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Elektromobilität – ein Ratgeber für Entscheider, Errichter, Betreiber und Nutzer

Facetten zu Ladeinfrastruktur, Subventionsregeln, Kosten und Handling

  • 2022
  • Book

About this book

E-Mobilität ist komplex, alle Betroffenen haben gleichen Fragen. Das Buch soll Antworten geben auf die Entscheidung über die nötige und benötigte Ladeinfrastruktur von Ladetechnik, Netzanschluss, Handling, Kostenkalkulation, Nutzerverhalten, E- Fahrzeuge und deren netzdienliches Ladeverhalten, gesetzliche Regelungen für E-Mobilität und Operation, Abrechnung bis zu Webportalen. Es soll Entscheidungshinweise für verschiedene Stakeholder und Entscheiderebenen geben, natürlich auch Wirtschaftlichkeitserwägungen beschreiben. Das Sachbuch soll Trends, Unwägbarkeiten, Regulierungen und internationale Entwicklungen beinhalten und mit einem kritischen Selbstversuch- von der Anschaffung über das Fahren, Laden, App-Anwendungen abschließen. Leser sind Unternehmen, Organisationen und Privatleute, die E-Mobilität in Logistik, Belieferung, Transport und PKW einsetzen wollen.

Table of Contents

  1. Frontmatter

  2. 1. Elektromobilität in Deutschland

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Der Verkehrssektor ist für 25 % der Kohlendioxydemissionen in der EU und für 20 % in Deutschland verantwortlich. Der Verkehr verursacht daneben vor allem Stickoxid- und Feinstaub-Emissionen und insbesondere durch Verbrennungsmotoren auch viel Lärm. Außerdem sind der Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung für Straßen und Infrastruktur von Relevanz.
  3. 2. Elektrofahrzeug und Elektromobilität

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Elektromobilität impliziert die Mobilität von Personen, Sachen und Gütern durch elektrisch angetriebene Fahrzeuge – im Gegensatz zu den konventionellen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, die mit Diesel, Benzin, Autogas oder Erdgas betrieben werden. Elektromobilität entwickelt sich zu einem Megatrend. Kein Tag vergeht ohne Meldungen und Artikel in Nachrichten, Zeitungen und Internet zu Elektrofahrzeugen und deren Betrieb.
  4. 3. Ladepunkt und Stromnetzanschluss

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Ein wesentliches Element für den Erfolg und die schnelle Einführung der Elektromobilität ist das Vorhandensein von ausreichenden Stromlademöglichkeiten, also Ladepunkten, an die ein Elektrofahrzeug angeschlossen und Strom in die Fahrzeugbatterien geladen werden kann. Die noch lockere Dichte von Ladepunkten in Deutschland wird als das Haupthemmnis der Elektromobilität gesehen. Weltweit gibt es immerhin schon mehr als eine Million Ladepunkte.
  5. 4. Haftung der Betreiber von Ladepunkten

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Der Betreiber eines Ladepunktes haftet, wie jedes andere Rechtssubjekt auch, für schuldhaft verursachte Rechtsgutverletzungen gesetzlich nach § 823 BGB.
  6. 5. Ladepunkte in der Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnraummiete und in Großgaragen

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    In Deutschland gibt es 9,2 Mio. Eigentumswohnungen, die entweder vom Eigentümer eigengenutzt oder vermietet werden. In beiden Konstellationen hat der Eigentümer ggf. ein Interesse, einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge zu errichten, entweder für sich oder für seinen Mieter, weil dieser es verlangt oder weil die Eigentumswohnung dazu aufgewertet und der Mietertrag erhöht wird. Umgekehrt hat der Mieter ein Interesse, unabhängig davon, ob sein Vermieter Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist oder nicht, dass er eine Ladestation am Mietobjekt errichten lassen kann, wenn der Vermieter es nicht selbst vornimmt.
  7. 6. Ladepunkte und Beachtung des Mess- und Eichrechts

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Wann immer Ladestrom oder sonstige Dienstleistungen gegen Entgelt an Dritte abgegeben werden und ein Entgelt je Einheit, z. B. ct/kWh abgerechnet wird, sind die eichrechtlichen Vorschriften, also MessEG (Mess- und Eichgesetz) und MessEV (Mess- und Eichverordnung) zu beachten.
  8. 7. Ladelastmanagement

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Die verfügbare Ladeleistung an einem bestehenden Standort und Gebäude mit üblicher Netznutzung, die auf den Geschäftsbetrieb ausgelegt ist, wird i. d. R. zweifach limitiert sein:
  9. 8. Elektrisch Laden: private nicht öffentliche und öffentliche Ladepunkte

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    80 % aller Ladevorgänge finden derzeit zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Demzufolge erfolgen nur 20 % der Ladevorgänge entweder unterwegs an der Autobahn, an öffentlichen Ladepunkten in der Stadt oder an Geschäften.
  10. 9. Betrieb von Ladepunkten – Schadensbilder und Prävention

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Der Betrieb von Ladepunkten, insbesondere für das öffentliche Laden für jedermann, eröffnet viele Schadensszenarien, denen zum Schutz des Elektrofahrzeugs, der Elektroladestation, des Nutzers und der Allgemeinheit vorgebeugt werden kann und muss, gerade weil große Ströme beim Laden fließen. Denn wer einen Ladepunkt betreibt, hat nach allgemeiner Meinung auch eine Verkehrssicherungspflicht, d. h., dass dort sicher und unfallfrei geparkt und das Fahrzeug geladen werden kann.
  11. 10. Rechtspflicht zum Aufbau von Ladepunkten

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Bisher gibt es keine Rechtspflicht zum Aufbau von Ladepunkten in Deutschland, abgesehen von der HessGaV für Garagen. Diese Pflicht soll jedoch mit dem GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz), dessen Verabschiedung schon mehrmals aufgeschoben wurde, angekündigt.
  12. 11. Der Ladestrom am Ladepunkt

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Wer sein Fahrzeug mit einer eigenen Ladeeinrichtung laden oder Strom für Elektrofahrzeuge bereitstellen und ggf. verkaufen möchte, muss sich Ladestrom, wie bei jeder anderen Anwendung, am Markt beschaffen.
  13. 12. Ladestrompreise, Ladestromvertrag, App und Services

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Gewöhnlich wird je nach Vertriebsmodell von gewerblichen Ladeinfrastrukturbetreibern eine Vergütung für den Ladestrom verlangt. Schließlich wird mit dem Strom und der Bereitstellung der Ladeinfrastruktur einiges geboten, das einer Gegenleistung bedarf.
  14. 13. Dekarbonisierung der Mineralölwirtschaft durch Elektromobilität

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Aus § 37a BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) besteht für denjenigen, der gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 4 EnergieStG (Energiesteuergesetz) zu versteuernde Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringt, die Rechtspflicht, sicherzustellen, dass für die gesamte im Lauf eines Kalenderjahres von ihm in Verkehr gebrachte Menge Kraftstoffs die Vorgaben der Abs. 3 und 4 eingehalten werden.
  15. 14. Förderung, Subventionen und Rabatt-Aktionen

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Zur Einführung von Elektromobilität, der Sichtbarkeit und positiven Erlebbarkeit, der kurzfristigen Reduktion der verkehrs- und transportbedingten Emissionen, sowohl CO2 als auch NOx und Feinstaub, zur Vermeidung von behördlichen Fahrverboten, und auch zum Erreichen einer kritischen Masse im Straßenverkehr, werden sowohl die Errichtung von Ladeinfrastruktur als auch die Anschaffung von Elektrofahrzeugen sehr aufwendig von Bund und Ländern schon seit einigen Jahren durch Zuschüsse, unabhängig von daneben bestehenden steuerlichen Vorteilen, gefördert. Damit werden sowohl der Rollout der Elektrofahrzeuge und der Ladeinfrastruktur angeschoben als auch das Henne-Ei-Prinzip durchstoßen.
  16. 15. Förderung und Steuerprivilegien für Elektrofahrzeuge und Elektroinfrastruktur

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Der Gesetzgeber hat und nutzt vielfältige Möglichkeiten, die Anschaffung, den Betrieb und Unterhalt von Elektrofahrzeugen, Elektroladeinfrastruktur oder andere Teile der Elektromobilität, etwa den Fahrstrom, durch Steuervorteile zu stimulieren und auch umgekehrt, den Betrieb von konventionellen Fahrzeugen in Relation unattraktiver zu machen.
  17. 16. Nachwort

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Dienstlich verantworte ich als leitender Energiemanager auch das Mobilitätskonzept meines Unternehmens, der METRO AG. Die Begeisterung für die Elektromobilitätit hat das Unternehmen schon im Jahr 2010 gepackt, 2012 wurden am Campus Düsseldorf bereits die ersten Ladepunkte installiert. 2018 wurde auch die Dienstfahrzeug-Policy revolutioniert, und Elektrofahrzeuge waren je nach persönlicher Anwendung und vor allem je nach Jahresfahrleistung gegenüber Verbrennerfahrzeugen privilegiert. Egal wie, für mich war klar, der nächste Dienstwagen wird ein Elektrofahrzeug, schon aus Gründen der Sichtbarkeit: Der Mitarbeiter, der auch Elektromobilität verantwortet und das Unternehmen etwa in der Initiative Electric Vehicle 100 der Climate Group vertritt, fährt kein Elektrofahrzeug? – Das geht gar nicht.
  18. 17. Kuriositäten aus dem (Elektro-)Fahreralltag

    Olaf Schulze
    Zusammenfassung
    Beim Elektroladekabel besteht eine Motorsicherung, sodass nicht losgefahren werden kann, solange der Ladestecker, der der Zapfpistole entspricht, im Auto steckt. Wir vergessen dafür, unser Ladekabel in den Kofferraum zu packen☺, und Losrollen an einer Neigung schaffen wir auch.
  19. Backmatter

Title
Elektromobilität – ein Ratgeber für Entscheider, Errichter, Betreiber und Nutzer
Author
Olaf Schulze
Copyright Year
2022
Electronic ISBN
978-3-658-32611-1
Print ISBN
978-3-658-32610-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-32611-1

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