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2008 | Book

Electronic Banking und Datenschutz

Rechtsfragen und Praxis

Authors: Thomas Kahler, Dr. Stefan Werner

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

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Das Buch behandelt Rechtsfragen des elektronischen Geschäftsverkehrs und des Datenschutzes in der Kreditwirtschaft. Schwerpunkte bilden neben Fragen der rechtlichen Gestaltung von Verträgen des Electronic-Banking haftungs- und beweisrechtliche Probleme sowie die Bedeutung des Datenschutzes und des Bankgeheimnisses insbesondere für das Privatkundensegment von Kreditinstituten. In einem ersten Teil werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bankgeschäfte über Fernabsatzmedien anhand der von der deutschen Kreditwirtschaft angebotenen Verfahren dargestellt. Der zweite Teil beschäftigt sich besonders mit dem Zusammenwirken von Datenschutz und Bankgeheimnis als Grundlage des Datenschutzes in der Bank. Zudem werden die relevanten Grundlagen des neuen Telemediengesetzes (TMG) dargestellt.

Table of Contents

Frontmatter

Electronic Banking

Frontmatter
1. Der Kontovertrag
Auszug
Die Nutzung von Bankdienstleistungen über Multimedia-Medien beginnt bereits bei der Begründung der Geschäftsbeziehung zur Bank — dem Abschluss des Kontovertrags. Allerdings ist diese nicht problemlos möglich.
2. Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Bankvertrag
Auszug
Von der Möglichkeit, ein Konto-oder Depot über das Internet zu eröffnen, ist die Frage zu trennen, ob und inwieweit es möglich ist, auf diesem Weg Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam in das Vertragsverhältnis einzubeziehen.
3. Der Internet-Einzelvertrag
Auszug
Wie bereits ausgeführt, wird im Bankbereich der Internet-Einzelvertrag durch Rahmenvereinbarungen, wie die Online-Banking-oder Homebanking-Bedingungen, geprägt. Der Bankkunde kann zwar einzelne Aufträge—z. B. Zahlungsaufträge oder Wertpapierorder—über das Internet erteilen, so dass ein Internet-Einzelvertrag zustande kommt, doch wird der Rahmen dafür durch die entsprechenden Bedingungswerke geprägt, die den Zugangskanal über das Online-Medium zur Bank, über den dann Einzelaufträge erteilt werden können, regelt. Allerdings lässt eine solche Rahmenvereinbarung die sich aus dem Einzelgeschäft ergebenden Rechte und Pflichten zumindest insoweit unberührt, als die für das spezielle Bankprodukt jeweils zusätzlich bestehenden Aufklärungspflichten auch dann eingehalten werden müssen, wenn der Zugang durch einen Online-Kanal vermittelt wird. Gleichwohl können sich daraus Modifikationen für diese Pflichten ergeben.
4. Zahlungsverkehr über Online-Medien
Auszug
Für den Zahlungsverkehr über Online-Medien gibt es verschiedene Verfahren, die mit unterschiedlichen Risiken für die Bankkunden verbunden sein können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Vertriebswegen unter Nutzung von Online-Medien, die auch für den Zahlungsverkehr zur Verfügung stehen, und speziellen Zahlungsverfahren, die unter Nutzung von Online-Medien ausgeführt werden können, ohne dass es dazu einer entsprechenden Online-Banking-Rahmenvereinbarung oder eines Interbankenabkommens bedarf.
5. Kartengestützter Zahlungsverkehr
Auszug
Bei den konventionellen Kartenverfahren ist zwischen dem Einsatz von Kreditkarten und ec-Karten zu unterscheiden. Da die Kreditkarte auf verschiedene Weise im Internet eingesetzt werden kann, ist ihr ein gesondertes Kapitel gewidmet, weshalb bei den konventionellen Kartenverfahren nur die Verfahren behandelt werden, die unter Einsatz einer ec-Karte ausgeführt werden können.
6. Risiken des elektronischen Zahlungsverkehrs über Online-Medien — Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesetzgebung und Rechtsprechung
Auszug
Die Risiken des elektronischen Zahlungsverkehrs im Internet lassen sich nicht einheitlich darstellen, da sie sich von Produkt zu Produkt unterscheiden. Gleiches gilt im Hinblick auf die Grenzen, die durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gezogen werden. Es kann nur versucht werden, anhand der einzelnen Produkte die Kernfragen herauszuarbeiten. Bei allen Verfahren stellen sich die Fragen nach der Beweislast und den Haftungsrisiken. Deshalb sollen diese nachfolgend behandelt und noch einmal im Zusammenhang dargestellt werden.
7. Netzgeld
Auszug
Im Bereich der speziellen Internet-Zahlungsverfahren ist es in den letzten Jahren nach einer anfänglichen Euphorie in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre zu einer Bereinigung gekommen. Die von deutschen Kreditinstituten angebotenen Verfahren CyberCash324 und eCash325sind in den Jahren 2000 und 2001 eingestellt worden,326 da sie sich am Markt nicht im gewünschten Umfange haben durchsetzen können. Dies mag auch damit zusammengehangen haben, dass es keinen branchenweiten Standard gegeben hat, sondern es sich um Insellösungen handelte, deren Einsatz dadurch schon beschränkt war.
8. Finanzdienstleistungen und verbundene Geschäfte
Auszug
Unter Berücksichtigung, dass es sich bei Bankdienstleistungen in der Regel nicht um körperliche Produkte handelt, sind diese für den Vertrieb über Fernkommunikationsmedien gut geeignet.332 Der Fernabsatz von Bank- und Finanzdienstleistungen bewegt sich dabei jedoch nicht im luftleeren Raum, sondern unterliegt allgemeinen und spezifischen Regeln, die entweder die Rechtsprechung für entsprechende Medien entwickelt hat oder die vom Gesetzgeber normiert worden sind. Für den Bereich des E-Commerce haben der deutsche und der europäische Gesetzgeber rechtliche Rahmenbedingungen entwickelt. Zu denken ist dabei auf nationaler Ebene an das IUKDG, das TDG sowie das SigG, auf europäischer Ebene an die E-Commerce-Richtlinie, die Signaturrichtlinie sowie die Fernabsatzrichtlinie mit den entsprechend nationalen Umsetzungsgesetzen.333 Weiterhin ergeben sich rechtliche Rahmenbedingungen aus der Kombination der Signaturrichtlinie mit dem Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften an den modernen Rechtsverkehr, das den Einsatz der elektronischen Form oder der elektronischen Signatur als Substitut zur gewillkürten und gesetzlichen Schriftform unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.334 Hinzugekommen ist speziell für den finanzwirtschaftlichen Bereich die Fernabsatzrichtlinie für Finanzdienstleistungen,335 die am 23.09.2002 vom Europäischen Parlament erlassen wurde, die das Nicht-Präsenz-Geschäft der Kreditinstitute regelt und in innerdeutsches Recht umgesetzt worden ist.

Datenschutz und Bankgeheimnis

Frontmatter
9. Einführung
Auszug
Die Geschichte des Bankgeheimnisses ist so alt wie die Geschichte der Banken selbst.352 Bereits die ersten italienischen Banken verpflichteten ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten: „Man gebe niemand Aufschluss über andere außer dem Anfragenden über sich selbst, desgleichen dessen Bevollmächtigten, Erben usw. bei Strafe des Amtsverlustes und noch größerer Strafe, je nach dem Gutachten des Vikars und der Zwölfe.“353
10. Das Verhältnis von Bankgeheimnis und Datenschutz
Auszug
Das Bankgeheimnis ist eine vertragliche Pflicht der Bank gegenüber ihren Kunden. Es ist i.d.R. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken fixiert und stellt damit einen festen Bestandteil der Vertragspflichten der Bank gegenüber den Kunden dar.382
11. Die Grundlagen des Bankgeheimnisses
Auszug
Die Rechtsgrundlage des Bankgeheimnisses ist der Vertrag zwischen dem Kunden und der Bank.396 In den Bankvertrag werden bei den privaten Banken die sog. AGB-Banken miteinbezogen. Dort lautet die Formulierung zum Bankgeheimnis wie folgt:
„Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.“397
12. Grundzüge des Datenschutzes
Auszug
Das BDSG schützt das Recht auf informationeile Selbstbestimmung natürlicher Personen.419 Es bildet die Grundlage des Datenschutzes in Deutschland.
13. Die Zulässigkeit der Verarbeitung von Kundendaten gemäß Bankgeheimnis und Datenschutz
Auszug
Eine Weitergabe von Kundeninformationen ist nach dem Bankgeheimnis nur aufgrund einer Einwilligung, einer gesetzlichen Offenbarungspflicht oder einer Bankauskunft zulässig.
14. Bankspezifische Verarbeitungsarten
Auszug
Banken haben durch die Kontenbewegungen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs eine Vielzahl von Informationen über ihre Kunden. Ein Teil dieser Daten sind jedoch für die Banken tabu. Dies geht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor. Der BGH hat entschieden, dass die Zahlungszwecke, die der Zahlungsanweisende an den Zahlungsempfänger weiterleitet und die den Grund der Zahlung näher beschreiben, nur für das Rechtsverhältnis zwischen Zahlungsanweisenden und Zahlungsempfänger bestimmt sind.550 Die Bank, die diese Zahlungszwecke in ihren elektronischen Datensätzen speichert, darf daher diese Zahlungszwecke nicht systematisch auswerten und für eigene Zwecke-z. B. das CRM-verwenden. Überweist z.B. ein Mieter an seinen Vermieter einen bestimmten Betrag und gibt den Zweck der Zahlung mit „Miete“ an, darf die Bank diesen Zahlungszweck nicht als Gegenstand einer systematischen Auswertung wählen. Die Bank darf also keine Auswertung durchführen, in der sie Mieter ermittelt, die einen bestimmten Betrag an Miete zahlen, um diesen Kunden eine Baufinanzierung anzubieten.
15. Datenschutz und Internet
Auszug
In das Telemediengesetz (IMG) erfolgt an dieser Stelle nur eine Einführung. Der wichtigste Anwendungsfall für das TMG im Bereich der Banken ist das Online-Banking. Das Online-Banking hat jedoch diverse Spezifika, so dass ein Großteil des TMG nicht relevant ist. Gleichwohl ist für die Praxis des Datenschutzes in der Bank die Kenntnis der wichtigsten Vorschriften des TMG unerlässlich.
16. Aktuelle Themen
Auszug
Im Rahmen einer spektakulären Firmeninsolvenz hat die Verletzung des Bankgeheimnisses eine besondere Rolle gespielt. Daher wird an dieser Stelle ausnahmsweise auf einen Fall eingegangen, der keinen Privatsondern einen Firmenkunden betrifft, da hieran die Haftung der Bank aufgrund des Bankgeheimnisses gut veranschaulicht werden kann. Eine Haftung aufgrund des Datenschutzes spielt hier keine Rolle, da keine personenbezogenen Daten betroffen sind.
17. Bewertung und Ausblick
Auszug
Die Grundidee dieser Darstellung über Bankgeheimnis und Datenschutz ist der Entwurf eines zusammenfassenden Überblicks über beide Säulen, die die Praxis des Datenschutzes in der Bank im Hinblick auf das Privatkundensegment prägen. Zwar werden sowohl in der datenschutzrechtlichen, als auch in der bankrechtlichen Literatur punktuell Probleme des Zusammenwirkens von Bankgeheimnis und Datenschutz dargestellt. Dies zeigt insbesondere die rege Diskussion um ein vermeintliches Abtretungsverbot von Forderungen aus Bankgeheimnis und Datenschutz. Eine systematische Gesamtdarstellung beider Bereiche wurde aber - soweit ersichtlich - noch nicht unternommen.
Backmatter
Metadata
Title
Electronic Banking und Datenschutz
Authors
Thomas Kahler
Dr. Stefan Werner
Copyright Year
2008
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-540-72224-3
Print ISBN
978-3-540-72223-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-540-72224-3