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2020 | OriginalPaper | Chapter

1. Einführung

Author : Hans Werner Streicher

Published in: Digitale Transformation in der öffentlichen Verwaltung

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

In der politischen Tagesrhetorik wird heute überwiegend der Begriff Digitalisierung verwendet. Tatsächlich wird aber digitalisiert, seit Computer erfunden wurden. Der Öffentlichkeit wird suggeriert, dass die flächendeckende Verfügbarkeit von Breitband bzw. 5G-Netzen die Lösung aller digitalen Problemstellungen wäre. In der Praxis ist das aber leider so nicht der Fall, denn Breitband und 5G sind nur – wenn auch fortgeschrittene – Übertragungstechnologien. Das erste Kapitel beschäftigt sich mit den beiden Begriffen Digitalisierung und digitaler Transformation, denn in der Praxis tragen sie große Unterschiede in sich. Die digitale Transformation einer Verwaltungsaufgabe ist jedenfalls viel umfassender, denn sie betrachtet die gesamte Prozesskette vom Kunden (Antragsteller) bis zur zuständigen Behörde und wieder zurück zum Antragsteller. Die Problemstellungen dabei sind ungleich höher, als bei der Digitalisierung, wo es hauptsächlich um Daten oder singuläre Softwarelösungen in öffentlichen Organisationen geht.

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Footnotes
1
Es ist hier keinesfalls die Kommunikation per E-Mail gemeint, sondern eine technisch und organisatorisch abgesicherte direkte Verfahrensabwicklungen auf höchstem Vertrauensniveau zwischen Bürger und Public Sector.
 
2
Die österreichische Autobahnbetriebsgesellschaft ASFINAG hat mit der digitalen Vignette einen Riesenerfolg gelandet. Das integrierte digitale Verkaufssystem ging im November 2017 in Betrieb und hat seither mehr als die Hälfte der Vignettenkunden erreicht, die dieser Innovation vertrauen. Der Webshop alleine reichte dafür aber nicht, sondern nur die Kombination von elektronischem Verkauf und staufreier elektronischer Kontrolle der berechtigten Fahrzeugkennzeichen aus dem Fließverkehr heraus ermöglichte den disruptiven Erfolg.
 
3
Oren Harari (1949–2010) war Professor an der Universität von San Francisco.
 
4
In den Unternehmensorganisationen kommt darüber hinaus in vielen Fällen z. B. noch die Bewältigung von disruptiven Geschäftsmodellen hinzu, auf die hier nicht näher eingegangen wird.
 
5
DACH: Abkürzung der Länder-Codes von Deutschland, Österreich und Schweiz.
 
6
VBÄ: Vollbeschäftigten-Äquivalent. Die Zahlen aus stammen aus dem Jahr 2017, nicht enthalten sind ausgegliederte Einrichtungen und Betriebe.
 
7
Die elektronische Identität (E-ID) dient dem Nachweis der eindeutigen Übereinstimmung von vorhandenen Identifikationsmerkmalen in zentralen Registern und der natürlichen Person, die ein digitales Service nutzen will.
 
8
Damit könnte der Bürger bisherige analoge Gewohnheiten beibehalten. Gleichzeitig werden Behörden und Dienststellen aber dadurch gezwungen, sowohl eine digitale als auch eine analoge Kommunikations- bzw. Verfahrensvariante anzubieten. Man darf gespannt sein, ob die politische Ebene in Zukunft die dafür notwendige, höhere Ressourcenausstattung für die Verwaltungsorganisationen bereitstellen wird – auch Optimisten bezweifeln das.
 
9
Die konkrete Identitätsfeststellung bei einer Flugbuchung erfolgt dann durch behördliche Prozesse am Flughafen und ist daher (noch) nicht Teil der Anforderungen bei der Flugbuchung.
 
10
Derzeit sind in Österreich ungefähr 1,8 Millionen Signaturen aktiviert, die täglich mindestens 70.000x im Kontakt mit dem Public Sector genutzt werden.
 
11
Städte mit eigenem Stadtrecht (Statut).
 
12
Land Oberösterreich, Umweltdirektion, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht. Die AUWR ist die zentrale Fachabteilung für die genannten Rechtsbereiche und wird dort in vielen Materiengesetzen als sachlich und örtlich zuständige Behörde tätig.
 
Literature
Metadata
Title
Einführung
Author
Hans Werner Streicher
Copyright Year
2020
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-60938-5_1