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11-05-2022 | Dividende | Nachricht | Article

Gutgläubige Anleger müssen Wirecard-Urteil nicht fürchten

Author: Sylvia Meier

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Das Landgericht München hat festgestellt, dass die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 der Wirecard AG nichtig sind. Damit sind auch die Dividendenbeschlüsse hinfällig. Dennoch könnten gutgläubige Aktionäre Glück haben - genauso wie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.

Wie eine Schockwelle rollte im Sommer 2020 der Bilanzskandal um den einstigen Dax-Aufsteiger Wirecard durch die deutschen Medien. Sie berichteten zunächst von Ungereimtheiten im Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2019. Doch das Ausmaß der betrügerischen Verschleierungen war offenbar noch deutlich größer. Bilanzen des Unternehmens sollen durch Scheinbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro aufgebläht worden sein. Zahlreiche Vorwürfe belasteten den einstigen Star am Finanzhimmel und im Juni 2020 brach das Kartenhaus zusammen. Das Unternehmen stellte schließlich den Insolvenzantrag. 

Für viele Aktionäre geriert die Causa Wirecad zum kompletten Desaster. Der Aktienkurs stürzte ein und die Kapitalanleger verbuchten enorme Verluste. Der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) machte das Thema zur Chefsache, da auch die Arbeit der Aufsichtsbehörde Bafin in die Kritik geriet. Der Gesetzgeber stellte das System der Bilanzkontrolle unter der Ägide des neuen Behördenchefs Mark Branson in der Folge komplett neu auf. Der britisch-schweizerische Finanzmarktexperte übernahm den Job im Herbst 2021.

Überbewertung der Aktiva und GoB-Verstoß 

Nun hat der Insolvenzverwalter Michael Jaffé gegen das Unternehmen erfolgreich vor dem Landgericht München geklagt. Die Richter stellten in dem Anfang Mai veröffentlichten Urteil für die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 die Nichtigkeit aufgrund einer Überbewertung der Aktiva fest (§ 256 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AktG). 

Zwar wurde immer wieder von Markus Braun, Ex-Vorstandschef von Wirecard, behauptet, dass die nicht auffindbaren Gelder existieren würden. Doch die Kammer stellte klar, dass selbst, wenn dies der Fall wäre, die Jahresabschlüsse aufgrund des Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) nichtig sind. Die Gelder müssten dann nämlich auf anderen Konten auffindbar sein. 

Dividenden sind relativ sicher

Für Aktionäre stellen infolge des Richterspruchs zahlreiche Fragen: Mit ihm sind auch die Dividendenbeschlüsse nichtig. Müssen die Anteilseigner nun befürchten, die für 2017 und 2018 erhaltene Dividenden zurückzahlen zu müssen? Marc Tüngler von der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierhandel (DSW) sagte gegenüber der "Berliner Zeitung", dass eine Rückzahlung der Dividende von den Anlegern nicht zu erwarten sei. Der gutgläubige Anleger müsse nicht fürchten, dass ihm die Dividende weggenommen wird, stellte er klar. Diese hätten auf die testierten Jahresabschlüsse vertraut. 

Anders liege der Fall bei Großaktionären, zu denen auch der ehemalige CEO Braun gehört. Man könne davon ausgehen, "dass sich der Insolvenzverwalter von ihm einen Teil der 47 Millionen Euro zurückholen will, die insgesamt an Dividenden ausgeschüttet wurden", heißt es in dem Blatt. 

Aktionärsklagen gegen EY

Auch für das Beratungshaus Ernst & Young (EY), das die Wirecard-Jahresabschlüsse geprüft und testiert hatte, verschärft sich durch das Urteil der Druck. Gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben bereits rund 1.000 Aktionäre eine Klage eingereicht. Laut "Berliner Zeitung" sind bei der DSW insgesamt etwa 30.000 Anleger registriert, die noch als Kläger gegen EY infrage kommen. 

Der Münchner Rechtsanwältin Daniela Bergdolt zufolge, die geschädigte Wirecard-Anleger vertritt, geht es dabei um "viele Hundert Millionen Euro". Allerdings hängen die Chancen einer erfolgreichen Klage daran, ob den Prüfern  Vorsatz oder ein grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann. Ein kausaler Zusammenhang dürfte im Wirecard-Fall allerdings schwer zu belegen sein, zitiert die Zeitung die Juristin. Das Urteil gibt Aktionären aber mehr Munition für eine Klage. Hinzu kommen auch Aussagen des sogenannten Wambachgutachtens, die das Prüfungsunternehmen belasten. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wird dennoch bereits als Paukenschlag bewertet. Zahlreiche Fragen und Folgen bleiben allerdings noch offen. Der Fall Wirecard wird die Gerichte also noch über viel Jahre hinweg beschäftigen.

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