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2004 | Book | 2. edition

Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre

Author: Michael Wehrheim

Publisher: Gabler Verlag

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About this book

Der Einkommensteuer fällt im Rahmen des deutschen Steuersystems eine besondere Bedeutung zu, da durch sie sowohl nahezu alle Haushalte als auch eine Vielzahl der deutschen Unterneh­ men erfasst werden. Die Einkommensteuer hat außerdem weitreichende Auswirkungen auf andere Bereiche des Steuersystems, da einkommensteuerliche Wertungen und Bemessungs­ grundlagen, beispielsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb, von anderen Steuerarten, wie Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer, teilweise übernommen werden. Auch ist die festzuset­ zende Einkommensteuer selbst Bemessungsgrundlage flir sogenannte Zuschlagsteuern; in der Bundesrepublik Deutschland werden derzeit die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag dergestalt erhoben. Aufgrund der folglich großen Relevanz, welche der Einkommensteuer zufällt, ist es ratsam, diese nicht nur bezüglich ihrer rechtlichen Einzelregelungen, sondern auch hinsichtlich ihres Gesamtaufbaus und ihrer Stellung im deutschen Steuersystem hinreichend zu erfassen. Die Einkommensteuer berücksichtigt stärker als dies bei anderen Steuerarten üblich ist die Gesichtspunkte der Steuergerechtigkeit. Aus diesem Grund erfordert die Veranlagung der Ein­ kommensteuer einen größeren Verwaltungsaufwand und umfangreichere Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. Daher werden im ersten Abschnitt Begriffe erläutert, die zum grundlegenden Verständnis der Besteuerung notwendig sind. Daraufhin erfolgt eine grundlegende Charakterisierung der Ein­ kommensteuer. In den weiteren Abschnitten schließen sich detaillierte Ausflihrungen zu deren Ermittlung unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und sachlichen Komponente an.

Table of Contents

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Der Einkommensteuer fällt im Rahmen des deutschen Steuersystems eine besondere Bedeutung zu, da durch sie sowohl nahezu alle Haushalte als auch eine Vielzahl der deutschen Unternehmen erfasst werden. Die Einkommensteuer hat außerdem weitreichende Auswirkungen auf andere Bereiche des Steuersystems, da einkommensteuerliche Wertungen und Bemessungsgrundlagen, beispielsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb, von anderen Steuerarten, wie Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer, teilweise übernommen werden. Auch ist die festzusetzende Einkommensteuer selbst Bemessungsgrundlage für sogenannte Zuschlagsteuern; in der Bundesrepublik Deutschland werden derzeit die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag dergestalt erhoben. Aufgrund der folglich großen Relevanz, welche der Einkommensteuer zufällt, ist es ratsam, diese nicht nur bezüglich ihrer rechtlichen Einzelregelungen, sondern auch hinsichtlich ihres Gesamtaufbaus und ihrer Stellung im deutschen Steuersystem hinreichend zu erfassen.
Michael Wehrheim
2. Grundlagen der Einkommensermittlung
Zusammenfassung
Die Summe der Einkünfte aus sieben speziell definierten und genau gegeneinander abgegrenzten Einkunftsarten bildet das Steuerobjekt der Einkommensteuer. Die sieben Einkunftsarten sind gemäß § 2 Abs. 1 EStG:
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und
  • sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.
Michael Wehrheim
3. Exkurs: Die Steuerbilanz
Zusammenfassung
Innerhalb des Maßgeblichkeitsprinzips ist zwischen einer formellen, einer materiellen und einer umgekehrten Maßgeblichkeit zu unterscheiden:
  • Unter der formellen Maßgeblichkeit versteht man die Maßgeblichkeit der konkreten Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Der Steuerpflichtige ist bei der Ausübung einkommensteuerlicher Wahlrechte hinsichtlich Ansatz und Bewertung an den konkret gewählten Ansatz in der Handelsbilanz gebunden, soweit dieser steuerlich zulässig ist.
  • Die materielle Maßgeblichkeit hingegen ist die Maßgeblichkeit des Handels-(bilanz)-rechts für die Gewinnermittlung in der Steuerbilanz. Demnach ist steuerlich zu aktivieren/passivieren, was handelsrechtlich aktiviert/passiviert wird.
Michael Wehrheim
4. Die Einkunftsarten des Einkommensteuerrechts
Zusammenfassung
Eine Definition land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit lässt das Gesetz zwar vermissen, grundsätzlich aber lässt sich Land- und Forstwirtschaft als „planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse“ bezeichnen, R 135 Abs. 1 S. 1 EStR. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Feldwirtschaft, Tierzucht, Tierhaltung und Forstwirtschaft. In § 13 Abs. 1, 2 und § 14 EStG findet sich eine Aufzählung der dieser Einkunftsart zuzuordnenden Einkünfte. Diese sind unter anderem:
  • Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und Einkünfte aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen, § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStQ
  • Einkünfte aus der Tierzucht und Tierhaltung unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG,
  • Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung, § 13 Abs. 1 Nr. 2 EStG,
  • Einkünfte aus Jagd, soweit diese mit dem Betrieb einer Land- oder Forstwirtschaft im Zusammenhang steht, § 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG,
  • Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i.S.d. § 3 Abs. 2 KStG.
Michael Wehrheim
5. Berücksichtigung der Persönlichen Leistungsfähigkeit
Zusammenfassung
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich aus der Differenz zwischen der Summe der Einkünfte, die sich aus den verbleibenden positiven Einkünften ermittelt, eines Altersentlastungsbetrages gemäß § 24a EStG, eines Entlastungsbetrages für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG und einem Abzugsbetrag für Land- und Forstwirte gemäß § 13 Abs. 3 EStG, welcher hier vernachlässigt wird (§ 2 Abs. 3 EStG).
Michael Wehrheim
6. Ermittlung der Einkommensteuerschuld
Zusammenfassung
Die tarifliche Einkommensteuer wird gemäß § 2 Abs. 5 EStG von dem zu versteuernden Einkommen ermittelt. Dieser ermittelte Steuerbetrag ergibt sich aufgrund der Anwendung des Grundtarifs oder Splittingtarifs (Splitting-Verfahren) gemäß § 32a EStG bzw. nach Anwendung des Progressionsvorbehalts gemäß § 32b EStG oder durch Berücksichtigung eines begrenzten Steuersatzes.
Michael Wehrheim
7. Besteuerung Ausgewählter Rechtsformen
Zusammenfassung
Neben den reinen Kapital- bzw. Personengesellschaften existieren noch Rechtsformtypen, die zwischen diesen beiden Grundformen liegen. Eine besonders bedeutsame Form der Typenvermischung ist die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Personengesellschaft, die sog. Kapitalgesellschaft & Co. Die am weitesten verbreitete Form bildet die Beteiligung einer GmbH an einer KG. Die Gestaltungen AG & Co. KG, GmbH & Co. OHG und AG & Co. OHG sind hingegen relativ selten.
Michael Wehrheim
8. Steuerbelastungsvergleich Ausgewählter Rechtsformen
Zusammenfassung
Nachdem in Kapitel 7 die Besteuerungsmethodik ausgewählter Rechtsformen qualitativ dargestellt wurde, umfasst der abschließende Teil einen quantitativen Steuerbelastungsvergleich ausgewählter Rechtsformen. Dieser wird mit Hilfe einer kasuistischen Veranlagungssimulation durchgeführt. Es werden eine „reine“ Personengesellschaft (OHG), eine „reine“ Kapitalgesellschaft (GmbH) und die in der Praxis gängigsten Mischformen GmbH & Co. KG und (klassische) Betriebsaufspaltung gegenübergestellt. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wird nur auf die laufende Besteuerung eingegangen und dies auch nur, soweit sie zu einer unterschiedlichen Belastung bei den in den Vergleich einbezogenen Rechtsformen führt. Unbeachtet bleiben zudem die Belastungswirkungen anderer, nicht aus dem jeweiligen Unternehmen resultierender Einkünfte auf die Progression der Einkommensbesteuerung der Gesellschafter. Steuervorauszahlungen werden ebenso außer Acht gelassen. Bereits an dieser Stelle sei zudem der Hinweis erlaubt, dass trotz erheblicher steuerlicher Belastungsunterschiede der einzelnen Rechtsformen in der Bundesrepublik Deutschland die außersteuerlichen Entscheidungsmerkmale der einzelnen Gesellschaftsformen bei einer Rechtsformwahl niemals unberücksichtigt bleiben sollten. Zudem ist es wichtig, bereits hier darauf hinzuweisen, dass — obwohl im nachfolgenden Belastungsvergleich auch unterschiedliche Szenarien durchgespielt werden — aufgrund eines Steuerbelastungsvergleichs keine generalisierenden Aussagen getroffen werden können.
Michael Wehrheim
Backmatter
Metadata
Title
Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre
Author
Michael Wehrheim
Copyright Year
2004
Publisher
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-93153-5
Print ISBN
978-3-409-21754-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-93153-5