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1989 | Book | 2. edition

Einführung in das Prüfungs- und Revisionswesen

Lehrbuch für Studium und Praxis Prüfer · Prüfungsorgane · Prüfungshandlungen · Revisionsorgan · Revisionsaufgaben · Revisionsmethodik Zusammenarbeit Zwischen Abschlussprüfer und Revisor · Bundesdatenschutzgesetz

Authors: Wolfgang Korndörfer, Leonhard Peez

Publisher: Gabler Verlag

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Table of Contents

Frontmatter
A. Die Überwachung und Beratung der Unternehmung — Begriffliche Klarstellung und Abgrenzung
Zusammenfassung
Die Überwachung der Unternehmung gewinnt mit zunehmender Betriebsgröße, wachsender Diversifikation und immer komplizierter werdenden Betriebsabläufen ständig an Bedeutung. Wesen und Aufgaben betrieblicher Überwachung stehen deshalb am Anfang unseres Lehrbuchs. Da die Klarstellung einschlägiger Grundbegriffe notwendige Voraussetzung für das Verständnis einer jeden Abhandlung ist, wird der Leser anschließend mit dem spezifisch begrifflichen Instrumentarium vertraut gemacht, das den folgenden Ausführungen zugrundegelegt werden soll. Dies erscheint im Rahmen einer Lehre vom Revisions- und Prüfungswesen auch deshalb als wichtig, da vor allem die von Haus aus abstrakten Begriffe: Revision, Kontrolle und Prüfung trotz zahlreicher literarischer Versuche nicht immer eine eindeutige Abgrenzung erfahren haben. Teils werden diese Begriffe synonym gebraucht, teils werden sie sehr exakt — allerdings auf unterschiedliche Art und Weise — gegeneinander abgegrenzt. Insbesondere die in der Fachliteratur mit oftmals unterschiedlichem Inhalt verwendeten Begriffe: „interne“ und „externe“ Revision sowie „interne“ und „externe“ Prüfung führen auch deshalb zu einer Verwirrung des Lesers, weil sie oft den in der Umgangssprache der Praxis zu findenden Möglichkeiten einer Unterscheidung nicht entsprechen.
Wolfgang Korndörfer, Leonhard Peez
B. Prüfungswesen: Prüfer, Prüfungsorgane, Prüfungshandlungen im weiteren Sinne
Zusammenfassung
Die von uns entsprechend der Handhabung in der Praxis für die Vorgehensweise im Lehrbuch gewählte Zweiteilung in das Prüfungs- und das Revisionswesen wird nunmehr im zweiten Hauptteil mit der Behandlung des Prüfungswesens fortgesetzt. Dabei sollen zunächst Prüfer und Prüfungsorgane, die als Institutionen Prüfungen in Betriebswirtschaften vornehmen, behandelt werden. Der Bedeutung in der Praxis entsprechend steht die Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer, deren berufsspezifische Fragen und Probleme erörtert werden sollen, im Mittelpunkt. Daneben sollen außerdem der Beruf des vereidigten Buchprüfers sowie die genossenschaftlichen Prüfungsverbände und die Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände exemplarisch für die sonstigen Prüfungsorgane dargestellt werden.
Wolfgang Korndörfer, Leonhard Peez
C. Internes Revisionswesen: Revisionsorgan, Revisionsaufgaben, Revisionsmethodik
Zusammenfassung
Im dritten Hauptteil wird das Interne Revisionswesen behandelt. Dabei geht es um die Darstellung der Ziele und Aufgaben der Internen Revision sowie um die Organisation der Revisionsarbeit. Die Einzelaufgaben kann der Interne Revisor nur bewältigen, wenn in der Unternehmung ganz bestimmte Voraussetzungen für seine Aufgabenerfüllung geschaffen werden. Hier ist vor allen Dingen die Geschäftsleitung gefordert, die der Internen Revision eine unabhängige Einordnung in die Unternehmensorganisation gewähren und sie mit einer der objektiven Überwachungstätigkeit entsprechenden Autorität ausstatten muß. Die Interne Revision kann den ihr übertragenen Aufgaben ferner nur dann nachkommen, wenn ihre Mitarbeiter die anforderungsgerechte Qualifikation haben: Das Anforderungsprofil des Revisors gilt als sehr anspruchsvoll.
Wolfgang Korndörfer, Leonhard Peez
D. Möglichkeiten einer Zusammenarbeit Zwischen Abschlußprüfer und Revisor
Zusammenfassung
Bei seinen durch Gesetz und Verordnung zwingend vorgeschriebenen Prüfungen hat der Abschlußprüfer im öffentlichen Interesse eine öffentliche Funktion zu erfüllen. Dabei ist er durch gesetzliche Vorschriften, durch das Berufsrecht und die Grundsätze der Berufsausübung gebunden. Die Revision dagegen arbeitet in ihrer Zielsetzung, das Unternehmen vor Schaden aller Art zu bewahren, im Interesse und als Instrument der Unternehmensführung; Funktion und Wirkung der Unternehmensrevision sind damit rein unternehmensintern. Trotz unterschiedlicher Aufgaben und Ziele wird eine Zusammenarbeit Zwischen Abschlußprüfer und Revisor seit Jahren in der einschlägigen Literatur diskutiert und in der Praxis mit Erfolg praktiziert. Entsprechend den Grundsätzen der Berufsausübung herrscht in der Prüfungspraxis Übereinstimmung darüber, daß die Ergebnisse der Revision immer nur als Ergänzung und niemals als Ersatz der Prüfung dienen können. Welcher Spielraum für eine Zusammenarbeit Zwischen Prüfung und Revision unter Beachtung dieser einschränkenden Prämisse dann noch bleibt, soll in der folgenden Abhandlung geklärt werden.
Wolfgang Korndörfer, Leonhard Peez
E. Prüfungs-/Revisionshandlungen im engeren Sinne (Prüfungs- bzw. Revisionstechniken)
Zusammenfassung
Im folgenden Kapitel wird die seither in der Darstellung von uns gewählte Zweiteilung in das Prüfungswesen einerseits und das Revisionswesen andererseits aufgegeben. Während sich bisher eine solche Zweiteilung anbot, um die Prüfungsorgane und deren Aufgaben von den Organen und Zielen der Revision abzugrenzen und darüber hinaus die jeweils spezifischen Handlungen zu erläutern, die notwendig sind, um eine Prüfung bzw. eine Revision zu planen, durchführen und über deren Ergebnis berichten zu können, werden wir nun bei der Darstellung der Prüfungs-/Revisionshandlungen im engeren Sinne versuchen, Vorgehensweisen, Techniken und Fertigkeiten zu beschreiben, mit denen Prüfer und Revisor an die eigentliche Buchprüfung bzw. an die Buchrevision herangehen. Bei der Handhabung dieser Techniken in der Praxis kann man kaum Unterschiede Zwischen dem Durchführen einer Buchprüfung im Rahmen einer Abschlußprüfung und einer Buchrevision innerhalb der Arbeit der Revision feststellen.
Wolfgang Korndörfer, Leonhard Peez
6. F. Prüfungs-/Revisionswesen und Bundesdatenschutzgesetz
Zusammenfassung
Das „Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz — BDSG)“1 trat am 1. Januar 1978 in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen die schutzwürdigen Belange des Bürgers bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten vor Mißbrauch geschützt werden. Personenbezogene Daten — das sind Einzelangaben über persönliche (z. B. Name, Konfession) und sachliche (z. B. Einkommen, Vermögen) Verhältnisse einer natürlichen Person (vgl. § 2 Abs. 1 BDSG) — dürfen in der öffentlichen Verwaltung und in Unternehmen der privaten Wirtschaft nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung wirksamer Datensicherungsmaßnahmen verarbeitet werden. Ohne jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten — dies sei am Rande vermerkt — wäre der alltägliche Geschäftsverkehr ja nicht möglich. Maßnahmen für einen wirksamen Datenschutz müssen dabei aber beachtet werden. Das BDSG stellt solche Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten und zu deren Schutz auf. Für die Überwachung dieser Regeln, der Datenschutz- und Datensicherungsvorschriften, sind der betriebliche Datenschutzbeauftragte, die Interne Revision sowie Wirtschaftsprüfer und Datenschutzprüfer zuständig.
Wolfgang Korndörfer, Leonhard Peez
G. Anlagen
Zusammenfassung
Der Bundesminister der Finanzen, Bonn, den 5. Juli 1978, IV A 7 - S 0316 - 7/78 Finanzminister (Finanzsenatoren der Länder)
Wolfgang Korndörfer, Leonhard Peez
Backmatter
Metadata
Title
Einführung in das Prüfungs- und Revisionswesen
Authors
Wolfgang Korndörfer
Leonhard Peez
Copyright Year
1989
Publisher
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-83773-8
Print ISBN
978-3-409-35233-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-83773-8