Zusammenfassung
Die Einkommensteuer soll nach der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen bemessen werden. Das Einkommen ist die weithin akzeptierte (aber keineswegs unumstrittene) Maßgröße steuerlicher Leistungsfähigkeit. Die Gleichmäßigkeit der Einkommensbesteuerung ist gewahrt, wenn Personen mit gleichem Einkommen vor Steuern (also gleicher Leistungsfähigkeit) auch über ein gleiches Einkommen nach Steuern verfügen (horizontale Steuergerechtigkeit). Demgegenüber zielt die vertikale Steuergerechtigkeit auf die Frage, inwieweit Steuerpflichtige mit unterschiedlich hohen Einkommen, also unterschiedlicher Leistungsfähigkeit, unterschiedlich hoch belastet werden sollen. Vertikale Steuergerechtigkeit wird durch den jeweils geltenden (direkt) progressiven Tarif der Einkommensteuer konkretisiert. Nach dem Tarif 2021 schuldet keine Einkommensteuer, wer ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 9744 Euro (Grundfreibetrag) aufweist; der niedrigste Einkommensteuersatz beträgt 14 v.H., und er wächst mit steigendem Einkommen auf einen Satz von 45 v.H., der ab einem zu versteuernden Einkommen von 274.613 Euro gilt.