodann Wesensmerkmale einer Gemeinnützigkeitssphäre definiert. Sie umfasst Aktivitäten, die freiwillig, unentgeltlich und mit qualifiziertem Gemeinwohlbezug ausgeführt werden. Vorteil einer rechtsklaren Erfassung der Aktivitäten natürlicher Personen in der Gemeinnützigkeitssphäre wäre insbesondere, dass ein solcher Status als partiell gemeinnützige (natürliche) Person je nach Lebensphase mit verschiedener Intensität eingenommen werden könnte und daran entsprechende Förderinstrumente wie z.B. zusätzliche Rentenpunkte für die Engagierten angeknüpft werden könnten.

Table of Contents

Frontmatter
Problemaufriss
Zusammenfassung
Täglich engagieren sich in Deutschland Freiwillige für das Gemeinwohl, so etwa als Jugendfreiwilligendienstleistende, als Bundesfreiwilligendienstleistende oder als ehrenamtliche Helfer im Auftrag von gemeinnützigen Körperschaften. Sie engagieren sich mit der Überzeugung, für die Gemeinschaft Gutes zu tun. Diese Engagementbereitschaft natürlicher Personen würdigt der Staat durch verschiedene Förderinstrumente, die nachfolgend zusammengetragen und den Förderinstrumenten für gemeinnützige Körperschaften vergleichend gegenübergestellt werden.
Cornelius Alders
Erstes Kapitel: Bestandsaufnahme zu §§ 51-68 AO und § 1 Abs. 1 KStG
Zusammenfassung
Im zweiten Teil der Abgabenordnung, der gegenständlich das Steuerschuldrecht behandelt, widmet sich der dritte Abschnitt unter dem Titel Steuerbegünstigte Zwecke dem sogenannten steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht. Steuerbegünstigt ist dabei die Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, wobei der Begriff der Gemeinnützigkeit als Oberbegriff für alle drei Zweckgruppen verwendet wird und im Laufe der Zeit den Normenkomplex namensgebend prägte. Die §§ 51-68 AO modellieren als zentraler, Allgemeiner Teil des Gemeinnützigkeitsrechts einen Rechtsstatus der Gemeinnützigkeit.
Cornelius Alders
Zweites Kapitel: Wesensmerkmale der Gemeinnützigkeitssphäre
Zusammenfassung
Die Bestandsaufnahme zum steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51-68 AO) lässt neben der Statusbeschränkung auf Körperschaften weitere Grundstrukturen der Gemeinnützigkeit zu Tage treten. Auf diese Grundstrukturen aufbauend, wird nun aus dem geltenden Recht heraus eine rechtsformunabhängige, rein tätigkeitsbezogene Gemeinnützigkeitssphäre erarbeitet. Auf diese Weise soll versucht werden, denjenigen Anteil aus der Gesamttätigkeit eines Rechtssubjektes systematisch abzugrenzen und freizulegen, der tatsächlich als originär gemeinnützig zu bewerten ist.
Cornelius Alders
Drittes Kapitel: Gemeinnütziges Engagement von Individuen im Freiwilligendienst
Zusammenfassung
Seit der Aussetzung der Wehr- und Zivildienstpflicht vom 1.7.2011 sind die Freiwilligendienste zunehmend in den politischen Fokus gerückt. Sie sollen die Lücke, welche die Aussetzung der Dienstpflicht für junge Männer hinterlässt, durch freiwilliges Engagement von Männern und Frauen schließen. So ersetzt der freiwillige Wehrdienst den Pflichtwehrdienst und der Bundesfreiwilligendienst den Zivildienst.
Cornelius Alders
Viertes Kapitel: Gemeinnütziges Engagement von Individuen im Pflegerecht
Zusammenfassung
Im Kontext gesellschaftspolitischer Entwicklungen wie denen des demografischen Wandels, der alternden Gesellschaft und des Pflegenotstands wird der Pflegesektor zu einem dauerhaften gesamtgesellschaftlich herausfordernden Aufgabengebiet. Der Staat steht dabei in der Verantwortung, eine Debatte über die Konturen des menschenwürdigen Umgangs mit Pflegebedürftigen anzustoßen. Letztlich ist es seine aus der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG erwachsende verfassungsrechtliche Pflicht, genau diesen Umgang sicherzustellen und damit die Interessen und Rechte von Personen zu schützen, die hierzu selbst nicht in der Lage sind.
Cornelius Alders
Fünftes Kapitel: Gemeinnütziges Engagement von Individuen im Steuerrecht
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hat das Gemeinnützigkeitsrecht in den §§ 51–68 der Abgabenordnung und damit in einem Steuergesetz kodifiziert. Dieser als steuerliches Gemeinnützigkeitsrecht bezeichnete Normenkomplex repräsentiert de lege lata die primäre Rechtsquelle zur Erfassung und Anerkennung von gemeinnützigem Engagement. Doch auch abseits davon haben sich, wie bereits gezeigt, Ansätze zur Erfassung und Förderung von gemeinnütziger Tätigkeit entwickelt.
Cornelius Alders
Sechstes Kapitel: Gleichbehandlungsgebot und Statusbeschränkung
Zusammenfassung
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinnützigkeit ein Instrument zur Gemeinwohlförderung, dessen Berücksichtigung für den Gesetzgeber verfassungsrechtlich geboten ist („ob“). Die konkreten Maßnahmen zur Förderung von gemeinnützigem Engagement sind sodann der Leistungsverwaltung zuzuordnen. Dadurch steht dem Gesetzgeber ein weiter Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung des Fördersystem zu („wie“), dessen Grenzen durch den verfassungsrechtlichen Maßstab der Systemkohärenz gesetzt werden.
Cornelius Alders
Siebtes Kapitel: De lege ferenda-Skizze des Gemeinnützigkeitsrechts
Zusammenfassung
Das derzeitige Gemeinnützigkeitsrecht setzt sich zusammen aus dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht und den Ansätzen zur Förderung einer Gemeinnützigkeit von Nichtkörperschaften im geltenden Recht. Formell betrachtet bestehen kein Gemeinnützigkeitsgesetz und auch kein Gemeinnützigkeitsrecht, das einheitliche Grundstandards der Gemeinnützigkeitssphäre samt flexiblen Statusstrukturen für individuelles und kollektives Engagement aus der Gemeinwohlperspektive festlegt. Der jetzige Zustand führt dazu, dass Statusstrukturen unkoordiniert wachsen und sich themenbezogen entwickeln.
Cornelius Alders
Backmatter
Metadata
Title
Die partiell gemeinnützige (natürliche) Person
Author
Cornelius Alders
Copyright Year
2018
Electronic ISBN
978-3-658-20793-9
Print ISBN
978-3-658-20792-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-20793-9