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2021 | OriginalPaper | Chapter

1. Einleitung und Überblick

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Zusammenfassung

Im Zentrum des Buches steht die Bedeutung der Arbeitsguthaben der Banken bei der Zentralbank und ihrer Rolle beim unbaren Zahlungsverkehr zwischen Banken. In Form von Thesen werden in diesem Kapitel die wichtigsten Fragen und Themen vorgestellt, die im Buch behandelt werden. Neben dem Zahlungsverkehr zwischen Banken geht es dabei auch um die Verwendung des Buchgelds der Zentralbank durch den Staat. Die Thesen thematisieren auch Auffassungen in den Medien zu den Negativzinsen, diskutiert wird auch das Instrument der Ausgleichsforderungen im Fall einer Finanzkrise, die neuen digitalen Bezahlformen sowie die Einschätzung der TARGET2-Salden.

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Footnotes
1
Bilanztechnische Darstellung meint, dass finanzielle Sachverhalte und Prozesse in Form von T-Konten analog einer Bilanz dargestellt werden, um diese zu visualisieren. Die Grundlagen der Bilanztechnik werden Kap. 9 Anlage 1 zusammengefasst. Zudem sind in Anlage 1 ausgewählte Konzepte und Instrumente der Geldpolitik kurz zusammengefasst.
 
2
Unter „Sorten“ versteht man die Banknoten eines anderen Währungsgebietes. Banknoten der Schweiz wären in Italien „Sorten“, Euro-Banknoten dagegen in der Schweiz „Sorten“.
 
3
Sogenanntes „Regionalgeld“ bzw. „Regionalwährungen“ werden hier im Weiteren nicht betrachtet, da insoweit irrelevant. Für weitere Informationen vgl. Rösl, 2006.
 
4
Eine Ausnahme ist, wenn der Überweisungseingang ohne weitere Zwischenbuchung zur Tilgung von Kreditverbindlichkeiten gebucht würde. Dann entstünde – auch nicht für eine logische Sekunde - kein neues Geld beim Empfängerinstitut, sondern die Forderungen an andere Banken nehmen zu, die Forderungen der Bank an Kunden gehen zurück („Aktivtausch“). In der Regel würde ein Zahlungseingang allerdings zuerst auf dem Sichteinlagenkonto bzw. „Girokonto“ gebucht, es käme also zur Zwischenbuchung.
 
5
Bank for International Settlements, 2003, S. 1 („… Confidence in commercial bank money lies in the ability of commercial banks to convert their sight liabilities into the money of another commercial bank and/or into central bank money upon demand of their clients … convertibility of other monies into central bank money at par value …“) sowie S. 6 („… the composite of central bank and commercial bank money convertible at par … is essential to the safety and efficiency of the financial system and should remain the basis of the singleness of the currency“).
 
6
Die rechtlich selbstständige Tochterbank einer deutschen Bank in den USA ist insoweit ein US-Institut, eine amerikanische Tochterbank in Frankfurt ist entsprechend ein inländisches Institut, das selbstverständlich über die Verlängerung seiner Bilanz in Form eingeräumter Sichteinlagen Euro emittieren kann. Der Sitz ist entscheidend, nicht die Eigentümerschaft.
 
7
Indirekt kann diesen privaten Nichtbanken aber über die Einbeziehung des – als Kontoinhaber zugelassenen – Staates gleichwohl Liquidität zufließen: Der Staat verschuldet sich zusätzlich, verkauft Anleihen an die Banken, die diese an das Eurosystem weiterverkaufen. Für die Banken wäre das Zentralbankgeld ein durchlaufender Posten. Gibt der Staat dann die zusätzlich aufgenommenen Mittel wieder aus, kommt dies den privaten Nichtbanken in Form steigender Guthaben bei ihren Banken zugute, bei den Banken steigen die Zentralbank-Guthaben wieder an, vgl. ausführlicher Abschn. 3.​3.
 
8
Auch wenn natürlich ein empirischer Zusammenhang zwischen Ausweitung der Geldmenge und zunehmendem Bedarf an Zentralbankgeld besteht, sind bei der Kreditvergabe einer Bank nicht die bereits vorhandenen Zentralbankgeldreserven ausschlaggebend, sondern mikroökonomische Überlegungen (angestrebte Eigenkapitalverzinsung, Ausfallwahrscheinlichkeit, Verwaltungsaufwand, Zinsniveau). Der durch eine Kreditvergabe steigende Zentralbankgeldbedarf ist dann nur noch eine Residualkomponente, die ggfls. am Geldmarkt oder in der Spitzenrefinanzierungsfazilität gedeckt wird.
 
9
In Abschn. 3.​8 wird näher auf dieses Konzept eingegangen.
 
10
Haidt, 2019.
 
11
Vgl. Europäische Zentralbank 2014a.
 
12
Im Beschluss des EZB-Rates vom 4. Juni wurde der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 0,00 %, 0,25 % bzw. −0,50 % belassen.
 
13
Mit dem geldpolitischen Beschluss des EZB-Rates vom 12. September 2019 (−0,5 % Einlagefazilität) wurde ab dem 30. Oktober 2019 ein Teil der Überschussreserven (auf Konten außerhalb der Einlagefazilität) von der Negativverzinsung ausgenommen. Er beträgt vorerst das Sechsfache des Reserve-Solls. Vgl. Europäische Zentralbank 2019.
 
14
Natürlich könnten die Geschäftsbanken, die Wertpapiere des Staates bei der Erstemission (also am Primärmarkt) erwerben, auch – statt mit Zentralbankgeld – mit ihren eigenen Verbindlichkeiten „bezahlen“, also dem Staat ein Konto bei sich mit Sichteinlagen im jeweiligen Geschäftsbankengeld einräumen. Aber erstens präferiert der Staat Zentralbankgeld als Zahlungsmittel (vielseitigere Verwendbarkeit, höhere Liquidität, Ausfallsicherheit), und zweitens wäre die Unterhaltung einer Vielzahl von Konten des Staates bei einer Vielzahl von Geschäftsbanken sehr ineffizient. Buchgeld der Banken ist damit in geringerem Maße liquid aus Sicht des Staates.
 
15
Artikel 123 Abs. (1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) besagt: „Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als „nationale Zentralbanken“ bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.“
 
16
Diese Messung bezieht sich aber vor allem auf die Zeit vor der lockeren Geldpolitik in Form negativer Zinsen und der Anleihekäufe, die den Umfang des Zentralbankgeldes extrem ansteigen ließen. Vgl. Tab. 6.​1 und 9.​3 sowie Kap. 9 Anlage 7, Tab. 9.​59.​8.
 
17
Falls die Banken diese Auslandsforderungen („Devisen“) an die Zentralbank verkaufen, fungieren diese in der Zentralbankbilanz als Währungsreserven. Letztere erhöhen sich auch, wenn die Zentralbank mit diesen Forderungen gegen ausländische Banken dann Anleihen des dortigen Staates erwirbt. Es wäre ein reserveneutraler Aktivtausch.
 
18
Vgl. Sinn 2018, S. 12 f.
 
19
Vgl. Deutscher Bundestag 2018.
 
Literature
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Metadata
Title
Einleitung und Überblick
Author
Hans F. Bauer
Copyright Year
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-34245-6_1