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23-09-2019 | Emissionen | Schwerpunkt | Article

Das Klimaschutzprogramm 2030 im Überblick

Author: Christiane Köllner

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Die Bundesregierung hat ihr Klimaschutzprogramm 2030 vorgestellt. Wir haben für Sie Hintergrundwissen aus unserer Datenbank zu den wichtigsten Vorschlägen zusammengestellt. 

Die Große Koalition aus Union und SPD hat sich auf ein Klimapaket geeinigt. Mithilfe der darin festgelegten Maßnahmen soll Deutschland die Klimaziele für das Jahr 2030 erreichen können. Das schwarz-rote Klimaschutzpaket soll ein Gesamtvolumen von mehr als 50 Milliarden Euro haben. Damit kommen auf Bürger und Unternehmen weitreichende Änderungen zu. Verbraucher müssen sich in den nächsten Jahren auf höhere Preise an Tankstellen einstellen. Im Gegenzug stehen bei E-Autos und klimafreundlichen Heizungen staatliche Prämien in Aussicht. Ein Überblick über die wichtigsten Pläne. 

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Die Energiewende – Handicap oder Chance?

Der Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie überprüft regelmäßig den Fortschritt der Zielerreichung und den Stand der Umsetzung der Maßnahmen zur Energiewende mit Blick auf eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung, um bei Bedarf nachsteuern zu können. Drei Aspekte stehen im Mittelpunkt.

CO2-Bepreisung

Herzstück des Klimaschutzprogramms ist die neue CO2-Bepreisung Verkehr und Wärme ab 2021. Die CO2-Bepreisung von Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas soll 2021 mit einem Festpreis für Verschmutzungsrechte von zehn Euro pro Tonne CO2 starten und bis 2025 schrittweise auf 35 Euro steigen. Ab 2026 soll sich der Preis am Markt bilden, solange er sich zwischen einem festgelegten Mindest- und Höchstpreis bewegt. Mit diesen Verschmutzungsrechten handeln Unternehmen, die fossile Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen oder liefern. Sie bewirken, dass es an der Tankstelle und beim Heizen teurer wird. Benzin würde durch den neuen CO2-Preis anfangs um drei Cent pro Liter teurer, 2025 dann um neun Cent. Diesel wäre dann 15 Cent pro Liter teuer.

Für die Fachleute des Akademienprojekts "Energiesysteme der Zukunft" (ESYS) ist eine umfassende CO2-Bepreisung ein erster notwendiger Schritt. Das Für und Wider der CO2-Bepreisung hat Stefan Schlott in seinem Artikel CO2-Bepreisung auf dem Prüfstand erörtert.

Anreize zum Kauf von Elektroautos

In Deutschland sollen nach den Wünschen der Großen Koalition bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektroautos zugelassen sein. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Dienstwagenregelung für die Nutzung eines batterieelektrischen Fahrzeugs oder eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs bis 2030 verlängert werden. Zudem sieht die Regierung vor, die Dienstwagensteuer zukünftig für reine Elektrofahrzeuge bis zu einem Preis von 40.000 Euro von 0,5 auf 0,25 Prozent abzusenken. Darüber hinaus soll die Steuerbefreiung für E-Autos bis zum Ende 2025 verlängert werden.

In einem weiteren Schritt ist geplant, die von Bund und Herstellern getragene Kaufprämie ab 2021 für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb zu verlängern und für Autos unter 40.000 Euro anzuheben. Wie hoch die Prämien dann ausfallen werden, ist bislang noch nicht festgelegt. Damit die Verbraucher keine Angst vor leeren Batterien haben, sollen bis 2030 insgesamt eine Millionen öffentliche Ladepunkte zur Verfügung stehen. 

Dass es mit einer Kaufprämie alleine es nicht getan sein wird, macht jedoch der Beitrag Verbreitete Zweifel an E-Auto-Kaufprämien von Stefan Schlott deutlich. 

Erhöhung der Pendlerpauschale

Als Entlastung für den CO2-Preis soll die Pendlerpauschale von 2021 erhöht werden. Pro Entfernungskilometer sollen demnach 35 statt 30 Cent von der Steuer abgesetzt werden können – aber erst ab dem 21. Kilometer und befristet bis Ende 2026. 

Förderung von CO2-ärmeren Lkw

Die Bundesregierung will die Anschaffung von Lkw mit alternativen Antrieben einschließlich Wasserstofftechnologien unterstützen und den Ausbau einer bedarfsgerechten Tank- und Ladeinfrastruktur fördern. Ziel sei es, dass bis 2030 etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe sein wird. Zudem soll die CO2-abhängige Erhebung der Lkw-Maut zugunsten emissionsärmerer Lkw vorangerieben werden. So soll ab 2023 ein CO2-Aufschlag bei der Lkw-Maut eingeführt werden. 

Geht es nach Markus Raup, stellvertretender Leiter der Motorenentwicklung bei MAN in Steyr, dann könnte der Brennstoffzellen-Lkw Sinn machen, "weil speziell dort batterieelektrisches Fahren nicht in Sicht ist", so Raup im Interview "Wasserstoff ist eine interessante Option für die Zukunft". Auch ein Wasserstoffverbrennungsmotor sei relativ schnell darstellbar. Eine vom BMVI in Auftrag gegebene Studie sieht allerdings insbesondere für schwere Brennstoffzellen-Lkw nur ein sehr begrenztes Marktpotenzial.

Förderung von Biokraftstoffen 

Die Nutzung von Biokraftstoffen im Kraftstoffmix soll den fossilen Anteil im Kraftstoff reduzieren und damit auch die Höhe der CO2-Bepreisung des Kraftstoffs. Die Entwicklung von flüssigen und gasförmigen regenerativen Kraftstoffen aus Biomasse und deren großtechnische Erzeugung in Biogas- und Syntheseanlagen sollen unterstützt werden. Biokraftstoffe auf Basis von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen sollen allerdings nicht zusätzlich unterstützt werden. Dabei soll die Erzeugung von Bioenergie künftig stärker auf Abfall- und Reststoffen basieren. 

Den wechselvollen Verlauf der politischen Förderung von Biokraftstoffen in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten zeichnet Springer-Autor Thomas Vogelpohl in seiner Schlussbetrachtung aus dem Buch Biokraftstoffpolitik in Deutschland kritisch nach.

Weitere Verkehrsmaßnahmen

Die Koalition will zudem das Bahnfahren billiger machen. So soll die Mehrwertsteuer auf Tickets im Fernverkehr von derzeit 19 auf sieben Prozent sinken. Durch eine Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes sollen Flüge hingegen teurer werden. Zudem soll der Ausbau von Rad- und Radschnellwegen weiter vorangetrieben werden. Auch für den ÖPNV ist mehr Geld eingeplant. Die Bundesregierung will auch die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten.

Abkehr von Ölheizungen

Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird eine "Austauschprämie" mit einem Förderanteil von 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) integriert werden. Der Einbau neuer Ölheizungen soll ab 2026 in jenen Gebäuden verboten sein, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist. Für die energiesparende Gebäudesanierung ist eine steuerliche Förderung geplant. Die Bedeutung energetischer Gebäudesanierung für die Nachhaltigkeit erläutert Springer-Autor Mart Verhoog.

Mehr Ökostrom

Im Gegenzug zu einem CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden soll die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms ab 2021 gesenkt werden. Der Ausbau des Ökostroms soll beschleunigt werden. Da vor allem der Ausbau der Windenergie stagniert, sollen Kommunen künftig eine finanzielle Beteiligung am Betrieb von Windrädern erhalten. Eine bisherige Förderbegrenzung bei Photovoltaik soll wegfallen. Eine Analyse der EEG-Umlage nehmen die Springer-Autoren um Daniel Kurt im Artikel Wann kommt die Kostenwende bei der EEG-Umlage? vor.

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