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2013 | OriginalPaper | Chapter

3. Doppelte Buchführung

Author : Prof. Dr. Michael Reichhardt

Published in: Grundlagen der doppelten Buchführung

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Auszug

Die doppelte kaufmännische Buchführung lässt sich anhand von 4 Grundregeln erlernen:1

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Footnotes
1
Ähnlich formulierte Regel zum Buchungsprinzip finden sich in unterschiedliche Lehrbücher wieder. Auf einen speziellen Verweis soll hier verzichtet werden.
 
2
Das hat übrigens nichts damit zu tun, dass man im einen Fall etwas soll oder im anderen etwas hätte; es handelt sich lediglich um eine Konvention.
 
3
Siehe Gliederungspunkt 2.2.2.
 
4
Zum Teil wird dem Sollkonto in der Praxis auch der Zusatz „per“ vorangestellt. Es heißt dann „per Konto Soll an Konto Haben“.
 
5
Vgl.dazu z.B. Schmolke/Deitermann (2004), S.38.
 
6
Ähnliche Schemata finden sich in unterschiedlichen Lehrbücher wieder, vgl. z. B. Wöltje (2009), S. 51.
 
7
§ 275HGB.
 
8
Strenggenommen ist also (analog zum Begriff „Schlussbilanz“) auch zwischen dem G + V-Konto sowie der „Gewinn- und Verlustrechnung“ zu unterscheiden.
 
9
Vgl. dazu z. B. Hermsen (2004), S. 104 f.
 
10
Zu den Wertbewegungen in Abbilddung 3.5: Ein Aufwand stellt natürlich ebenfalls eine Aktiv Passiv Minderung, ein Ertrag auch eine Aktiv Passiv Mehrung dar. Nicht jede Aktiv Passivmehrung ist jedoch ein Ertrag und nicht jede Aktiv Passiv Minderung ist ein Aufwand. Aus Gründen der Über sichtlichkeit beschränkt sich die Abbildung auf die darin genannten Begriffe.
 
11
Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich vor allem nach der Höhe des Umsatzes; die dafür maßgeblichen Grenzen können sich im Laufe der Zeit verändern. Man kann sich als Gewerbetreibender auch freiwil Lig der Umsatzsteuer unterwerfen
 
12
Es gibt auch Leistungen, die im Prinzip nicht umsatzsteuerpflichtig sind, z. B. Bankdienstleistungen oder Mieten.
 
13
Zu den notwendigen Angaben auf einer Rechnung vgl. § 14, Abs. 4 Umsatzsteuergesetz.
 
14
Kleinere und mittlere Unternehmen können eine sog. Istbesteuerung ( = Besteuerung nahmten Entgelten) beantragen. Hier wird die Umsatzsteuer erst in dem Monat bzw. fällig, in dem man das Geld vom Kunden erhalten hat.
 
15
Der Begriff „Gutschrift“ bedeutet, dass kein Bargeld fließt, sondern eine Verrechnung mit Forderungen bzw. Verbindlichkeiten erfolgt. Da wir hier nur mit Hauptbuchkonten arbeiten wird nicht für jeden Geschäftspartner ein separates Forderungs- oder Verbindlichkeitskonto angesprochen.
 
16
Vgl. z. B. Engelhardt/Raffee (2004), S. 94 ff.
 
17
Sog. „geringfügige Beschäftigungsverhältnisse“ (sowie die gesetzliche Unfallversicherung) werden hier nicht betrachtet.
 
18
Vgl. zur aktuellen Lohn- und Kirchensteuer www.​abgabenrechner.​de.
 
19
Die Abkürzung „ELSTER“ steht für „Elektronische Steuererklärung“.
 
20
Eine Ausnahme von dem hälftig abzuziehenden Beitrag bestand zum Zeitpunkt der Drucklegung z. B. bei der Krankenversicherung; dort hat der Arbeitnehmer einen Zuschlag zu entrichten, den der Arbeitgeber nicht zu zahlen hat. Auch bei der Pflegeversicherung (für Kinderlose) und bei bestimmten Rentenversicherungen werden die Beiträge nicht hälftig verteilt. Wir wollen von diesen nichtparitätischen Zuschlägen – im Interesse der Darstellung des Buchungsgrundprinzips – in dem folgenden Beispiel aber absehen.
 
21
Es handelt sich in der Praxis nach aktueller Regelung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses nicht genau um die Hälfte, siehe dazu die vorherige Fußnote.
 
22
Die Zahlen sind lediglich Beispiele und entsprechen nicht zwingend der tatsächlichen (sich je nach aktueller gesetzlicher Regelung ändernden) Zahllast.
 
23
Vgl. z. B. Haberstock (2008), S. 20 f.
 
24
Vgl. Engelhardt/Raffe (2004), S. 100 oder § 1 Umsatzsteuergesetz. Für jede Entnahme ist ein Eigenbeleg zu erstellen.
 
25
Um den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Privatentnahmen zu reduzieren kann es in der Praxis (je nach aktueller Regelung) Vereinfachungsverfahren geben, z. B. Pauschalen für Privatentnahmen.
 
26
Vgl. § 247 (2) HGB.
 
27
Vgl.§ 255 (1) HGB.
 
28
Für einen Überblick vgl. z. B. Beek (2004), S. 11 ff.
 
29
Vgl.2.2.4.
 
30
Vgl. 3.4.10. Der Begriff der Herstellungskosten kommt dann zum Tragen, wenn ein Unternehmen den Anlagegenstand selbst erstellt hat, vgl. die Ausführung zur Industriebuchführung.
 
31
Vgl. z. B. Haberstock (2008), S. 81.
 
32
Vgl. dazu § 7 EstG.
 
33
Zu den folgenden Abschreibungsmethoden vgl. z. B. Schmolke/Deitermann (2004), S. 220 ff.
 
34
Vgl. z.B.§7(1)EkStG.UnterUmständen wird von den „Anschaffungskosten“ in der folgenden Formel noch ein Restwert am Ende der Nutzungsdauer (Schrottwert) abgezogen.
 
35
Vgl. z. B. § 7 (2) EkStG.
 
36
Der Nettokaufpreis betrug zum Redaktionsschluss steuerlich maximal 150,- EUR bzw. 410,- EUR. Darüber hinaus gibt es zwei weitere Preiskategorien (zwischen 151,- und 1.000,- EUR sowie über 1.000,- EUR), die unterschiedlich zu behandeln sind.
 
37
Peripherie bei einem PC (wie Computermaus, Tastatur etc.) sind also keine GWGs, da sie nur mit dem PC zusammen genutzt werden können.
 
38
Vgl. z. B. § 7 Einkommensteuergesetz.
 
39
Vgl. dazu 3.6.1 A4.
 
40
Vgl. z. B. Schmolke/Deitermann (2004), Kapitel 4.6.2.1, S. 269.
 
41
Vgl. z. B. Schmolke/Deitermann (2004), S. 272.
 
42
Vgl. z. B. § 5 EstG.
 
43
Vgl. dazu § 249 (1) HGB.
 
44
Fortgeschrittenen fällt bei Abbildung 3.10 sicher auf, dass ein Ertrag bilanztechnisch ebenfalls eine Aktiv-Passiv-Mehrung darstellt und ein Aufwand eine Aktiv-Passiv-Minderung ist. Die Darstellung wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auf das Notwendige beschränkt.
 
45
Vergleiche dazu den Geschäftsprozess im Handel im Gliederungspunkt 3.4.1.
 
46
Auch bei der Inventur am Jahresende merkt die Buchführung natürlich, wenn neue Produkte entstanden sind, diese aber noch nicht verkauft wurden. Wir werden diesen Sachverhalt später berücksichtigen.
 
47
Zur Unterscheidung zwischen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen vgl. z. B. Wöhe/Kußmaul (2002), S. 159.
 
48
Vgl. dazu Gliederungspunkt 3.4.5.
 
49
Vgl. § 240 (4) HGB.
 
50
Vgl. § 256 HGB.
 
51
Vgl. § 256 HGB.
 
52
Vgl. § 256 Absatz 3, Satz 1 HGB.
 
53
Vgl. Gliederungspunkt 3.4.2.
 
54
Vgl. § 255 Abs 2 HGB.
 
55
Die Wahlmöglichkeiten gelten unter bestimmten Voraussetzungen.
 
56
Vgl. z. B. Haberstock (2008).
 
57
So waren zum Zeitpunkt der Drucklegung Entwicklungskosten als Element der Herstellkosten steuerlich zum Beispiel nicht zulässig.
 
58
Vgl. § 105 HGB.
 
59
Vgl. § 121 HGB.
 
60
Vgl. § 167 HGB in Verbindung mit § 120 HGB.
 
61
Vgl. § 6 Aktiengesetz.
 
62
In der Praxis käme zum Zeitpunkt der Drucklegung noch 5,5% Solidaritätszuschlag hinzu. Vorab wäre ggf. auch die Gewerbesteuer zu berücksichtigen. Im Interesse einer einfachen Darstellung des Buchungsprinzips soll davon hier abgesehen werden.
 
63
Vgl. z. B. Heyd (2005), S. 67 ff.
 
64
Die Dividende wird – bezugnehmend auf den Kontenplan – auf das Zwischenkonto „(3360) Ergebnisausschüttung“ gebucht, bevor sie als Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern festgehalten wird. Aus diesem Grund sind in dem Beispiel zwei Dividendenbuchungen aufgeführt.
 
65
In unserem Beispiel würde die Rücklage nicht ausreichen, um den Bilanzverslust vollständig auszugleichen.
 
66
Vgl. z. B. Drosse/Stier (2005), S. 18 f.
 
67
Veröffentlichte Jahresabschlüsse in der Bundesrepublik Deutschland können im Internet unter www.​bundesanzeiger.​de eingesehen werden.
 
68
Zu dieser Unterscheidung vergleiche 1.2.2
 
69
Vgl. Abbildung1.​5
 
70
Vgl. dazu Gliederungspunkt 2.2.2, Abbildung 2.​3.
 
71
Vgl. z. B. Wöltje (2009), S. 213.
 
72
Interessierte werden z. B. verwiesen auf Busse von Colbe (2003).
 
Metadata
Title
Doppelte Buchführung
Author
Prof. Dr. Michael Reichhardt
Copyright Year
2013
Publisher
Springer Fachmedien Wiesbaden
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-02923-4_3