Zusammenfassung
Die qualitativ hochwertige Erfassung und Behandlung von Elektro‐ und Elektronikaltgeräten ist von großer umwelt‐ und industriepolitischer Bedeutung. Durch eine am Stand der Technik orientierte, qualitätsgesicherte Schadstoffentfrachtung möglichst aller in Deutschland als Abfall anfallenden Altgeräte kann die Gefährdung der menschlichen Gesundheit abgewendet, ein unkontrolliertes Eindringen von Schadstoffen in die Umwelt verhindert und damit ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Rückgewinnung von Wertstoffen reduziert einerseits den Bedarf für Umwelteingriffe zur Gewinnung von Primärrohstoffen und ist in einem rohstoffarmen, aber industrieintensiven Land wie Deutschland ein unverzichtbares Element zur Rohstoffversorgung der verarbeitenden Betriebe und zur wirksamen Steigerung der Ressourceneffizienz.
Mit weitergehenden Anforderungen an den Betrieb von Erstbehandlungsanlagen und die darin durchgeführten Verfahren zur Schadstoffentfrachtung und Wertstoffrückgewinnung sollen für alle Beteiligten ambitionierte und vollzugstaugliche Anforderungen formuliert werden, sodass ein fairer Wettbewerb möglich ist. Entscheidend wird sein, dass sich die Anforderungen dabei auf Zielvorgaben konzentrieren, um die Weiterentwicklung der Behandlungstechnik, die für das Recycling sich stetig weiterentwickelnder Elektrogeräte unverzichtbar ist, und den Einsatz innovativer Recyclingverfahren nicht zu behindern.