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08-11-2017 | Emissionen | Nachricht | Article

Die EU-Vorschläge für schärfere CO2-Grenzwerte im Überblick

Author: Christiane Köllner

3:30 min reading time

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Die EU-Kommission will, dass Neuwagen bis 2030 etwa 30 Prozent weniger Kohlendioxid ausstoßen. Auf eine verbindliche Quote für Elektrofahrzeuge will die Kommission aber verzichten. 

Die EU-Kommission hat neue Zielvorgaben für die durchschnittlichen Kohlendioxid-Emissionen (CO2) neuer Pkw und Lkw in der Europäischen Union (EU) vorgeschlagen. Die Autohersteller in der EU sollen die CO2-Emissionen ihrer Neuwagen bis 2030 um 30 Prozent senken. Bis 2025 ist eine Minderung um 15 Prozent als Zwischenetappe geplant. Dies teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Derzeit reichen die Regeln bis 2021. Dann müssen alle Hersteller in der EU im Schnitt mit ihren Flotten einen CO2-Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer einhalten. Die neuen Zielvorgaben bauen darauf auf. Auf eine verpflichtende Quote für E-Autos verzichtete die Kommission in ihren Zielen. 

Hintergrund der EU-Pläne sind die Zusagen der EU aus dem Pariser Klimaabkommen. Um diese EU-weit einhalten zu können, seien strengere Vorgaben für die Emissionen im Straßenverkehr nötig. Heute entfallen auf den Verkehr etwa 25 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU, 22 Prozent allein auf den Straßenverkehr. Das Hauptziel des Pakets für saubere Mobilität der EU-Kommission ist deshalb eine weitere Reduzierung der Verkehrsemissionen. Außerdem soll die Verbreitung von Elektroautos weiter gefördert werden.

Wir haben für Sie die wesentlichen Elemente der Kommissionsvorschläge zusammengestellt:

  • Was tut die Kommission zur Förderung sauberer Kraftfahrzeuge?
    Die durchschnittlichen CO2-Emissionen von im Jahr 2025 beziehungsweise 2030 in der EU neu zugelassenen Personenkraftwagen müssen 15 Prozent beziehungsweise 30 Prozent unter den Werten des Jahres 2021 liegen. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen von im Jahr 2025 beziehungsweise 2030 in der EU neu zugelassenen leichten Nutzfahrzeugen müssen 15 Prozent  beziehungsweise 30 Prozent unter den Werten des Jahres 2021 liegen.
  • Bedeutet der Vorschlag das Ende der Benzin- und Diesel-Autos?
    Nach Einschätzung der Kommission werden auch im Jahr 2030 mit konventionellem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge einen großen Teil der europäischen Fahrzeugflotte ausmachen. Mindestens 80 Prozent der Neuwagenflotte im Jahr 2030 werden einen Verbrennungsmotor haben.
  • Warum gibt es keine Quoten für Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb?
    Die Rechtsvorschriften der EU in diesem Bereich waren stets technologieneutral und sollen es auch in Zukunft sein. Der Vorschlag enthält keine technologiespezifischen Quoten oder Mandate. Die Hersteller selbst hätten laut Kommission zu entscheiden, welche Technologien sie zur Erfüllung ihrer Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen einsetzten. Der Vorschlag enthält einen Anreizmechanismus, der die Akzeptanz emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge auf technologieneutrale Weise fördern soll.
  • Warum enthält der Vorschlag einen Anreizmechanismus für "emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge"?
    Die Automobilindustrie der EU drohe insbesondere im Hinblick auf emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge ihre technologische Führungsrolle zu verlieren, so die Kommission. Die USA, Japan, Südkorea und China würden in diesem Segment sehr schnell Fortschritte machen. So hat China vor kurzem ab 2019 verbindliche Quoten für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge für Fahrzeughersteller festgelegt. In den USA haben Kalifornien und neun weitere Staaten ein Regulierungsinstrument eingeführt, das die Verbreitung emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge verbessern soll.
  • Was tut die Kommission zur Förderung der Elektromobilität?
    Die Europäische Kommission will den Ausbau von Ladestationen für Elektroautos mit 800 Millionen Euro fördern. Darüber hinaus hat die Kommission eine Leitinitiative zu Batterien eingeleitet, die mit zusätzlichen 200 Millionen Euro für die Unterstützung der europäischen Batterieentwicklung und ‑innovation zwischen 2018 und 2020 ausgestattet ist.

Kritik am EU-Paket

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) kritisiert das Paket. "Man kann den Kommissionsentwurf nur als eine vorgezogene Weihnachtsbescherung für die Autoindustrie bezeichnen. Nahezu allen Wünschen, die der Verband der Automobilindustrie in Brüssel angemeldet hat, wurde entsprochen", erklärte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Um den Verkehrssektor auf den Zielpfad zu bringen, sei in etwa eine doppelt so hohe Reduktionsleistung notwendig, wie jetzt von der EU-Kommission vorgeschlagen.

Kritik kommt auch von der deutschen Gaswirtschaft. "Seit 1990 sind die CO2-Emissionen im Verkehr nicht gesunken. Die neuen Abgasvorgaben werden keine Beschleunigung beim Klimaschutz bringen. Der erforderliche Systemwechsel bleibt aus", kommentiert Dr. Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas, die sich für Erdgas als alternativen Kraftstoff einsetzt. Besonders kritisch sieht die Initiative die fehlende Anerkennung von regenerativen Kraftstoffen wie Biomethan oder Power-to-Gas im Kommissions-Entwurf und die einseitige Festlegung auf Elektromobilität.

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