1998 | OriginalPaper | Chapter
Einleitung
Author : Markus König
Published in: Anlegerschutz im Investmentrecht
Publisher: Deutscher Universitätsverlag
Included in: Professional Book Archive
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Wie die regelmäßigen Veröffentlichungen des Bundesverbandes der Deutschen Investment-Gesellschaften e.V. (BVI) belegen, hat sich das Investmentsparen zu einem der erfolgreichsten Anlagesegmente des deutschen Kapitalmarktes entwickelt. Daß diese Erfolgsgeschichte weitergeschrieben wird, deutet sich bereits an. So ist im Zuge des Dritten Finanzmarktförderungsgesetzes1 die Palette der Fondsarten insbesondere um Altersvorsorge-Sondervermögen ergänzt worden. Damit setzt sich die seit der Verabschiedung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften2 (KAGG) zu beobachtende Anpassung des Investmentrechts an die veränderten Marktbedingungen fort. Die vielfach in den Medien geäußerte Zuversicht der Investmentbranche3 — insbesondere im Hinblick auf die Verwaltung von Mitteln zur privaten Altersvorsorge — darf jedoch nicht von möglichen Nachteilen ablenken, die mit dieser Entwicklung verbunden sind. Die Notwendigkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Investmentsparen wurde durch die Ereignisse bei der Deutschen Morgan Grenfell, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bank AG, in das Bewußtsein der Öffentlichkeit gerückt. Von ungleich größerer Bedeutung als dieser spektakuläre Einzelfall eines kriminellen Fondsmanagers sind aber die der Öffentlichkeit und damit auch dem Anleger verborgenen Nutzungen des angesammelten Kapitals durch Dritte. Führt man sich vor Augen, daß die deutschen Kapitalanlagegesellschaften zum Ende des Jahres 1997 Mittel in einer Größenordnung von ca. DM 900 Mrd. verwaltet haben,4 ist das damit verbundene Einflußpotential für Fondsverwaltungen, Anteileigner der Kapitalanlagegesellschaften und Depotbanken kritischen Interesses gewiß. Es liegt daher nahe, daß im Zusammenhang mit der allgemeinen Diskussion um die „Macht der Banken“5 auch die Rolle der Kapitalanlagegesellschaften in den Mittelpunkt des Interesses rückt.6 Die angesprochene Kritik konzentriert sich dabei vor allem auf die gezielte Beeinflussung durch Kreditinstitute, die in vielfältigen Beziehungen zu den Kapitalanlagegesellschaften stehen.