Das Jahr 2021 wird die vielen und gravierenden energiepolitischen Änderungen von 2020 fortführen. Die wichtigsten Änderungen betreffen erneuerbare Energien und den Emissionshandel.
2021 bringt zahlreiche Änderungen im Energierecht mit sich, die teils tief in den Alltag von Unternehmen und Bürgern eingreifen.
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Eine der wichtigsten, die schon ab 1. Januar 2021 gilt, betrifft den Emissionshandel für fossile Brenn- und Treibstoffe. "Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist der Bundesgesetzgeber […] einen Schritt auf die sektorenübergreifende CO2- Bepreisung zugegangen und hat in Ergänzung zum europäischen Emissionshandel (EU-ETS) ein nationales Bepreisungssystem für Treibhausgasemissionen aus Brennstoffen vorbereitet", ordnet ein Springer-Autorenkollektiv um Benjamin Grosse in dem Zeitschriftenbeitrag Bewertung regulatorischer Maßnahmen der Sektorenkopplung für den Einsatz von Power-to-Heat auf Seite 271 dieses Gesetz ein.
2021 startet der Emissionshandel mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Bis 2025 steigt er schrittweise auf 55 Euro an. Ab 2026 sollen die Preise in einem halbfreien Handel zwischen 55 und 65 Euro liegen. Dies gilt für fossile Heizstoffe wie Flüssiggas, Heizöl oder Erdgas sowie für die Kraftstoffe Diesel, Benzin und Autogas. Damit sollen die Treibhausgasemissionen (THG) jährlich um 14 Prozent gemindert werden. Für Erdgas wird es für 2021 auf eine Verteuerung um 0,6 Cent je kWh (derzeitiger Durchschnittspreis 6,11 Cent) hinauslaufen, für Heizöl um 0,7 Cent (3,94 Cent) je kWh. Bei Fernwärme spielt der Mix von Kohle und Erdgas eine Rolle. Die Teuerung wird hier wohl zwischen 0,5 und 0,7 Cent je kWh liegen (8,15 Cent; Angaben zu den Preisen: Brennstoffspiegel, 12/2020, Seite 60, bezogen auf 3.000 Liter Heizöläquivalent, bundesdurchschnittlich gerechnet).
Bis 2025, dem Ende der festen Umlagevorgabe, wird sich Heizöl dann etwa um 37 Prozent verteuern und Erdgas um 22 Prozent (ausgehend von den heutigen Rohstoffpreisen). Diesel wird um rund 8 Cent und Super E10 um rund 7 Cent pro Liter teurer.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Um die Preissteigerungen durch das BEHG aufzufangen, können zumindest Verbraucher im Wärmemarkt auf ein umfangreiches Förderinstrumentarium zurückgreifen. Die bisherigen Förderungen durch KfW und BAFA wurden in drei großen Programmen zusammengefasst, und zwar für Einzelmaßnahmen, für Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden sowie für Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden. Zuschüsse werden künftig nur noch beim BAFA beantragt, Förderkredite nur noch bei der KfW.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Nach 20 Jahren EEG und mehreren Novellen steht für 2021 ein größerer Änderungsplan an, der im Dezember 2020 vom Bundestag beschlossen wurde. Nötig ist dies, weil 2021 die ersten Anlagen aus der Förderung herausfallen und über eine Anschlussverwendung diskutiert wird. Derzeit zeichnen sich folgende Änderungen ab: Regelungen zum Weiterbetrieb älterer Solar- und Windkraftanlagen, finanzielle Beteiligung für Gemeinden, bei denen Windkraftanlagen gebaut werden, Erleichterung des Eigenverbrauchs von selbst produziertem Solarstrom. Zudem soll die Photovoltaik besser gefördert werden.
Die Fortentwicklung des EEG ist ständig nötig. "Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) ist der zentrale Fördermechanismus für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und somit wesentlicher Bestandteil der Energiewende", benennt Springer-Gabler-Autor Michael Drewes in seinem Buchkapitel Die Förderung erneuerbarer Energieträger aus ordnungspolitischer Sicht auf Seite 149 den wichtigsten Grund.
Allerdings könnten all diese Maßnahmen nicht ausreichen, da die EU am 11. Dezember 2020 beschlossen hat, die THG-Minderungsziele für 2030 von 40 auf 55 Prozent anzuheben.