Skip to main content
Top
Published in:
Cover of the book

2016 | OriginalPaper | Chapter

1. Einleitung

Author : Tim Jesgarzewski

Published in: Wirtschaftsprivatrecht

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
loading …

Zusammenfassung

Nirgends auf der Welt ist das Wirtschaftsleben so verrechtlicht wie in Deutschland. Dies schafft ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für Unternehmen. Gleichzeitig stellt es aber auch hohe Anforderungen an eine erfolgreiche Unternehmensführung. Um sich am Markt durchzusetzen, bedarf es nicht nur betriebswissenschaftlichen Wissens, sondern auch der Kenntnis rechtlicher Erfordernisse und Voraussetzungen. Die Zeiten, in denen Verträge per Handschlag geschlossen wurden und der redliche Bremer Kaufmann sich auf die Verjährungseinrede nicht beruft, sind vorbei.

Dont have a licence yet? Then find out more about our products and how to get one now:

Springer Professional "Wirtschaft+Technik"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft+Technik" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 102.000 Bücher
  • über 537 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Automobil + Motoren
  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Elektrotechnik + Elektronik
  • Energie + Nachhaltigkeit
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Maschinenbau + Werkstoffe
  • Versicherung + Risiko

Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Springer Professional "Wirtschaft"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 67.000 Bücher
  • über 340 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Versicherung + Risiko




Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Footnotes
1
Eine vertiefte Einführung bietet etwa Streinz (2012) m. w. N.
 
2
Ausführlich BGH, Urt. v. 24.09.1998 – IX ZR 425/97=NJW 1998, 3709.
 
3
Zur Kaufmannseigenschaft einer GmbH später unter Abschn. 6.​1.
 
4
Zur Vertiefung s. etwa bei Medicus und Petersen (2015); Musielak (2015).
 
5
Der Begriff Anspruchsgrundlage ist gesetzlich nicht definiert, vgl. aber § 194 BGB.
 
6
Zu den Mindestanforderungen an einen Kaufvertrag vgl. BGH, Urt. v. 02.02.1964 – VIII ZR 59/59 = NJW 1960, 674.
 
7
Siehe dazu später unter Abschn. 4.​1.
 
8
Zu den §§ 812 ff. BGB s. unter Abschn. 4.​2.
 
9
Siehe unter Abschn. 5.​1.
 
10
Abschlusszwang besteht nur ganz ausnahmsweise durch einzelne gesetzgeberische Entscheidungen, etwa bei öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitswesen oder in Bereichen der Daseinsvorsorge; dies gilt auch für Abschlussverbote wie etwa die Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel nach den §§ 43 ff. AMG.
 
11
Zur Möglichkeit der stillschweigenden Vertragsbegründung BGH, Urt. v. 13.07.2005, VIII ZR 255/04=NJW 2005, 2620.
 
12
Dies gilt neben der Vertragsfreiheit auch für die hier nicht näher zu beleuchtende Testierfreiheit nach § 1937 BGB.
 
13
Siehe dazu ausführlich unter Abschn. 2.​2.
 
14
Vgl. etwa den Schutz von Bürgen im Familienkreis, dazu grundlegend BVerfG, Beschl. v. 19.10.1993 – 1 BvR 567/89=BVerfGE 89, 214; oder die Rechtsprechung zu Eheverträgen zum Nachteil der Ehefrau BVerfG, Urt. v. 06.02.2001 – 1 BvR 12/92=NJW 2001, 957.
 
15
Etwa die Bedeutung von Treu und Glauben i. V. m. den §§ 133, 157 BGB bei der ergänzenden Vertragsauslegung. Für Details muss wegen der Fülle von Anwendungsfällen auf die einschlägige Kommentarliteratur verwiesen werden.
 
16
Dazu unter Abschn. 2.2.4.
 
17
Vgl. etwa unter Abschn. 2.​2.
 
18
BVerfG, Beschl. v. 19.10.1993 – 1 BvR 567/89=BVerfGE 89, 214.
 
19
Eine Aufzählung findet sich in Palandt/Ellenberger (2015), BGB, § 227, Rn. 3.
 
20
BGH, Urt. v. 14.06.1972 – 2 StR 679/71=NJW 1972, 1822.
 
Metadata
Title
Einleitung
Author
Tim Jesgarzewski
Copyright Year
2016
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-11845-7_1