2009 | OriginalPaper | Chapter
Einleitung
Published in: Europa zwischen Nationalstaat und Integration
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Als die Staats- und Regierungschefs Deutschlands, Frankreichs, Italiens und der Benelux-Staaten am 25. März 1957 den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Rom unterzeichneten, legten sie den Grundstein für eine Organisation, die sich bis heute grundlegend von allen anderen internationalen Zusammenschlüssen unterscheidet. Denn sie taten dies „in dem festen Willen, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen“ und „entschlossen, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen“ (Präambel EWGV). Die prominente Stelle direkt am Anfang der Präambel des EWG-Vertrags zeigt die herausgehobene Bedeutung, die die Staats- und Regierungschefs dem Prozess der allmählichen Integration beimaßen. Es geht um eine möglichst dichte Verknüpfung der Völker und Staaten in Europa, um gemeinsames Handeln und eine langfristig und zukunftsoffen angelegte Verflechtung von Nationen und Nationalstaaten. Sie sind bis heute die Grundpfeiler der Integration geblieben.